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Dow Jones News
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DGAP-HV: LS telcom Aktiengesellschaft: -5-

DJ DGAP-HV: LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.03.2017 in 77839 Lichtenau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: LS telcom Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 09.03.2017 in 77839 Lichtenau mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-01-27 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
LS telcom Aktiengesellschaft Lichtenau 
Wertpapier-Kennnummer 575 440 
ISIN: DE0005754402 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 9. März 2017 
um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der LS telcom AG, Im 
Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2016, 
   des Lageberichts und des Konzern-Lageberichts sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats über das 
   Geschäftsjahr 2015/2016 und des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
   Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 30.09.2016 
   abgelaufene Geschäftsjahr* 
 
   In den Geschäftsräumen der LS telcom AG, Im 
   Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau, liegen der 
   festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte 
   Konzern-Abschluss (jeweils zum 30.09.2016), der 
   Lagebericht und der Konzern-Lagebericht sowie der 
   Bericht des Aufsichtsrats (jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2015/2016) und ferner der Vorschlag 
   des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
   des Geschäftsjahrs 2015/2016 zur Einsichtnahme durch 
   die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder 
   Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift 
   dieser Unterlagen. Die vorgenannten Unterlagen 
   werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt und 
   sind zusammen mit der Tagesordnung auf unserer 
   deutschen Internetseite www.LStelcom.com unter den 
   Menüpunkten 'Die LS telcom AG' - 'Investor 
   Relations' - 'Zahlen, Berichte, Informationen' - 
   'Hauptversammlung' veröffentlicht. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2015/2016 von EUR 
   5.325.267,14 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung von EUR 0,05   EUR 265.550,00 
   Dividende je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Gewinnvortrag               EUR 5.059.717,14 
   Bilanzgewinn                EUR 5.325.267,14 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 
   24.000 eigenen Aktien, die zum Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat 
   unmittelbar oder mittelbar von der LS telcom AG 
   gehalten wurden und die gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der 
   für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015/2016 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung ändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
   unverändert eine Dividende von EUR 0,05 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie sowie entsprechend 
   angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und 
   den Gewinnvortrag vorsieht. 
 
   Der Anspruch auf die beschlossene Dividende wird am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 14. März 2017, 
   fällig. 
 
   Da die Dividende in vollem Umfang aus dem 
   steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG (nicht 
   in das Nennkapital geleistete Einlagen) gezahlt 
   wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von 
   Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf die 
   Kapitalertragsteuer. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2015/2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Schaffung eines 
   Genehmigten Kapitals 2017 mit der Ermächtigung zum 
   Bezugsrechtsausschluss sowie entsprechende 
   Satzungsänderung* 
 
   Das von der Hauptversammlung am 8. März 2012 
   beschossene, in § 4 Abs. 3 der Satzung geregelte 
   Genehmigte Kapital 2012 läuft am 7. März 2017 aus. 
   Der Vorstand soll erneut ermächtigt werden, neue 
   Aktien der LS telcom AG aus genehmigtem Kapital 
   auszugeben. Daher wird vorgeschlagen, ein neues 
   Genehmigtes Kapital 2017 zu schaffen, das an die 
   Stelle des bisherigen Genehmigten Kapitals 2012 
   treten und dasselbe Volumen haben soll. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   aa) Der Vorstand wird ermächtigt, das 
       Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. 
       März 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
       einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals 
       durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber 
       lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder 
       Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 
       2.667.500,00 zu erhöhen (Genehmigtes 
       Kapital 2017). 
 
       Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrats das 
       Bezugsrecht der Aktionäre 
       auszuschließen: 
 
       - um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht 
         auszunehmen; 
       - bei Kapitalerhöhungen gegen 
         Sacheinlagen zum Zwecke des (auch 
         mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, 
         Unternehmensteilen oder Beteiligungen 
         an Unternehmen; 
       - bei einer Kapitalerhöhung gegen 
         Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag 
         der neuen Aktien den Börsenpreis nicht 
         wesentlich unterschreitet und der auf 
         die neuen Aktien, für die das 
         Bezugsrecht ausgeschlossen wird, 
         insgesamt entfallende anteilige Betrag 
         des Grundkapitals 10 % des 
         Grundkapitals nicht übersteigt, und 
         zwar weder im Zeitpunkt des 
         Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der 
         Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die 
         Höchstgrenze von 10 % des 
         Grundkapitals sind andere Aktien 
         anzurechnen, die während der Laufzeit 
         dieser Ermächtigung unter Ausschluss 
         des Bezugsrechts in direkter oder 
         entsprechender Anwendung des § 186 
         Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder 
         veräußert worden sind. Auf die 10 
         %-Grenze sind ferner Aktien 
         anzurechnen, für die aufgrund von 
         Options- oder 
         Wandelschuldverschreibungen oder 
         -genussrechten, die während der 
         Laufzeit dieser Ermächtigung unter 
         Ausschluss des Bezugsrechts gemäß 
         § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 
         Abs. 3 Satz 4 AktG von der 
         Gesellschaft ausgegeben werden, ein 
         Options- oder Wandlungsrecht, eine 
         Options- oder Wandlungspflicht oder 
         zugunsten der Gesellschaft ein 
         Aktienlieferungsrecht besteht; 
       - bei einer Kapitalerhöhung zur Ausgabe 
         von Aktien an Arbeitnehmer der LS 
         telcom AG und ihrer verbundenen 
         Unternehmen (Belegschaftsaktien), wenn 
         der auf die neuen Aktien, für die das 
         Bezugsrecht ausgeschlossen wird, 
         insgesamt entfallende anteilige Betrag 
         des Grundkapitals 5 % des 
         Grundkapitals nicht übersteigt, und 
         zwar weder im Zeitpunkt des 
         Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der 
         Ausübung dieser Ermächtigung. 
 
       Von den vorstehend erteilten 
       Ermächtigungen zum Ausschluss des 
       Bezugsrechts darf der Vorstand nur in 
       solchem Umfang Gebrauch machen, dass der 
       anteilige Betrag der insgesamt unter 
       Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen 
       Aktien 20 % des Grundkapitals nicht 
       überschreitet (20 %-Grenze), und zwar 
       weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung 
       über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt 
       ihrer Ausnutzung. Sofern während der 
       Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu 
       seiner Ausnutzung von anderen 
       Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur 
       Veräußerung von Aktien der 
       Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, 
       die den Bezug von Aktien der Gesellschaft 
       ermöglichen oder zu ihm verpflichten, 
       Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht 
       ausgeschlossen wird, ist dies auf die 
       vorstehend genannte 20 %-Grenze 
       anzurechnen. 
 
       Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren 
       Inhalt der Aktienrechte und die 
       Einzelheiten der Durchführung von 
       Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten 
       Kapital 2017 festzulegen. Der Aufsichtsrat 
       wird ermächtigt, die Fassung der Satzung 
       entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des 
       Genehmigten Kapitals 2017 anzupassen sowie 
       alle sonstigen damit im Zusammenhang 
       stehenden Änderungen der Fassung der 
       Satzung vorzunehmen. 
   bb) Das in § 4 Abs. 3 der Satzung bisher geregelte 
       Genehmigte Kapital 2012 wird gestrichen und § 
       4 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu 
       gefasst: 
 
       '(3) _Der Vorstand ist ermächtigt, das 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 27, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: LS telcom Aktiengesellschaft: -2-

Grundkapital der Gesellschaft bis zum 
            8. März 2022 mit Zustimmung des 
            Aufsichtsrats einmalig oder in 
            Teilbeträgen mehrmals durch Ausgabe 
            neuer, auf den Inhaber lautender 
            Stückaktien gegen Bar- und/oder 
            Sacheinlagen um bis zu insgesamt _ 
            _EUR 2.667.500,00 zu erhöhen 
            (Genehmigtes Kapital)._ 
 
            _Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
            Zustimmung des Aufsichtsrats das 
            Bezugsrecht der Aktionäre 
            auszuschließen:_ 
 
            - _um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht 
              auszunehmen;_ 
            - _bei Kapitalerhöhungen gegen 
              Sacheinlagen zum Zwecke des (auch 
              mittelbaren) Erwerbs von 
              Unternehmen, Unternehmensteilen 
              oder Beteiligungen an Unternehmen;_ 
            - bei einer Kapitalerhöhung gegen 
              Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag 
              der neuen Aktien den Börsenpreis 
              nicht wesentlich unterschreitet und 
              der auf die neuen Aktien, für die 
              das Bezugsrecht ausgeschlossen 
              wird, insgesamt entfallende 
              anteilige Betrag des Grundkapitals 
              10 % des Grundkapitals nicht 
              übersteigt, und zwar weder im 
              Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch 
              im Zeitpunkt der Ausübung dieser 
              Ermächtigung. Auf die Höchstgrenze 
              von 10 % des Grundkapitals sind 
              andere Aktien anzurechnen, die 
              während der Laufzeit dieser 
              Ermächtigung unter Ausschluss des 
              Bezugsrechts in direkter oder 
              entsprechender Anwendung des § 186 
              Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder 
              veräußert worden sind. Auf die 
              10 %-Grenze sind ferner Aktien 
              anzurechnen, für die aufgrund von 
              Options- oder 
              Wandelschuldverschreibungen oder 
              -genussrechten, die während der 
              Laufzeit dieser Ermächtigung unter 
              Ausschluss des Bezugsrechts 
              gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. 
              V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von 
              der Gesellschaft ausgegeben werden, 
              ein Options- oder Wandlungsrecht, 
              eine Options- oder Wandlungspflicht 
              oder zugunsten der Gesellschaft ein 
              Aktienlieferungsrecht besteht; 
            - einer Kapitalerhöhung zur Ausgabe 
              von Aktien an Arbeitnehmer der LS 
              telcom AG und ihrer verbundenen 
              Unternehmen (Belegschaftsaktien), 
              wenn der auf die neuen Aktien, für 
              die das Bezugsrecht ausgeschlossen 
              wird, insgesamt entfallende 
              anteilige Betrag des Grundkapitals 
              5 % des Grundkapitals nicht 
              übersteigt, und zwar weder im 
              Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch 
              im Zeitpunkt der Ausübung dieser 
              Ermächtigung. 
 
            Von den vorstehend erteilten 
            Ermächtigungen zum Ausschluss des 
            Bezugsrechts darf der Vorstand nur in 
            solchem Umfang Gebrauch machen, dass 
            der anteilige Betrag der insgesamt 
            unter Ausschluss des Bezugsrechts 
            ausgegebenen Aktien 20 % des 
            Grundkapitals nicht überschreitet (20 
            %-Grenze), und zwar weder im Zeitpunkt 
            der Beschlussfassung über diese 
            Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer 
            Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit 
            des Genehmigten Kapitals bis zu seiner 
            Ausnutzung von anderen Ermächtigungen 
            zur Ausgabe oder zur Veräußerung 
            von Aktien der Gesellschaft oder zur 
            Ausgabe von Rechten, die den Bezug von 
            Aktien der Gesellschaft ermöglichen 
            oder zu ihm verpflichten, Gebrauch 
            gemacht und dabei das Bezugsrecht 
            ausgeschlossen wird, ist dies auf die 
            vorstehend genannte 20 %-Grenze 
            anzurechnen. 
 
            Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
            Zustimmung des Aufsichtsrats den 
            weiteren Inhalt der Aktienrechte und 
            die Einzelheiten der Durchführung von 
            Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten 
            Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat 
            ist ermächtigt, die Fassung der Satzung 
            entsprechend der jeweiligen Ausnutzung 
            des Genehmigten Kapitals anzupassen 
            sowie alle sonstigen damit im 
            Zusammenhang stehenden Änderungen 
            der Fassung der Satzung vorzunehmen.' 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2016/2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & 
   Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017 zu wählen. 
 
   Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, hat die 
   Unabhängigkeitserklärung im Sinne der Ziffer 7.2.1 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. 
*Bericht des Vorstands gemäß § 203 Absatz 2 AktG in 
Verbindung mit § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG zu TOP 5 über 
die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts:* 
 
Der Vorstand erstattet gemäß § 203 Absatz 2 AktG in 
Verbindung mit § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG zu TOP 5 über 
die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts den 
nachfolgend wiedergegebenen Bericht. Der Bericht liegt als 
Bestandteil dieser Einladung auch in der Hauptversammlung 
und vom Tage der Bekanntmachung der Einberufung der 
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft aus. Er ist zudem auf unserer deutschen 
Internetseite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten 'Die 
LS telcom AG' - 'Investor Relations' - 'Zahlen, Berichte, 
Informationen' - 'Hauptversammlung' abrufbar und wird auf 
Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos 
übersandt: 
 
Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 haben die 
Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. In bestimmten 
Fällen soll der Vorstand jedoch ermächtigt sein, mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre 
auszuschließen, wenn die genannten Voraussetzungen 
vorliegen. 
 
a) Das Bezugsrecht soll ausgeschlossen werden 
   können, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht 
   auszunehmen und so ein praktikables 
   Bezugsverhältnis darstellen zu können. Damit 
   soll die Abwicklung einer Emission mit einem 
   grundsätzlichen Bezugsrecht der Aktionäre 
   erleichtert werden. Der Wert solcher 
   Spitzenbeträge ist für den einzelnen Aktionär 
   in aller Regel gering, während der Aufwand 
   für die Emission ohne einen solchen 
   Ausschluss deutlich höher ist. Auch der 
   mögliche Verwässerungseffekt ist wegen der 
   Beschränkung auf Spitzenbeträge 
   regelmäßig geringfügig. Die als freie 
   Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre 
   ausgeschlossenen Aktien werden durch Verkauf 
   über die Börse oder in sonstiger Weise 
   bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. 
   Bei der Festlegung des Bezugsverhältnisses 
   wird der Vorstand das Interesse der Aktionäre 
   berücksichtigen, dass der Umfang von 
   Spitzenbeträgen klein gehalten wird. 
b) Das Bezugsrecht soll außerdem bei 
   Sachkapitalerhöhungen zum Zwecke des (auch 
   mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, 
   Unternehmensteilen oder Beteiligungen an 
   Unternehmen ausgeschlossen werden können. 
   Damit soll der Gesellschaft die notwendige 
   Flexibilität gegeben werden, um sich bietende 
   Gelegenheiten zum (auch mittelbaren) Erwerb 
   von Unternehmen, Unternehmensteilen oder 
   Beteiligungen schnell und flexibel zu nutzen. 
   Die LS telcom AG steht im globalen Wettbewerb 
   und muss daher auch jederzeit in der Lage 
   sein, in den internationalen Märkten und im 
   Interesse ihrer Aktionäre schnell und 
   flexibel handeln zu können. Dazu gehört auch 
   die Möglichkeit, Unternehmen, 
   Unternehmensteile oder Beteiligungen zur 
   Verbesserung der Wettbewerbsposition zu 
   erwerben. 
 
   Der Erwerb von Unternehmen, 
   Unternehmensteilen oder Beteiligungen erfolgt 
   oft durch eine Gegenleistung in Geld. In 
   bestimmten Fällen sind Anbieter aber auch an 
   einer (teilweisen) Gegenleistung in Form von 
   Aktien interessiert (Aktientausch). Käufer, 
   die einen Aktientausch anbieten können, haben 
   somit einen Wettbewerbsvorteil beim Erwerb 
   von Beteiligungen. Die Möglichkeit, eigene 
   Aktien als Akquisitionswährung einzusetzen, 
   gibt der Gesellschaft den notwendigen 
   Spielraum, sich bietende Erwerbschancen 
   schnell, flexibel und liquiditätsschonend zu 
   nutzen und stärkt damit ihre 
   Wettbewerbsposition. Für derartige 
   Maßnahmen muss das Bezugsrecht 
   ausgeschlossen werden können. Da 
   Unternehmenskäufe in der Regel kurzfristig 
   erfolgen müssen, bedarf es eines Genehmigten 
   Kapitals, auf das der Vorstand - mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats - schnell 
   zugreifen kann. 
 
   Aus Sicht des Vorstands liegt die 
   vorgeschlagene Ermächtigung zum 
   Bezugsrechtsausschluss daher im Interesse der 
   Gesellschaft und ihrer Aktionäre. Der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 27, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: LS telcom Aktiengesellschaft: -3-

Gesellschaft erwächst dadurch kein Nachteil, 
   da die Emission von Aktien gegen Sachleistung 
   voraussetzt, dass der Wert der Sachleistung 
   in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der 
   Aktien steht. Der Vorstand wird bei der 
   Festlegung der Bewertungsrelation 
   sicherstellen, dass die Interessen der 
   Gesellschaft und ihrer Aktionäre angemessen 
   gewahrt bleiben und der Gesellschaft ein 
   angemessener Gegenwert für die neuen Aktien 
   zufließt. Zu diesem Zweck wird er den 
   Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft 
   angemessen berücksichtigen und sich durch 
   externe Expertise unterstützen lassen, soweit 
   das im Einzelfall jeweils möglich und 
   sinnvoll ist. 
c) Das Bezugsrecht soll ferner bei 
   Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage um bis zu 
   10 % des Grundkapitals ausgeschlossen werden 
   können, wenn der Ausgabebetrag der neuen 
   Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich 
   unterschreitet. 
 
   Durch diese Ermächtigung soll der Vorstand in 
   die Lage versetzt werden, mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats schnell und flexibel auf 
   anstehende Finanzierungserfordernisse 
   reagieren und strategische Entscheidungen 
   umsetzen zu können. Der Vorstand wird in die 
   Lage versetzt, kurzfristig günstige 
   Börsensituationen zu nutzen und dabei durch 
   die marktnahe Preisfestsetzung einen 
   möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine 
   größtmögliche Stärkung der 
   Eigenkapitalbasis zu erreichen. Wegen der 
   schnelleren Handlungsmöglichkeit und des 
   geringen Abschlags vom Börsenkurs führt eine 
   derartige Kapitalerhöhung 
   erfahrungsgemäß auch zu einem höheren 
   Mittelzufluss als eine vergleichbare 
   Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der 
   Aktionäre. Außerdem kann mit einer 
   derartigen Platzierung die Gewinnung neuer 
   Aktionärsgruppen angestrebt werden. 
 
   Durch die gesetzliche Maßgabe, dass der 
   Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht 
   wesentlich unterschreiten darf, wird 
   sichergestellt, dass eine nennenswerte 
   wirtschaftliche Verwässerung des Wertes der 
   Aktien nicht eintritt. Zwar sieht das 
   Aktiengesetz keine feste Grenze für den 
   Abschlag vor. Bei Ausnutzung der Ermächtigung 
   wird der Vorstand den Abschlag aber - mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats - so niedrig 
   bemessen, wie das nach den im Zeitpunkt der 
   Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen 
   möglich ist. Da die neuen Aktien zu einem 
   Ausgabebetrag nahe am Börsenkurs ausgegeben 
   werden, kann jeder Aktionär zur 
   Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote 
   Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen am 
   Markt erwerben. 
 
   Die Ermächtigung ist auf einen Betrag von bis 
   zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft im 
   Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens wie auch im 
   Zeitpunkt ihrer Ausnutzung begrenzt. Auf die 
   Höchstgrenze von 10 % sind Aktien 
   anzurechnen, welche die Gesellschaft während 
   der Laufzeit der Ermächtigung unter 
   Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder 
   entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 
   Satz 4 AktG neu ausgeben oder veräußern 
   sollte. Werden während der Laufzeit der 
   Ermächtigung Options- oder 
   Wandelschuldverschreibungen oder 
   -genussrechte oder eine Kombination dieser 
   Instrumente unter Ausschluss des Bezugsrechts 
   der Aktionäre begeben, so sind zudem die 
   Aktien anzurechnen, für die aufgrund dieser 
   Instrumente ein Options- oder Wandlungsrecht, 
   eine Options- oder Wandlungspflicht oder 
   zugunsten der Gesellschaft ein Recht der 
   Gesellschaft besteht, bei Endfälligkeit der 
   Schuldverschreibungen bzw. der Genussrechte 
   oder zu einem anderen vorgesehenen Zeitpunkt 
   den Inhabern bzw. Gläubigern ganz oder 
   teilweise anstelle der Zahlung des fälligen 
   Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu 
   gewähren (Aktienlieferungsrecht). Durch diese 
   Gestaltung wird dem Bedürfnis der Aktionäre 
   nach einem Verwässerungsschutz für ihren 
   Anteilsbesitz Rechnung getragen. 
 
   Im Ergebnis eröffnet die Ermächtigung der LS 
   telcom AG somit im Interesse aller Aktionäre 
   weitere Handlungsspielräume, trägt aber 
   zugleich in Übereinstimmung mit den 
   gesetzlichen Wertungen den Vermögens- wie 
   auch Stimmrechtsinteressen der Aktionäre 
   angemessen Rechnung. 
d) Das Bezugsrecht soll ferner für den Fall der 
   Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der LS 
   telcom AG und ihrer verbundenen Unternehmen 
   ausgeschlossen werden können. Die Ausgabe von 
   Belegschaftsaktien liegt im Interesse der 
   Gesellschaft und ihrer Aktionäre. Sie ist vom 
   Gesetzgeber gewünscht und ist daher in 
   erleichterter Form möglich. Zweck der Ausgabe 
   von Mitarbeiteraktien ist in erster Linie die 
   Förderung der Identifikation der Arbeitnehmer 
   mit dem Unternehmen und die langfristige 
   Bindung von Mitarbeitern. Die 
   Belegschaftsaktien sollen gegen Bareinlagen 
   ausgegeben werden. Bei Festlegung des 
   Ausgabebetrags kann eine bei 
   Belegschaftsaktien übliche Vergünstigung 
   erfolgen. An Mitglieder der Leitungs- und 
   Überwachungsorgane der LS telcom AG 
   können aufgrund der vorgeschlagenen 
   Ermächtigung keine neuen Aktien ausgegeben 
   werden. 
 
   Ein Ausschluss des Bezugsrechts ist bei der 
   Ausgabe von Belegschaftsaktien erforderlich, 
   da die mit Belegschaftsaktienprogrammen 
   angestrebten Vorteile für die Gesellschaft 
   und ihre Aktionäre nicht erreichbar wären. 
   Die Ermächtigung zur Ausgabe von 
   Belegschaftsaktien unter 
   Bezugsrechtsausschluss ist allerdings auf 
   höchstens 5 % des Grundkapitals der 
   Gesellschaft beschränkt. Sie steht damit in 
   einem angemessenen Verhältnis sowohl zur Höhe 
   des Grundkapitals als auch zur 
   Arbeitnehmerzahl der LS telcom AG und ihrer 
   verbundenen Unternehmen sowie zur Laufzeit 
   der Ermächtigung. 
 
   Bei Abwägung aller Umstände hält der Vorstand 
   die vorgeschlagene Ermächtigung zur 
   Aktienausgabe unter Ausschluss des 
   Bezugsrechts deshalb auch unter 
   Berücksichtigung des möglichen 
   Verwässerungseffekts für sachlich 
   gerechtfertigt und angemessen. 
 
Von den vorgeschlagenen Ermächtigungen zum Ausschluss des 
Bezugsrechts soll der Vorstand nur in einem solchen Umfang 
Gebrauch machen dürfen, dass der anteilige Betrag der 
insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen 
Aktien 20 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und 
zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese 
Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Der 
Gesamtumfang einer bezugsrechtsfreien Ausgabe von Aktien 
aus dem Genehmigten Kapital 2017 ist somit beschränkt. 
Hinzu kommt, dass eine Anrechnung auf die vorstehend 
genannte 20 %-Grenze stattfindet, sofern während der 
Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 bis zu seiner 
Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur 
Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur 
Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der 
Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, 
Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen 
wird. Die Aktionäre werden auf diese Weise zusätzlich 
gegen eine Verwässerung ihrer bestehenden Beteiligung 
abgesichert. 
 
Außerdem wird der Vorstand selbstverständlich jeweils 
im Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der 
Ermächtigung zur Kapitalerhöhung und zum 
Bezugsrechtsausschluss Gebrauch macht. Er wird das 
Bezugsrecht nur dann ausschließen, wenn die in diesem 
Bericht abstrakt umschriebenen Tatbestände vorliegen und 
der Bezugsrechtsausschluss im konkreten Fall im 
wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und ihrer 
Aktionäre liegt. Nur falls diese Voraussetzungen 
vorliegen, wird auch der Aufsichtsrat die erforderliche 
Zustimmung zur Ausnutzung des Genehmigten Kapitals und zum 
Bezugsrechtsausschluss erteilen. Dabei überprüfen Vorstand 
und Aufsichtsrat im Einzelfall, ob der 
Bezugsrechtsausschluss erforderlich, geeignet, angemessen 
und im Interesse der Gesellschaft geboten ist. 
 
Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die Ausnutzung 
des Genehmigten Kapitals 2017 unterrichten. 
 
*Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung:* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
(1.) sich vor der Hauptversammlung in Textform bei der 
Gesellschaft anmelden und (2.) der Gesellschaft die 
Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des 
Stimmrechts in der Hauptversammlung dadurch nachgewiesen 
haben, dass sie der Gesellschaft eine in Textform und in 
deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung 
des depotführenden Instituts über ihren Anteilsbesitz 
(Berechtigungsnachweis) vorlegen. Dieser 
Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des 
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf 
den *16. Februar 2017, 00:00 Uhr* beziehen. 
 
Der Berechtigungsnachweis und die Anmeldung müssen der 
Gesellschaft bis spätestens am siebten Tag vor der 
Hauptversammlung, also bis *2. März 2017, 24:00 Uhr* unter 
folgender Adresse zugehen: 
 
LS telcom AG 
c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG 
Römerstraße 72-74 
68259 Mannheim 
Telefax: +49 (0) 89 30903 74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung und die Ausübung eines etwaigen 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 27, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: LS telcom Aktiengesellschaft: -4-

Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach 
dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit 
dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im 
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung 
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
Teilnahme und den Umfang eines etwaigen Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am 
Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen 
oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf 
den Umfang eines etwaigen Stimmrechts. Entsprechendes gilt 
für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, 
sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, 
sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für 
die Dividendenberechtigung. 
 
*Erteilung von Vollmachten, Stimmrechtsvertreter* 
 
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch 
einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende 
Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
ihrer Wahl, vertreten und ihr Stimmrecht durch den 
Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind 
eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein 
Nachweis seines Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. 
 
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung 
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. 
Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den 
Vollmachtsvordruck auf der Rückseite des 
Eintrittskartenformulars, das sie nach der Anmeldung 
erhalten, benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre 
eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. 
 
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 
5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder 
Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der 
Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen 
des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, 
bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis weder nach 
dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Nach 
dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die 
Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar 
festgehalten wird; die Vollmachtserklärung muss zudem 
vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung 
verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich 
daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG 
gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen 
bevollmächtigen wollen, über die Form der Vollmacht ab. 
Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten 
Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen 
die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG 
genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in 
diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings 
gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der 
Stimmabgabe nicht. 
 
Außerdem bieten wir unseren Aktionären auch dieses 
Jahr wieder an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen 
durch die Stimmrechtsvertreter unseres Hauses, Jana Nock 
und Katrin Bleich, vertreten zu lassen. 
 
In jedem Fall muss aber der Nachweis der Bevollmächtigung 
entweder am Tag der Hauptversammlung durch den 
Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder der Gesellschaft 
bis spätestens Mittwoch, 8. März 2017, 18:00 Uhr unter der 
folgenden Adresse zugehen: 
 
LS telcom AG 
c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG 
Römerstraße 72-74 
68259 Mannheim 
Telefax: +49 (0) 89 30903 74675 
elektronisch: www.hv-vollmachten.de 
 
Für die Nutzung der passwortgeschützten 
Vollmachts-Plattform www.hv-vollmachten.de ist ein 
Onlinepasswort erforderlich, das auf der Eintrittskarte 
abgedruckt ist, die den Aktionären nach der Anmeldung zur 
Hauptversammlung übersandt wird. Weitere Informationen zur 
Nutzung der passwortgeschützten Vollmachts-Plattform 
finden sich unter der vorgenannten Internetadresse. 
 
*Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen 
(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 
126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG)* 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 
AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
Grundkapitals (entspricht EUR 266.750,00, dies entspricht 
266.750 Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 am Grundkapital erreichen, können verlangen, 
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass 
sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien 
bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. 
 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich 
an den Vorstand der LS telcom AG zu richten und muss der 
Gesellschaft spätestens bis zum *6. Februar 2017, 24:00 
Uhr*, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen 
an folgende Adresse: 
 
Vorstand der LS telcom AG 
Im Gewerbegebiet 31-33 
77839 Lichtenau 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen 
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem auf unserer deutschen Internetseite 
www.LStelcom.com unter den Menüpunkten 'Die LS telcom AG' 
- 'Investor Relations' - 'Zahlen, Berichte, Informationen' 
- 'Hauptversammlung' bekannt gemacht. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, 
§ 127 AktG* 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie 
Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge (nebst 
Begründung), Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von 
Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich 
an 
 
LS telcom AG 
Investor Relations 
Frau Katrin Bleich 
Im Gewerbegebiet 31-33 
77839 Lichtenau 
Fax: +49 (0) 7227 9535 605 
E-Mail: IR@LStelcom.com 
 
zu richten. 
 
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und 
Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des 
Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender 
Begründungen nach ihrem Eingang auf unserer deutschen 
Internetseite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten 'Die 
LS telcom AG' - 'Investor Relations' - 'Zahlen, Berichte, 
Informationen' - 'Hauptversammlung' veröffentlichen. Dabei 
werden die bis zum *22. Februar 2017, 24:00 Uhr*, bei der 
oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und 
Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung 
berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
veröffentlicht. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen 
Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in 
den Konzern-Abschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, 
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
*Hinweis auf die nach § 124 a AktG zugänglich zu machenden 
Informationen* 
 
Die Informationen nach § 124 a AktG finden sich auf 
unserer deutschen Internetseite www.LStelcom.com unter den 
Menüpunkten 'Die LS telcom AG' - 'Investor Relations' - 
'Zahlen, Berichte, Informationen' - 'Hauptversammlung'. 
 
*Zusätzliche Angaben nach dem WpHG* 
 
Nach § 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG teilen wir Folgendes mit: 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind 
insgesamt 5.335.000 nennwertlose Stückaktien der 
Gesellschaft (Wertpapier-Kennnummer: 575 440, ISIN: 
DE0005754402) ausgegeben. 
 
Jede nennwertlose Stückaktie gewährt eine Stimme (§ 14 
Abs. 3 der Satzung). Die Gesamtzahl der Stimmrechte 
beläuft sich somit auf 5.335.000 Stimmrechte. 
 
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung insgesamt 24.000 eigene Aktien, aus denen 
ihr gemäß § 71 b AktG keine Stimmrechte zustehen. Im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind damit 
5.311.000 Aktien stimmberechtigt. 
 
Lichtenau, im Januar 2017 
 
_Der Vorstand der LS telcom AG_ 
 
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG: 
 
_Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns 
beauftragte_ 
 
_Computershare Deutschland GmbH & Co. KG_ 
_Römerstraße 72-74_ 
_68259 Mannheim_ 
_Telefax: +49 (0) 89 30903 74675_ 
_E-Mail: 125-Anforderung@computershare.de_ 
 
2017-01-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 27, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

Unternehmen: LS telcom Aktiengesellschaft 
             Im Gewerbegebiet 31-33 
             77839 Lichtenau 
             Deutschland 
Telefon:     +49 7227 9535600 
Fax:         +49 7227 9535605 
E-Mail:      IR@LStelcom.com 
Internet:    http://www.LStelcom.com 
ISIN:        DE0005754402 
WKN:         575440 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
539649 2017-01-27 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

January 27, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

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