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Dow Jones News
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DGAP-HV: Axel Springer SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.04.2017 in Estrel Convention Center, Sonnenallee 225, 12057 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Axel Springer SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Axel Springer SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
26.04.2017 in Estrel Convention Center, Sonnenallee 225, 12057 Berlin mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-16 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Axel Springer SE Berlin ISIN DE0005501357 (WKN 550135) 
ISIN DE0005754238 (WKN 575423) Einladung zur 
Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2017 
am 26. April 2017, um 10:00 Uhr 
 
im Estrel Convention Center, Sonnenallee 225, 12057 
Berlin, ein. 
 
*Tagesordnung:* 
 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
    der Axel Springer SE und des gebilligten 
    Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit 
    dem zusammengefassten Lagebericht der Axel 
    Springer SE und des Konzerns für das 
    Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des 
    Aufsichtsrats* 
    Die vorstehenden Unterlagen 
    (einschließlich des erläuternden Berichts 
    des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 
    AktG1 zu den übernahmerechtlichen Angaben nach 
    §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sind von der 
    Einberufung der Hauptversammlung an über die 
    Internetseite der Axel Springer SE unter 
    www.axelspringer.de/hv2017 zugänglich. Ferner 
    werden diese Unterlagen auch in der 
    Hauptversammlung der Axel Springer SE 
    zugänglich gemacht. 
 
    Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
    zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
    vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
    den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2.  *Verwendung des Bilanzgewinns* 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
    Bilanzgewinn in Höhe von EUR 205.001.090,90 
    vollständig zur Ausschüttung einer Dividende 
    für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 1,90 
    je dividendenberechtigte Stückaktie zu 
    verwenden. 
 
    Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen 
    Aktien, sodass alle Aktien der Gesellschaft 
    dividendenberechtigt sind. Bis zum Zeitpunkt 
    der Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
    dividendenberechtigten Aktien jedoch 
    vermindern. In diesem Fall wird der 
    Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung 
    von EUR 1,90 je dividendenberechtigte 
    Stückaktie ein entsprechend angepasster 
    Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet. 
 
    Seit dem 1. Januar 2017 ist der Anspruch der 
    Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den 
    Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). 
    Die Dividende soll daher am 2. Mai 2017 
    ausgezahlt werden und nicht wie bisher am auf 
    den Tag der Hauptversammlung folgenden 
    Bankarbeitstag. 
3.  *Entlastung der Mitglieder des Vorstands der 
    Axel Springer SE für das Geschäftsjahr 2016* 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
    Vorstands der Axel Springer SE für diesen 
    Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4.  *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
    der Axel Springer SE für das Geschäftsjahr 
    2016* 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats der Axel Springer SE für diesen 
    Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
    die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
    in zwei Gruppen abstimmen zu lassen: zum einen 
    über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2016 
    amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der 
    Axel Springer SE außer Frau Dr. h.c. 
    Friede Springer und zum anderen über die 
    Entlastung von Frau Dr. h.c. Friede Springer 
    als Mitglied des Aufsichtsrats der Axel 
    Springer SE. 
5.  *Wahl zum Aufsichtsrat* 
    Der Aufsichtsrat besteht nach Art. 40 Abs. 3 
    SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG in Verbindung mit § 9 
    Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus 
    neun Mitgliedern. Er setzt sich nach § 17 Abs. 
    2 SEAG, § 39 Abs. 1 Nr. 2 SEBG nur aus 
    Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre 
    zusammen. 
 
    Nachdem Herr Prof. Dr. Wolf Lepenies sein Amt 
    als Mitglied des Aufsichtsrats der Axel 
    Springer SE mit Wirkung zum Ablauf des 31. Juli 
    2016 niedergelegt hatte, wurde mit Wirkung vom 
    29. August 2016 Herr William Edward Ford 
    gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats 
    bestellt. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt nun vor, Herrn William 
    Edward Ford, Chief Executive Officer General 
    Atlantic LLC, New York, New York, USA zum 
    Mitglied des Aufsichtsrats bis zum Ablauf der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
    das Geschäftsjahr 2018 entscheidet, längstens 
    jedoch bis zum Ablauf des 16. April 2020 zu 
    wählen. 
 
    Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich 
    auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses 
    des Aufsichtsrats und berücksichtigt die vom 
    Aufsichtsrat der Axel Springer SE für seine 
    Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
6.  *Bestellung des Abschlussprüfers und 
    Konzernabschlussprüfers, Bestellung des Prüfers 
    für die prüferische Durchsicht des 
    Halbjahresfinanzberichts und eine etwaige 
    prüferische Durchsicht weiterer unterjähriger 
    Finanzberichte* 
    Das Audit Comittee hat gemäß Art. 16 Abs. 
    2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
    Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
    April 2014 über spezifische Anforderungen an 
    die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
    öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
    Beschlusses 2005/909/EG der Kommission im 
    Anschluss an ein Auswahlverfahren dem 
    Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die 
    Bestellung der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
    Niederlassung Berlin, oder 
    PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
    Main, Niederlassung Berlin, als 
    Prüfungsgesellschaft vorgelegt. Entsprechend 
    der dabei dem Aufsichtsrat mitgeteilten 
    Präferenz des Audit Committees schlägt der 
    Aufsichtsrat vor, zu beschließen: 
 
    Die Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
    Niederlassung Berlin, wird zum Abschlussprüfer 
    und Konzernabschlussprüfer für das 
    Geschäftsjahr 2017 und zudem zum 
    Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht 
    des Halbjahresfinanzberichts für das 
    Geschäftsjahr 2017 sowie für eine etwaige 
    prüferische Durchsicht weiterer unterjähriger 
    Finanzberichte im Geschäftsjahr 2017 und 2018 
    bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung 
    bestellt. 
7.  *Beschlussfassung über die Änderung der 
    Grundsätze der Unternehmensführung und 
    Satzungsänderung* 
    Die satzungsgemäßen Grundsätze der 
    Unternehmensführung ('Unternehmensgrundsätze') 
    fassen die Werte, zu denen sich die Axel 
    Springer SE bekennt, im Sinne einer 
    Unternehmensverfassung zusammen und tragen 
    damit vor allem der gesellschaftlichen 
    Verantwortung von Medienunternehmen in einer 
    Demokratie in transparenter Weise Rechnung. 
    Diese Grundsätze leiten sich aus der Idee von 
    Freiheit als wichtigstem Wert und ihrer 
    Sicherung als Zielsetzung ab und sehen das 
    unbedingte Eintreten für den freiheitlichen 
    Rechtsstaat Deutschland, die Aussöhnung 
    zwischen Juden und Deutschen, die Unterstützung 
    des transatlantischen Bündnisses und die 
    Solidarität in der freiheitlichen 
    Wertegemeinschaft mit den Vereinigten Staaten 
    von Amerika, die Ablehnung jeglicher Art von 
    politischem Totalitarismus sowie die 
    Verteidigung der freien sozialen 
    Marktwirtschaft vor. Angesichts der zunehmenden 
    Internationalisierung des Unternehmens hatte 
    die Axel Springer SE im Jahr 2016 neben den 
    satzungsgemäßen Grundsätzen der 
    Unternehmensführung eine für die Mitarbeiter 
    weltweit gültige Fassung der 
    Unternehmensgrundsätze eingeführt, die im Kern 
    den bisherigen satzungsgemäßen Grundsätzen 
    der Unternehmensführung entspricht. Wegen der 
    weiter fortschreitenden internationalen 
    Vernetzung innerhalb der Unternehmensgruppe 
    Axel Springer soll diese internationale Fassung 
    der Unternehmensgrundsätze an die Stelle der 
    bisherigen Grundsätze der Unternehmensführung 
    treten und nunmehr einheitlich im In- und 
    Ausland für die Axel Springer SE und ihre 
    sämtlichen Tochtergesellschaften gelten. 
 
    Durch die vorgeschlagene Änderung sollen 
    die Grundsätze der Unternehmensführung 
    dementsprechend angepasst werden. 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, 
    zu beschließen: 
 
    § 3 Ziffer 1 der Satzung wird wie folgt neu 
    gefasst: 
 
    '§ 3 Grundsätze der Unternehmensführung 
 
    1. Das Unternehmen bekennt sich zu folgenden 
       Grundsätzen: 
 
       a) Wir treten ein für Freiheit, 
          Rechtsstaat, Demokratie und ein 
          vereinigtes Europa. 
       b) Wir unterstützen das jüdische Volk 
          und das Existenzrecht des Staates 
          Israel. 

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March 16, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)

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