Für die Aktie der MPH Mittelständische Pharma Holding AG konstatieren die GBC-Analysten eine deutliche Unterbewertung. Der anhand eines Sum-of-Parts-Bewertungsansatzes ermittelte faire Wert habe sich durch die positive Entwicklung des ersten Halbjahrs von 4,62 Euro auf 5,00 Euro je Aktie erhöht und signalisiere ein hohes Kurspotenzial.
Die MPH Mittelständische Pharma Holding AG habe im ersten Halbjahr insbesondere von der dynamischen Kursentwicklung ihrer Beteiligung M1 Kliniken AG profitiert, die sich in der MPH-Bilanz mit einem Wertzuwachs der Position um fast 22 Mio. Euro niedergeschlagen habe. Demgegenüber habe sich der Wert der Beteiligung an der HAEMATO AG infolge von Anteilsverkäufen und aufgrund einer rückläufigen Kursentwicklung um 8,4 Mio. Euro reduziert. Zuzüglich einer leichten Erhöhung des Wertes der CR Capital Real Estate AG (+0,4 Mio. Euro) habe sich die Summe der Änderungen der Beteiligungswerte auf fast 14,0 Mio. Euro belaufen.
Zusammen mit hohen Dividendenerträgen aus den Beteiligungen habe dies zu Finanzerträgen in Höhe von 21,4 Mio. Euro geführt und nach Abzug des negativen Rohertrages, der Overhead-Kosten und der Steuern ein Halbjahresergebnis von 19,6 Mio. Euro ermöglicht.
Nach der Vorlage der Halbjahresahlen sieht GBC den fairen Wert je Aktie nun bei 5,00 Euro (bisher: 4,62 Euro). Diese beruhe auf einem Sum-of-Parts-Bewertungsansatz, die Erhöhung sei dem höheren Wertansatz der M1 Kliniken-Beteiligung geschuldet. Darüber hinaus habe GBC die positive Halbjahresentwicklung der HAEMATO AG zum Anlass genommen, um das Kursziel für die HAEMATO-Aktie und dadurch auch den fairen Wert der Beteiligung aus der Sicht von MPH anzuheben.
Der MPH-Aktienkurs notiere mit 2,63 Euro aktuell deutlich unterhalb des ermittelten inneren Wertes, weswegen GBC weiterhin das Rating "Kaufen" vergibt.
(Quelle: Aktien-Global-Researchguide)
Hinweis nach § 34b Abs. 2 WpHG: Die dieser Zusammenfassung zugrundeliegende Finanzanalyse kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.more-ir.de/d/14229.pdf
Die mit dem Ausgangsdokument verbundene Offenlegung nach § 34b Absatz 1 Satz 2 WpHG findet sich im Anhang / Disclaimer des Dokuments.