FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Deutsche Post
Vor sechs Jahren hatte der Gesetzgeber die Steuerbefreiung der Post stark eingeschränkt. Bis heute streitet der Konzern vor Gericht darum, ob es sich bei den Postzustellungsaufträgen um steuerbefreite Universaldienstleistungen oder um steuerpflichtige Angebote handelt. Der Konzern habe bisher keine Umsatzsteuer darauf erhoben, sich aber entschieden, sie ab September doch zu berechnen, sagte ein Sprecher. Noch sei nicht einzuschätzen, wann die Frage der Steuerpflicht endgültig geklärt werde. Möglicherweise habe die Post an anderen Stellen zu viel Steuer erhoben. "Wir erwarten am Ende weder Nachzahlungen noch Erstattungen", sagte der Sprecher.
Die Monopolkommission hält die Besteuerung der Postzustellungsaufträge für überfällig. Dass der Fiskus jahrelang auf diese Steuereinnahmen verzichtet habe, könne als staatliche Beihilfe zu werten sein. "Das liegt nahe", zitiert die "FAZ" den Kommissionsvorsitzenden Achim Wambach./stw/das
ISIN DE0005552004
AXC0063 2016-07-20/10:34