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DGAP-News: Pressemitteilung: California State Teachers' Retirement System leitet im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal ein Verfahren in den Vereinigten Staaten gegen die Volkswagen Group of America, Inc. ein (deutsch)

Pressemitteilung: California State Teachers' Retirement System leitet im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal ein Verfahren in den Vereinigten Staaten gegen die Volkswagen Group of America, Inc. ein

DGAP-News: Bentham Europe Ltd / Schlagwort(e): Rechtssache Pressemitteilung: California State Teachers' Retirement System leitet im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal ein Verfahren in den Vereinigten Staaten gegen die Volkswagen Group of America, Inc. ein

28.07.2016 / 12:30 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


PRESSEMITTEILUNG

California State Teachers' Retirement System leitet im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal ein Verfahren in den Vereinigten Staaten gegen die Volkswagen Group of America, Inc. ein

London, 28. Juli 2016: Unmittelbar nach Erhebung der von Bentham Europe begleiteten Anlegerklagen in Deutschland hat das California State Teachers' Retirement System (CalSTRS) in den USA ein weiteres gerichtliches Verfahren eingeleitet. Das Verfahren richtet sich gegen die Volkswagen Group of America, Inc., eine Tochtergesellschaft der Volkswagen AG. In dem US- Verfahren begehren die Kläger Einsicht in Unterlagen über die Manipulationen, um diese als Beweismittel in den deutschen Zivilrechtsstreit einzuführen. Der Antrag von CalSTRS bezieht sich unter anderem auf Dokumente über die Entwicklung von Technologien zur Kontrolle von Stickoxidemissionen, die interne Beurteilung möglicher Verstöße gegen US-Emissionsstandards, die interne Kommunikation über die Ergebnisse der im Mai 2014 von der West Virginia University durchgeführten Studie sowie die darauffolgenden Ermittlungen bzw. Verwaltungsverfahren der US-Behörden. Die angeforderten Unterlagen werden aller Voraussicht nach wesentlich zur Klärung der für das deutsche Zivilverfahren entscheidenden Kernfragen beitragen. Nach dem Recht der Vereinigten Staaten ist eine sogenannte pre- trial Discovery auch möglich, um Beweismittel für einen im Ausland geführten Rechtsstreit zu erlangen.

Brian Bartow, General Counsel (Leiter Recht) bei CalSTRS erläutert anlässlich der Antragsstellung die Ziele von CalSTRS: "Als langfristig orientierter Anleger legt CalSTRS besonderen Wert auf eine gute Unternehmensführung und Corporate Governance. Mit unserer Klage wollen wir die mangelhafte Unternehmensführung bei Volkswagen aufdecken und die den Anlegern entstandenen Schäden ausgleichen. Die Einsicht in die von der Volkswagen Group of America, Inc. erfragten Dokumente ist ein notwendiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einer vollständigen Aufklärung des Geschehens."

Dr. Nadine Herrmann von der Kanzlei Quinn Emanuel, die das Verfahren für CalSTRS in Deutschland führt, zur prozessualen Bedeutung: "Das Discovery- Verfahren in den Vereinigten Staaten ist ein wichtiges Hilfsmittel, um zusätzliche Beweismittel für die in Deutschland anhängigen Anlegerklagen zu erlangen. Über die stattgebende Entscheidung des US-Gerichts haben wir uns sehr gefreut. Dieser Erfolg ist ein weiteres Beispiel für das nahtlose Zusammenwirken unserer europäischen und US-amerikanischen Prozessteams in diesem wichtigen Verfahren."

Jeremy Marshall, Chief Investment Officer von Bentham Europe, ergänzt aus der Sicht des Prozessfinanzierers: "Unseres Erachtens ist es kein Zufall, dass Volkswagen in den USA sehr schnell vergleichsbereit war, weil das US- Recht den Klägern weitreichende Akteneinsichts- und Informationsrechte verleiht, die der Wahrheitsfindung dienen. Dass das US-Recht diese Möglichkeiten auch für im Ausland anhängige Rechtsstreite und damit Klägern wie CalSTRS eröffnet, ist für Aktionärsklagen in Deutschland sehr hilfreich."

Das zuständige US-Gericht hat dem Antrag am 21. Juli 2016 stattgegeben und eine entsprechende Anordnung erlassen. Die Anwälte von Quinn Emanuel werden die Volkswagen Group of America, Inc. nun förmlich zur Herausgabe der angeforderten Unterlagen auffordern. Das entsprechende Schreiben ist dem Unternehmen gestern zugestellt worden.

Weitere Informationen zur angestrebten Klage unter www.benthameurope.com.

Mehr Informationen zu Quinn Emanuel unter www.quinnemanuel.com.

Pressekontakte:

Jeremy Marshall Gus Sellitto Chief Investment Officer Byfield Consultancy Telefon:+44 203 750 1304 Telefon: +44 207 092 3988 E-mail: jmarshall@benthameurope.com E-mail: gus@byfieldconsultancy.com

Simon Dluzniak Miriam Low Investment Manager, Bentham Europe Byfield Consultancy Telefon:+44 203 750 1301 Telefon: +44 207 092 3980 E-mail: sdluzniak@benthameurope.com E-mail: miriam@byfieldconsultancy.com

Über Bentham Europe:

Bentham Europe ist ein Joint-Venture zwischen IMF Bentham Limited, einem in Australien börsennotierten Unternehmen, das weltweit Prozesse und Schiedsverfahren finanziert, und verschiedenen Fondsgesellschaften, die durch die Elliott Management Corporation, eine Beratungsgesellschaft mit Sitz in den USA, verwaltet werden.

Mehr Informationen unter www.benthameurope.com.

Über Quinn Emanuel:

Quinn Emanuel ist mit weltweit über 700 Anwälten an 18 Standorten die größte ausschließlich auf Wirtschaftsprozesse spezialisierte Kanzlei und deckt in Deutschland das gesamte Spektrum der Prozessführung und Streitbeilegung ab. Quinn Emanuel Anwälte vertreten regelmäßig Mandanten in grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten. Auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts vertritt Quinn Emanuel derzeit eine Gruppe von Hedge Fonds gegen Porsche in dem Komplex um den im Jahre 2008 spektakulär gescheiterten Übernahmeversuch der Volkswagen AG.

Mehr Informationen unter www.quinnemanuel.com.

Kontakt:
Jeremy Marshall
Chief Investment Officer 
Phone:+44 203 750 1304   
Email: jmarshall@benthameurope.com

Simon Dluzniak
Investment Manager, Bentham Europe
Phone:+44 203 750 1301   
Email: sdluzniak@benthameurope.com


28.07.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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AXC0151 2016-07-28/12:31

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