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Dow Jones News
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DGAP-HV: Axel Springer SE: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Axel Springer SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.04.2017 in Estrel Convention Center, Sonnenallee 225, 12057 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Axel Springer SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Axel Springer SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
26.04.2017 in Estrel Convention Center, Sonnenallee 225, 12057 Berlin mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-16 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Axel Springer SE Berlin ISIN DE0005501357 (WKN 550135) 
ISIN DE0005754238 (WKN 575423) Einladung zur 
Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2017 
am 26. April 2017, um 10:00 Uhr 
 
im Estrel Convention Center, Sonnenallee 225, 12057 
Berlin, ein. 
 
*Tagesordnung:* 
 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
    der Axel Springer SE und des gebilligten 
    Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit 
    dem zusammengefassten Lagebericht der Axel 
    Springer SE und des Konzerns für das 
    Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des 
    Aufsichtsrats* 
    Die vorstehenden Unterlagen 
    (einschließlich des erläuternden Berichts 
    des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 
    AktG1 zu den übernahmerechtlichen Angaben nach 
    §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sind von der 
    Einberufung der Hauptversammlung an über die 
    Internetseite der Axel Springer SE unter 
    www.axelspringer.de/hv2017 zugänglich. Ferner 
    werden diese Unterlagen auch in der 
    Hauptversammlung der Axel Springer SE 
    zugänglich gemacht. 
 
    Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
    zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
    vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
    den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2.  *Verwendung des Bilanzgewinns* 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
    Bilanzgewinn in Höhe von EUR 205.001.090,90 
    vollständig zur Ausschüttung einer Dividende 
    für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 1,90 
    je dividendenberechtigte Stückaktie zu 
    verwenden. 
 
    Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen 
    Aktien, sodass alle Aktien der Gesellschaft 
    dividendenberechtigt sind. Bis zum Zeitpunkt 
    der Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
    dividendenberechtigten Aktien jedoch 
    vermindern. In diesem Fall wird der 
    Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung 
    von EUR 1,90 je dividendenberechtigte 
    Stückaktie ein entsprechend angepasster 
    Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet. 
 
    Seit dem 1. Januar 2017 ist der Anspruch der 
    Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den 
    Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). 
    Die Dividende soll daher am 2. Mai 2017 
    ausgezahlt werden und nicht wie bisher am auf 
    den Tag der Hauptversammlung folgenden 
    Bankarbeitstag. 
3.  *Entlastung der Mitglieder des Vorstands der 
    Axel Springer SE für das Geschäftsjahr 2016* 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
    Vorstands der Axel Springer SE für diesen 
    Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4.  *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
    der Axel Springer SE für das Geschäftsjahr 
    2016* 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats der Axel Springer SE für diesen 
    Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
    die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
    in zwei Gruppen abstimmen zu lassen: zum einen 
    über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2016 
    amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der 
    Axel Springer SE außer Frau Dr. h.c. 
    Friede Springer und zum anderen über die 
    Entlastung von Frau Dr. h.c. Friede Springer 
    als Mitglied des Aufsichtsrats der Axel 
    Springer SE. 
5.  *Wahl zum Aufsichtsrat* 
    Der Aufsichtsrat besteht nach Art. 40 Abs. 3 
    SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG in Verbindung mit § 9 
    Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus 
    neun Mitgliedern. Er setzt sich nach § 17 Abs. 
    2 SEAG, § 39 Abs. 1 Nr. 2 SEBG nur aus 
    Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre 
    zusammen. 
 
    Nachdem Herr Prof. Dr. Wolf Lepenies sein Amt 
    als Mitglied des Aufsichtsrats der Axel 
    Springer SE mit Wirkung zum Ablauf des 31. Juli 
    2016 niedergelegt hatte, wurde mit Wirkung vom 
    29. August 2016 Herr William Edward Ford 
    gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats 
    bestellt. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt nun vor, Herrn William 
    Edward Ford, Chief Executive Officer General 
    Atlantic LLC, New York, New York, USA zum 
    Mitglied des Aufsichtsrats bis zum Ablauf der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
    das Geschäftsjahr 2018 entscheidet, längstens 
    jedoch bis zum Ablauf des 16. April 2020 zu 
    wählen. 
 
    Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich 
    auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses 
    des Aufsichtsrats und berücksichtigt die vom 
    Aufsichtsrat der Axel Springer SE für seine 
    Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
6.  *Bestellung des Abschlussprüfers und 
    Konzernabschlussprüfers, Bestellung des Prüfers 
    für die prüferische Durchsicht des 
    Halbjahresfinanzberichts und eine etwaige 
    prüferische Durchsicht weiterer unterjähriger 
    Finanzberichte* 
    Das Audit Comittee hat gemäß Art. 16 Abs. 
    2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
    Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
    April 2014 über spezifische Anforderungen an 
    die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
    öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
    Beschlusses 2005/909/EG der Kommission im 
    Anschluss an ein Auswahlverfahren dem 
    Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die 
    Bestellung der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
    Niederlassung Berlin, oder 
    PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
    Main, Niederlassung Berlin, als 
    Prüfungsgesellschaft vorgelegt. Entsprechend 
    der dabei dem Aufsichtsrat mitgeteilten 
    Präferenz des Audit Committees schlägt der 
    Aufsichtsrat vor, zu beschließen: 
 
    Die Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
    Niederlassung Berlin, wird zum Abschlussprüfer 
    und Konzernabschlussprüfer für das 
    Geschäftsjahr 2017 und zudem zum 
    Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht 
    des Halbjahresfinanzberichts für das 
    Geschäftsjahr 2017 sowie für eine etwaige 
    prüferische Durchsicht weiterer unterjähriger 
    Finanzberichte im Geschäftsjahr 2017 und 2018 
    bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung 
    bestellt. 
7.  *Beschlussfassung über die Änderung der 
    Grundsätze der Unternehmensführung und 
    Satzungsänderung* 
    Die satzungsgemäßen Grundsätze der 
    Unternehmensführung ('Unternehmensgrundsätze') 
    fassen die Werte, zu denen sich die Axel 
    Springer SE bekennt, im Sinne einer 
    Unternehmensverfassung zusammen und tragen 
    damit vor allem der gesellschaftlichen 
    Verantwortung von Medienunternehmen in einer 
    Demokratie in transparenter Weise Rechnung. 
    Diese Grundsätze leiten sich aus der Idee von 
    Freiheit als wichtigstem Wert und ihrer 
    Sicherung als Zielsetzung ab und sehen das 
    unbedingte Eintreten für den freiheitlichen 
    Rechtsstaat Deutschland, die Aussöhnung 
    zwischen Juden und Deutschen, die Unterstützung 
    des transatlantischen Bündnisses und die 
    Solidarität in der freiheitlichen 
    Wertegemeinschaft mit den Vereinigten Staaten 
    von Amerika, die Ablehnung jeglicher Art von 
    politischem Totalitarismus sowie die 
    Verteidigung der freien sozialen 
    Marktwirtschaft vor. Angesichts der zunehmenden 
    Internationalisierung des Unternehmens hatte 
    die Axel Springer SE im Jahr 2016 neben den 
    satzungsgemäßen Grundsätzen der 
    Unternehmensführung eine für die Mitarbeiter 
    weltweit gültige Fassung der 
    Unternehmensgrundsätze eingeführt, die im Kern 
    den bisherigen satzungsgemäßen Grundsätzen 
    der Unternehmensführung entspricht. Wegen der 
    weiter fortschreitenden internationalen 
    Vernetzung innerhalb der Unternehmensgruppe 
    Axel Springer soll diese internationale Fassung 
    der Unternehmensgrundsätze an die Stelle der 
    bisherigen Grundsätze der Unternehmensführung 
    treten und nunmehr einheitlich im In- und 
    Ausland für die Axel Springer SE und ihre 
    sämtlichen Tochtergesellschaften gelten. 
 
    Durch die vorgeschlagene Änderung sollen 
    die Grundsätze der Unternehmensführung 
    dementsprechend angepasst werden. 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, 
    zu beschließen: 
 
    § 3 Ziffer 1 der Satzung wird wie folgt neu 
    gefasst: 
 
    '§ 3 Grundsätze der Unternehmensführung 
 
    1. Das Unternehmen bekennt sich zu folgenden 
       Grundsätzen: 
 
       a) Wir treten ein für Freiheit, 
          Rechtsstaat, Demokratie und ein 
          vereinigtes Europa. 
       b) Wir unterstützen das jüdische Volk 
          und das Existenzrecht des Staates 
          Israel. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 16, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Axel Springer SE: Bekanntmachung der -2-

c) Wir zeigen unsere Solidarität in der 
          freiheitlichen Wertegemeinschaft mit 
          den Vereinigten Staaten von Amerika. 
       d) Wir setzen uns für eine freie und 
          soziale Marktwirtschaft ein. 
       e) Wir lehnen politischen und religiösen 
          Extremismus ab.' 
8.  *Zustimmung zu einem Beherrschungs- und 
    Gewinnabführungsvertrag zwischen der Axel 
    Springer SE und der Einundneunzigste 'Media' 
    Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH* 
    Die Axel Springer SE und die Einundneunzigste 
    'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, 
    Berlin, eine hundertprozentige 
    Tochtergesellschaft der Axel Springer SE, haben 
    einen Beherrschungs- und 
    Gewinnabführungsvertrag geschlossen. 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem 
    Abschluss des Beherrschungs- und 
    Gewinnabführungsvertrags zuzustimmen. 
9.  *Zustimmung zu einem Beherrschungs- und 
    Gewinnabführungsvertrag zwischen der Axel 
    Springer SE und der Vierundneunzigste 'Media' 
    Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH* 
    Die Axel Springer SE und die Vierundneunzigste 
    'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, 
    Berlin, eine hundertprozentige 
    Tochtergesellschaft der Axel Springer SE, haben 
    einen Beherrschungs- und 
    Gewinnabführungsvertrag geschlossen. 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem 
    Abschluss des Beherrschungs- und 
    Gewinnabführungsvertrags zuzustimmen. 
10. *Zustimmung zu einem Beherrschungs- und 
    Gewinnabführungsvertrag zwischen der Axel 
    Springer SE und der Fünfundneunzigste 'Media' 
    Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH* 
    Die Axel Springer SE und die Fünfundneunzigste 
    'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, 
    Berlin, eine hundertprozentige 
    Tochtergesellschaft der Axel Springer SE, haben 
    einen Beherrschungs- und 
    Gewinnabführungsvertrag geschlossen. 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem 
    Abschluss des Beherrschungs- und 
    Gewinnabführungsvertrags zuzustimmen. 
 
1 Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland 
maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des HGB 
und des AktG, finden auf die Axel Springer SE aufgrund 
der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) 
ii), Art. 53 sowie Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut 
der Europäischen Gesellschaft (SE) (*SE-VO*) Anwendung, 
soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO 
nichts anderes ergibt. 
 
*Angaben gemäß § 125 Abs. 1 AktG über das unter 
Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl vorgeschlagene 
Aufsichtsratsmitglied* 
Der unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl in den 
Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat, Herr William E. 
Ford, ist wie nachfolgend angegeben Mitglied in 
anderen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie 
in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
von Wirtschaftsunternehmen: 
 
* Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
  Aufsichtsräten: 
  (keine) 
* Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
  ausländischen Kontrollgremien: 
 
  * IHS Markit Ltd., Großbritannien 
    (Board of Directors) 
  * Oak Hill Advisors, L.P., USA (Partnership 
    Committee) 
  * Tory Burch LLC, USA (Board of Directors) 
  * TBG AG, Schweiz (Verwaltungsrat) 
 
*Weitere Angaben über das unter Tagesordnungspunkt 5 
zur Wahl vorgeschlagene Aufsichtsratsmitglied* 
Angaben zu den relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und 
Erfahrungen des vorgeschlagenen Kandidaten können Sie 
dem Lebenslauf des Kandidaten entnehmen, der dieser 
Tageordnung als Anlage beigefügt und im Internet unter 
www.axelspringer.de/hv2017 eingestellt ist. 
 
*Weitere Informationen zu den Tagesordnungspunkten 8, 9 
und 10* 
Die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge 
(nachfolgend jeweils der Vertrag) zwischen der Axel 
Springer SE (als herrschende Gesellschaft) und der 
Einundneunzigste 'Media' 
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, der 
Vierundneunzigste 'Media' 
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, und der 
Fünfundneunzigste 'Media' 
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, 
(nachfolgend jeweils beherrschte Gesellschaft) haben 
folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
- Die Leitung der beherrschten Gesellschaft wird 
  der Axel Springer SE unterstellt. Die Axel 
  Springer SE ist berechtigt, der 
  Geschäftsführung der beherrschten Gesellschaft 
  hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft 
  Weisungen zu erteilen. Die Geschäftsführung 
  der beherrschten Gesellschaft ist 
  verpflichtet, die Weisungen zu befolgen. 
- Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2017 (bzw., 
  falls der Vertrag erst nach dem 31. Dezember 
  2017 in das Handelsregister des Sitzes der 
  beherrschten Gesellschaft eingetragen werden 
  sollte, beginnend mit dem Geschäftsjahr, in 
  welchem der Vertrag im Handelsregister des 
  Sitzes der beherrschten Gesellschaft 
  eingetragen wird) ist die beherrschte 
  Gesellschaft verpflichtet, ihren ganzen nach 
  den handelsrechtlichen Vorschriften 
  ermittelten Gewinn unter sinngemäßer 
  Beachtung des § 301 AktG in seiner jeweils 
  gültigen Fassung an die Axel Springer SE 
  abzuführen. 
- Die beherrschte Gesellschaft kann mit 
  Zustimmung der Axel Springer SE Beträge aus 
  dem Jahresüberschuss insoweit in andere 
  Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, 
  wie dies handelsrechtlich zulässig und bei 
  vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
  wirtschaftlich begründet ist. Während der 
  Dauer des Vertrages gebildete andere 
  Gewinnrücklagen sind - soweit gesetzlich 
  zulässig - auf Verlangen der Axel Springer SE 
  aufzulösen und zum Ausgleich eines 
  Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als 
  Gewinn abzuführen. 
- Die Abführung von Erträgen aus der Auflösung 
  sonstiger Rücklagen - auch soweit sie während 
  der Vertragsdauer gebildet wurden - oder ihre 
  Heranziehung zum Ausgleich eines 
  Jahresfehlbetrages ist ausgeschlossen; 
  gleiches gilt für einen zu Beginn der 
  Vertragsdauer etwa vorhandenen Gewinnvortrag. 
- Die Axel Springer SE hat die Verluste der 
  beherrschten Gesellschaft entsprechend den 
  Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils 
  gültigen Fassung zu übernehmen. 
- Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt der 
  Zustimmung der Hauptversammlung der Axel 
  Springer SE und der Zustimmung der 
  Gesellschafterversammlung der beherrschten 
  Gesellschaft und wird mit Eintragung im 
  Handelsregister der beherrschten Gesellschaft 
  wirksam. Die Gesellschafterversammlung jeder 
  beherrschten Gesellschaft hat bereits ihre 
  Zustimmungen erteilt. Die 
  Gewinnabführungsverpflichtung und die 
  Verlustausgleichspflicht gelten erstmals ab 
  Beginn des Geschäftsjahres der beherrschten 
  Gesellschaften, in dem der Vertrag wirksam 
  wird. 
- Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit 
  abgeschlossen. Er kann mit einer 
  Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des 
  Geschäftsjahres der beherrschten Gesellschaft 
  gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende 
  des Geschäftsjahres, welches mindestens fünf 
  (5) volle Zeitjahre nach Beginn des 
  Geschäftsjahres der beherrschten Gesellschaft, 
  in dem dieser Vertrag mit Eintragung im 
  Handelsregister der beherrschten Gesellschaft 
  wirksam wird, abläuft. 
- Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus 
  wichtigem Grund ohne Einhaltung einer 
  Kündigungsfrist bleibt unberührt. Als 
  wichtiger Grund gilt insbesondere die 
  Veräußerung oder Einbringung von Anteilen 
  an der beherrschten Gesellschaft durch die 
  Axel Springer SE, jeweils soweit hierdurch die 
  finanzielle Eingliederung der beherrschten 
  Gesellschaft in die Axel Springer SE i.S.d. § 
  14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG wegfällt, die 
  Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der 
  beherrschten Gesellschaft oder der Axel 
  Springer SE und die Umwandlung der 
  beherrschten Gesellschaft in eine Rechtsform, 
  die nicht Organgesellschaft i.S.d. § 14 KStG 
  sein kann. 
 
Der Vorstand der Axel Springer SE hat zu den 
Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen gemäß 
§ 293a AktG zusammen mit der Geschäftsführung der 
beherrschten Gesellschaft jeweils einen gemeinsamen 
Bericht erstattet, in dem der Abschluss des Vertrags 
und sein Inhalt im Einzelnen rechtlich und 
wirtschaftlich erläutert und begründet werden. Da es 
sich bei den beherrschten Gesellschaften um 
hundertprozentige Tochtergesellschaften der Axel 
Springer SE handelt, sind Regelungen über Ausgleich (§ 
304 AktG) und Abfindung (§ 305 AktG) für 
außenstehende Gesellschafter im Vertrag nicht 
erforderlich. Deshalb konnte auch eine Bewertung der 
herrschenden Gesellschaften und eine Prüfung der 
Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge gemäß 
§ 293b Abs. 1 AktG unterbleiben. 
 
*Zugängliche Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten 8, 
9 und 10* 
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die 
Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwischen 
der Axel Springer SE und den beherrschten 
Gesellschaften, die Jahresabschlüsse für das (Rumpf-) 
Geschäftsjahr 2016 der erst in 2016 gegründeten 
beherrschten Gesellschaften, die Jahresabschlüsse und 
die Lageberichte der Axel Springer SE für die 
Geschäftsjahre 2014, 2015 und 2016 sowie die 
gemeinsamen Berichte des Vorstands der Axel Springer SE 
und der jeweiligen Geschäftsführung der beherrschten 
Gesellschaft nach § 293a AktG über die Internetseite 
der Axel Springer SE unter www.axelspringer.de/hv2017 
zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der 
Einundneunzigste 'Media' 
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 16, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)

Vierundneunzigste 'Media' 
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH und der 
Fünfundneunzigste 'Media' 
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, jeweils 
Axel-Springer-Str. 65, 10969 Berlin zur Einsichtnahme 
aus. 
 
Die vorstehend genannten Unterlagen werden auch in der 
Hauptversammlung am 26. April 2017 zugänglich gemacht. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung EUR 107.895.311,00 
und ist in 107.895.311 nennwertlose, auf den Namen 
lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie 
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft 
sich die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte 
somit jeweils auf 107.895.311. Es wird darauf 
hingewiesen, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien 
hält. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts ist jeder im Aktienregister der 
Gesellschaft eingetragene Aktionär berechtigt, wenn die 
Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung der 
Gesellschaft mindestens vier Tage vor der 
Hauptversammlung zugeht, wobei der Tag der 
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
mitzurechnen sind. Die Anmeldung zur Teilnahme muss der 
Gesellschaft daher spätestens am Freitag, dem 21. April 
2017, 24:00 Uhr, (Anmeldeschlusstag) in Textform per 
Post, Telefax oder E-Mail wie folgt zugehen: 
 
Axel Springer SE 
c/o C-HV AG 
Gewerbepark 10 
92289 Ursensollen 
Telefax: 09628/9299872 
E-Mail: as@anmeldestelle.net 
 
Ein Anmeldeformular wird unseren Aktionären direkt 
übersandt. 
 
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, 
so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht 
gehören, nur aufgrund einer Bevollmächtigung des 
wirtschaftlichen Eigentümers der Aktien ausüben. 
Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen und 
sonstige, Kreditinstituten gemäß § 135 Abs. 8 oder 
Abs. 10 AktG gleichgestellte Personen und 
Personenvereinigungen. 
 
Die Anmeldung zur Hauptversammlung hat keine 
Auswirkungen auf die Übertragbarkeit der 
betreffenden Aktien. Die Aktionäre können daher über 
ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung verfügen; die 
Regelung in § 5 Abs. 3 der Satzung, wonach die 
Übertragung von Aktien der Zustimmung der 
Gesellschaft bedarf, bleibt unberührt. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 
Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im 
Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht 
sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in 
der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist 
demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters 
am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. 
 
_Hinweis zum Umschreibestopp im Aktienregister_ 
Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach 
dem Anmeldeschlusstag (21. April 2017, 24:00 Uhr) bei 
der Gesellschaft eingehen, werden aus organisatorischen 
Gründen bis zum Schluss der Hauptversammlung nicht in 
das Aktienregister eingetragen (Umschreibestopp). Sie 
können daher aus eigenem Recht keine Teilnahme- und 
Stimmrechte aus diesen Aktien ausüben. In diesen Fällen 
bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung 
noch bei dem für die betreffenden Aktien im 
Aktienregister eingetragenen Aktionär. 
 
Darüber hinaus können auch Anträge zur Umschreibung des 
Aktienregisters, die zeitnah vor dem oder am 21. April 
2017 bei der Gesellschaft eingehen, im Hinblick auf die 
der Umschreibung des Aktienregisters vorgeschaltete 
erforderliche Überprüfung der Voraussetzungen für 
die Erteilung der Zustimmung zum Aktienerwerb 
gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung ggf. nicht mehr zu 
einer rechtzeitigen Eintragung des Erwerbers in das 
Aktienregister führen, um eine Teilnahme an der 
Hauptversammlung zu ermöglichen. Sämtliche Erwerber von 
Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im 
Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, 
Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten ihrer Wahl, insbesondere auch durch 
ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, 
ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen für den 
betreffenden Aktienbestand die oben beschriebenen 
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung noch eine sonstige, 
Kreditinstituten gemäß § 135 Abs. 8 oder 10 AktG 
gleichgestellte Person oder Personenvereinigung 
bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht 
der Textform. Dasselbe gilt für den Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und einen 
eventuellen Widerruf der Vollmacht. 
 
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen und sonstigen, Kreditinstituten 
gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG 
gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen 
gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften des § 
135 AktG, die unter anderem verlangen, dass die 
Vollmacht von dem Bevollmächtigten nachprüfbar 
festzuhalten ist. Hier können daher Ausnahmen von dem 
allgemeinen Textformerfordernis gelten. Die 
betreffenden Bevollmächtigten setzen jedoch unter 
Umständen besondere Regelungen für ihre eigene 
Bevollmächtigung fest; die Aktionäre werden daher 
gebeten, sich ggf. mit den betreffenden 
Bevollmächtigten rechtzeitig über die jeweilige Form 
und das Verfahren der Bevollmächtigung abzustimmen. 
 
Jeweils zusammen mit dem Anmeldeformular und der 
Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären 
ein Formular übersandt, das zur Erteilung einer 
Stimmrechtsvollmacht verwendet werden kann. 
 
Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können 
sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als 
auch durch Erklärung gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden erfolgen. 
 
Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die 
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem 
Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren 
Widerruf steht nachfolgend genannte Adresse zur 
Verfügung, an welche insbesondere auch eine 
elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen 
kann: 
 
Axel Springer SE 
c/o C-HV AG 
Gewerbepark 10 
92289 Ursensollen 
Telefax: 09628/9299872 
E-Mail: as@anmeldestelle.net 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch 
dadurch geführt werden, dass die Vollmacht am Tag der 
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorgewiesen 
wird. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein 
gesonderter Nachweis. 
 
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur 
Ausübung des Stimmrechts auf der Hauptversammlung zu 
bevollmächtigen. In diesem Fall müssen mit der 
Vollmacht Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts 
erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ein 
Vollmachts- und Weisungsformular wird unseren 
Aktionären direkt übersandt. Vollmachten, die im 
Vorfeld der Hauptversammlung an einen von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilt 
werden sollen, müssen der Gesellschaft mit den 
Weisungen spätestens am 21. April 2017, 24:00 Uhr, 
unter der oben für die Erteilung und den Widerruf der 
Vollmacht sowie die Übermittlung des Nachweises 
der Bevollmächtigung bzw. deren Widerruf angegebenen 
Adresse zugehen. 
 
*Rechte der Aktionäre (Anträge, Wahlvorschläge, 
Auskunftsverlangen)* 
*Erweiterung der Tagesordnung* 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000 (entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können 
gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 
SEAG, § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf 
die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu 
richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage 
vor der Versammlung, also bis zum 26. März 2017, 24:00 
Uhr, zugehen. 
 
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende 
Adresse zu übermitteln: 
 
Axel Springer SE 
z.Hd. des Vorstands 
Postanschrift:     Axel-Springer-Straße 65 
                   10888 Berlin 
Besucheranschrift: Axel-Springer-Straße 65 
                   10969 Berlin 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie 
werden außerdem im Internet unter 
www.axelspringer.de/hv2017 veröffentlicht. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge* 
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG 
berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu 
den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die 
Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht 
werden, müssen sie der Gesellschaft mit Begründung 
mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum 
11. April 2017, 24:00 Uhr, wie folgt zugehen: 
 
Axel Springer SE 
Investor Relations 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 16, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)

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