Zürich - Teilerfolg für Rudolf Elmer: Das Zürcher Obergericht hat ihn am Dienstag nicht wegen Bankgeheimnisverletzung schuldig gesprochen. Allerdings verurteilte es den 60-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten wegen Urkundenfälschung und Drohung - und sprach ihm seine Rolle als "Whistleblower" ab.
Das Zürcher Obergericht verurteilte Elmer nicht etwa wegen seines langjährigen und medienwirksamen Einsatzes gegen Steueroasen, sondern lediglich wegen seiner Rache an seinem früheren Arbeitgeber, der Bank Julius Bär. Diese hatte ihn 2002 entlassen, worauf er sich gemäss Gericht mit Droh-Mails und gefälschten Briefen rächte. Wegen Urkundenfälschung und Drohung wird Elmer zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt, bei einer Probezeit von drei Jahren. 220 Tage sass er bereits in Untersuchungshaft.
Keine Bankgeheimnisverletzung
Keinen Schuldspruch ...