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Dow Jones News
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DGAP-CMS: adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Tranche - 4. Zwischenmeldung

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Aktienrückkauf 
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der 
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der 
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Tranche - 4. Zwischenmeldung 
 
2016-12-05 / 11:11 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch 
DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Herzogenaurach, 5. Dezember 2016 
 
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der 
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der 
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Tranche - 4. Zwischenmeldung 
 
Die adidas AG hat im Zeitraum vom 28. November 2016 bis einschließlich 
2. Dezember 2016 insgesamt 224.791 Stückaktien der adidas AG im Rahmen des 
Aktienrückkaufs erworben. Mit Bekanntmachung vom 7. November 2016 gemäß 
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Beginn 
des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen einer dritten Tranche für den 8. 
November 2016 mitgeteilt. 
 
Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 28. November 2016 bis 
einschließlich 2. Dezember 2016 täglich zurückerworbenen Aktien sowie 
die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen: 
 
Datum      Gesamtvolumen           Volumengewichteter 
           zurückerworbener Aktien Durchschnittskurs (EUR)1) 
           (Stück) 
28.11.2016 41.993                  138,8702 
29.11.2016 44.829                  138,5517 
30.11.2016 45.360                  138,6000 
01.12.2016 43.900                  138,7144 
02.12.2016 48.709                  138,2685 
Summe      224.791                 138,5914 
 
1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen 
 
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen der dritten Tranche des Aktienrückkaufs 
seit dem 8. November 2016 durch die adidas AG erworbenen Aktien beläuft sich 
somit auf 1.235.712 Stückaktien. 
 
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des am 1. Oktober 2014 beschlossenen 
und am 7. November 2014 begonnenen Aktienrückkaufprogramms durch die adidas 
AG erworbenen Aktien (einschließlich der im Rahmen der dritten Tranche 
erworbenen Aktien) beläuft sich somit auf 10.254.481 Stückaktien. 
 
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der 
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten 
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidasgroup. 
com/s/aktienrueckkauf abrufbar. 
 
Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas 
AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter 
Wertpapierbörse (XETRA-Handel). 
 
Herzogenaurach, 5. Dezember 2016 
 
adidas AG 
Der Vorstand 
 
2016-12-05 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: adidas AG 
             Adi-Dassler-Straße 1 
             91074 Herzogenaurach 
             Deutschland 
Internet:    www.adidas-group.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
526705 2016-12-05 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

December 05, 2016 05:12 ET (10:12 GMT)

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