BERLIN/ERFURT (Dow Jones)--Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport hat sich überraschend mit seiner Schadenersatzklage gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) durchgesetzt. Die Schadenersatzforderung wegen eines Streiks im Februar 2012 sei zulässig, erklärte das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt. Zur Begründung hieß es, der Streik sei rechtswidrig gewesen. Zur Feststellung der Schadenshöhe sei die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen worden, hieß es weiter.
An der Sache waren auch die beiden Airlines Lufthansa und Air Berlin beteiligt. Ihre Revision - die Angelegenheit war bereits in zwei Instanzen behandelt worden - hatte laut Pressestelle des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. "Als Drittbetroffene haben sie keinen Schadensersatzanspruch", hieß es dazu.
Kontakt zum Autor: stefan.lange@wsj.com
DJG/stl/jhe
(END) Dow Jones Newswires
July 26, 2016 11:54 ET (15:54 GMT)
Copyright (c) 2016 Dow Jones & Company, Inc.