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Dow Jones News
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DGAP-CMS: adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Tranche - 10. Zwischenmeldung

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Aktienrückkauf 
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der 
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der 
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Tranche - 10. Zwischenmeldung 
 
2017-01-16 / 10:56 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch 
DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Herzogenaurach, 16. Januar 2017 
 
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der 
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der 
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Tranche - 10. Zwischenmeldung 
 
Die adidas AG hat im Zeitraum vom 9. Januar 2017 bis einschließlich 13. 
Januar 2017 insgesamt 108.651 Stückaktien der adidas AG im Rahmen des 
Aktienrückkaufs erworben. Mit Bekanntmachung vom 7. November 2016 gemäß 
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Beginn 
des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen einer dritten Tranche für den 8. 
November 2016 mitgeteilt. 
 
Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 9. Januar 2017 bis einschließlich 
13. Januar 2017 täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen 
volumengewichteten Durchschnittskurse betragen: 
 
Datum     Gesamtvolumen                Volumengewichteter 
          zurückerworbener 
          Aktien (Stück)               Durchschnittskurs (EUR)1) 
9.1.2017  21.900                       144,6894 
10.1.2017 21.850                       144,9789 
11.1.2017 21.712                       145,4200 
12.1.2017 21.662                       145,7750 
13.1.2017 21.527                       146,6911 
Summe     108.651                      145,5067 
 
1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen 
 
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen der dritten Tranche des Aktienrückkaufs 
seit dem 8. November 2016 durch die adidas AG erworbenen Aktien beläuft sich 
somit auf 1.870.962 Stückaktien. 
 
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des am 1. Oktober 2014 beschlossenen 
und am 7. November 2014 begonnenen Aktienrückkaufprogramms durch die adidas 
AG erworbenen Aktien (einschließlich der im Rahmen der dritten Tranche 
erworbenen Aktien) beläuft sich somit auf 10.889.731 Stückaktien. 
 
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der 
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten 
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidasgroup. 
com/s/aktienrueckkauf abrufbar. 
 
Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas 
AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter 
Wertpapierbörse (XETRA-Handel). 
 
Herzogenaurach, 16. Januar 2017 
 
adidas AG 
Der Vorstand 
 
2017-01-16 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: adidas AG 
             Adi-Dassler-Straße 1 
             91074 Herzogenaurach 
             Deutschland 
Internet:    www.adidas-group.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
536625 2017-01-16 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

January 16, 2017 04:56 ET (09:56 GMT)

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