Der Systemwechsel hin zum Ausschreibungsverfahren für Photovoltaik, Windkraft und Biomasse ist beschlossen. Initiatoren wie Lacuna sehen dies kritisch, ihrer Meinung nach wird die Energiewende dadurch ausgebremst.
Lange hatten Bund und Länder die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes diskutiert, nun muss sich die Branche mit den neuen Gegebenheiten arrangieren - die EEG Novelle 2017 wird zum Jahreswechsel in Kraft treten. Das Schlagwort der Reform lautet "Ausschreibung": Ab dem nächsten Jahr sollen alle neuen Systeme mit mehr als 750 Kilowatt Leistung nur noch dann eine gesetzliche Förderung erhalten, wenn sie sich in einem Ausschreibungsverfahren durchgesetzt haben. Doch dies könnte vor allem für kleinere Anbieter schwierig werden, befürchtet man bei der Regensburger Lacuna AG, die sich als Vorreiter der bayerischen Windenergie einen Namen gemacht hat. Die Begründung: Um an dem Ausschreibungsverfahren teilnehmen zu können, muss für die Anlage eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt worden sein. Die Projektträger müssten also eine erhebliche Vorleistung erbringen, bevor feststeht, ob und in welcher Höhe eine Anlage EEG-Förderung erhalten wird, so das Unternehmen. Dieses Investitionsrisiko könnten dauerhaft jedoch typischerweise nur größere Projektentwickler und Energieversorger tragen. Den vollständigen Artikel lesen ...
Lange hatten Bund und Länder die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes diskutiert, nun muss sich die Branche mit den neuen Gegebenheiten arrangieren - die EEG Novelle 2017 wird zum Jahreswechsel in Kraft treten. Das Schlagwort der Reform lautet "Ausschreibung": Ab dem nächsten Jahr sollen alle neuen Systeme mit mehr als 750 Kilowatt Leistung nur noch dann eine gesetzliche Förderung erhalten, wenn sie sich in einem Ausschreibungsverfahren durchgesetzt haben. Doch dies könnte vor allem für kleinere Anbieter schwierig werden, befürchtet man bei der Regensburger Lacuna AG, die sich als Vorreiter der bayerischen Windenergie einen Namen gemacht hat. Die Begründung: Um an dem Ausschreibungsverfahren teilnehmen zu können, muss für die Anlage eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt worden sein. Die Projektträger müssten also eine erhebliche Vorleistung erbringen, bevor feststeht, ob und in welcher Höhe eine Anlage EEG-Förderung erhalten wird, so das Unternehmen. Dieses Investitionsrisiko könnten dauerhaft jedoch typischerweise nur größere Projektentwickler und Energieversorger tragen. Den vollständigen Artikel lesen ...