Abgewiesen: Eine vom Sicherheitentreuhänder MSW GmbH gegen One Square Advisory (OSA) als gemeinsamer Vertreter der Gläubiger der 7,75%-Penell-Anleihe 2014/19 über 5 Mio. EUR (WKN: A11QQ8) wegen angeblicher Pflichtverletzung erhobene Klage wurde vom Landgericht München I abgewiesen. Das LG sah in seiner Urteilsbegründung keine Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen, erforderliche Kausalitäten oder Schäden ...Den vollständigen Artikel lesen ...