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DGAP-HV: MEDION AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: MEDION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.11.2016 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MEDION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
MEDION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.11.2016 
in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-10-11 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
MEDION AG Essen ISIN DE0006605009 
Wertpapier-Kenn-Nummer 660500 Einladung zur 
Hauptversammlung Hiermit laden wir 
die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
am Dienstag, 22. November 2016, 
10:00 Uhr in 45131 Essen, Congress Center Essen 
(Congress Center Süd, 
Saal Deutschland), Norbertstraße 
ein. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses für 
   das Geschäftsjahr 2015/2016, des 
   zusammengefassten Konzernlageberichts und 
   Lageberichts sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016 
   und der erläuternden Berichte des Vorstands 
   zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 
   Abs. 4 HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 20. Juni 2016 gebilligt 
   und damit den Jahresabschluss gemäß § 
   172 Satz 1 AktG festgestellt. Deshalb ist 
   eine Feststellung des Jahresabschlusses oder 
   eine Billigung des Konzernabschlusses durch 
   die Hauptversammlung nach § 173 AktG nicht 
   erforderlich. Jahresabschluss, 
   zusammengefasster Konzernlagebericht und 
   Lagebericht, Konzernabschluss und Bericht des 
   Aufsichtsrats sind, ebenso wie die 
   erläuternden Berichte des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 
   HGB, der Hauptversammlung zugänglich zu 
   machen, ohne dass es nach dem Aktiengesetz 
   einer Beschlussfassung bedarf. 
2. *Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2015/2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2015/2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, Zweigniederlassung Essen, zum 
   Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der 
   MEDION AG und des Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017 zu wählen. 
*Teilnahmebedingungen* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden. 
Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs 
Tage vor dem Tag der Hauptversammlung unter der unten 
angegebenen Adresse zugehen, d. h. bis zum 15. November 
2016, 24:00 Uhr. Die Aktionäre haben darüber hinaus 
ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dies hat 
bis zum letzten Anmeldetag, d. h. bis zum 15. November 
2016, 24:00 Uhr, durch Vorlage eines in Textform in 
deutscher oder englischer Sprache durch das 
depotführende Kreditinstitut erstellten Nachweises über 
den Anteilsbesitz, der sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung (1. November 2016, 0:00 
Uhr) ('Nachweisstichtag') bezieht, bei der 
Anmeldestelle, 
 
MEDION AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
oder per Telefax: +49-69-12012-86045 
oder per E-Mail: WP.HV@db-is.com 
 
zu erfolgen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht 
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts 
bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine 
Sperre für die Verfügung über die Aktien; diese können 
insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben 
und veräußert werden. Auch im Fall der 
vollständigen oder teilweisen Veräußerung der 
Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme 
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts aus. Entsprechendes gilt für Aktienerwerbe 
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind in der Hauptversammlung am 
22. November 2016 nicht teilnahme- und stimmberechtigt, 
es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen 
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, 
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer 
Wahl ausüben lassen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedarf der Textform, wenn weder ein 
Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine 
gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG 
gleichgestellte Person bevollmächtigt wird. Aktionäre, 
die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres 
Stimmrechts vertreten lassen möchten, finden für die 
Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der 
Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären 
nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten 
Anmeldung zugeschickt wird. Ein Vollmachtsformular 
steht auch im Internet unter 
http://www.medion.com/hauptversammlung zum Download zur 
Verfügung. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist 
nicht zwingend. Möglich ist auch, dass Aktionäre eine 
gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Für die 
Übermittlung des Nachweises über die Bestellung 
eines Bevollmächtigten bietet die Gesellschaft an, dass 
die Aktionäre den Nachweis der Bevollmächtigung 
elektronisch an die E-Mail-Adresse HV2016@medion.com 
übermitteln. 
 
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, nach §§ 
135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten 
gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, 
Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die nach § 
135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 
AktG sinngemäß gelten, sind in der Regel 
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu 
Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, einen von der 
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
zu bevollmächtigen. Aktionäre können hierzu das auf der 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung vorgesehene 
Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
verwenden. Dieses Formular ist vollständig ausgefüllt 
möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 21. November 
2016, 24:00 Uhr, in Textform an die folgende Adresse zu 
senden: 
 
MEDION AG 
- Investor Relations - 
Am Zehnthof 77 
45307 Essen 
oder per Telefax: +49-201-8383-6510 
oder per E-Mail: HV2016@medion.com 
 
Auch nach diesem Zeitpunkt sowie während der 
Hauptversammlung können die Erteilung der Vollmachten 
an den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung sowie Weisungen an den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erfolgen. 
Die Gesellschaft bietet hierzu die E-Mail-Adresse 
HV2016@medion.com an. 
 
Soweit der von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem 
in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter 
ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, 
wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen 
Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der 
Einberufung eingeteilt in 48.418.400 Stückaktien mit 
ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung 3.736.970 eigene Aktien, aus 
denen ihr keine Stimmrechte zustehen. 
 
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 124a, 126 
Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* 
 
*Ergänzungsverlangen (§ 122 Abs. 2 AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden (Ergänzungsverlangen). Jedem neuen 
Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder 
eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 
30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der 
Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind 
dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin 
ist also Samstag, der 22. Oktober 2016, 24:00 Uhr. 
Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht 
berücksichtigt. 
 
Ergänzungsverlangen sind an den Vorstand zu richten. Es 
wird gebeten, sie an folgende Adresse zu übermitteln: 
 
MEDION AG 
- Vorstand - 
Am Zehnthof 77 
45307 Essen 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 11, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

*Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge (§§ 126, 127 AktG)* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten 
der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. 
 
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung unter http://www.medion.com/hauptversammlung 
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage 
vor der Versammlung, also bis zum 7. November 2016, 
24:00 Uhr, der Gesellschaft einen zulässigen 
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse 
übersandt hat: 
 
MEDION AG 
- Investor Relations - 
Am Zehnthof 77 
45307 Essen 
oder per Telefax: +49-201-8383-6510 
oder per E-Mail: HV2016@medion.com 
 
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines 
Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
von Abschlussprüfern sinngemäß, wobei 
Wahlvorschläge keiner Begründung bedürfen. 
 
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im 
Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. 
Wahlvorschlags nachzuweisen. 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Abs. 1 AktG)* 
 
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen 
in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des 
Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns 
und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen (vgl. § 131 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 AktG). 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite/Ergänzende 
Informationen* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu 
machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie 
weitere Informationen, insbesondere zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung und zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung, stehen auch auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
http://www.medion.com/hauptversammlung zur Verfügung. 
Dort werden nach der Hauptversammlung auch die 
festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
 
Essen, im Oktober 2016 
 
*MEDION AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2016-10-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: MEDION AG 
             Am Zehnthof 77 
             45307 Essen 
             Deutschland 
E-Mail:      Peter.Staab@medion.com 
Internet:    http://www.medion.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
510763 2016-10-11 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

October 11, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

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