Stuttgart (ots) - Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar - und ein Aufruf an den Gesetzgeber: Es ist seine Pflicht einzuschreiten, wenn Bürger Verleumdungskampagnen in der digitalen Welt schutzlos ausgesetzt sind. Es kann nicht sein, dass in der analogen und der digitalen Welt unterschiedliche Maßstäbe gelten. Verbreiten deutsche Nutzer in deutscher Sprache und von deutschen Orten aus Hass im Netz, dürfen sie keine bessere Chance haben, damit durchzukommen, als wenn sie ihren Dreck auf konventionellem Wege verbreiten. Die Richter aber wiesen ausdrücklich darauf hin, dass bei schweren Persönlichkeitsverletzungen der Betreiber zu erhöhtem Suchaufwand verpflichtet werden kann - wenn dies technisch zumutbar ist. Diesen Hinweis muss der Gesetzgeber nun rasch aufgreifen. Dem Internetriesen ist technisch viel zumutbar, wenn es um den Schutz vor Hass geht.
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