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Dow Jones News
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DGAP-HV: RATIONAL Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: RATIONAL Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 03.05.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-23 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech WKN 701 080 
ISIN DE0007010803 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit zu der am 
 
Mittwoch, den 03. Mai 2017, um 10:00 Uhr, 
in der Messe Augsburg (Schwabenhalle), 
Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg, 
 
stattfindenden 20. ordentlichen Hauptversammlung der 
RATIONAL Aktiengesellschaft ein. 
 
TAGESORDNUNG 
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1   der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht 
    der RATIONAL Aktiengesellschaft und des 
    gebilligten Konzernabschlusses mit 
    Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 
    2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats* 
 
    Die genannten Unterlagen sind auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
    www.rational-online.de (im Bereich 
    'Unternehmen' > 'Investor Relations' > 
    'Hauptversammlung') zugänglich. Sie liegen 
    außerdem in den Geschäftsräumen der 
    RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg am 
    Lech zur Einsicht der Aktionäre aus. 
 
    Der Aufsichtsrat der RATIONAL 
    Aktiengesellschaft hat den Jahresabschluss und 
    den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 
    AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
    festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
    Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt 
    daher kein Beschluss zu fassen. 
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des 
2   Bilanzgewinns* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für 
    das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen 
    Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft 
    von Euro 282.056.023,33 wie folgt zu verwenden: 
 
    a) Zahlung einer Dividende von Euro 10,00 je 
       dividendenberechtigter Aktie (Euro 8,00 
       zuzüglich einer Sonderdividende in Höhe 
       von Euro 2,00 je dividendenberechtigter 
       Aktie): 
 
       Euro 113.700.000,00 
    b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf 
       neue Rechnung: 
 
       Euro 168.356.023,33 
 
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in 
    der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
    Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
    Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am 08. 
    Mai 2017 ausgezahlt werden. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
3   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem 
    Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung 
    zu erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
4   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016 
    Entlastung zu erteilen. 
TOP *Wahl des Abschlussprüfers für das 
5   Geschäftsjahr 2017* 
 
    Der Aufsichtsrat - gestützt auf die Empfehlung 
    seines Prüfungsausschusses - schlägt vor, die 
    PricewaterhouseCoopers AG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
    Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
    das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
TOP *Zustimmung der Hauptversammlung zu einem 
6   Gewinnabführungsvertrag mit der RATIONAL F & E 
    GmbH* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages 
    zwischen der RATIONAL Aktiengesellschaft und 
    der RATIONAL F & E GmbH, mit Sitz in Landsberg 
    a. Lech, eingetragen im Handelsregister des 
    Amtsgerichts Augsburg unter HRB 30466, einer 
    100-prozentigen Tochtergesellschaft der 
    RATIONAL Aktiengesellschaft, zuzustimmen. 
 
    Der Gewinnabführungsvertrag wird der 
    Hauptversammlung im Entwurf vorgelegt und hat 
    im Wesentlichen folgenden Inhalt: 
 
    * Die RATIONAL F & E GmbH verpflichtet sich, 
      ihren ganzen Gewinn an die RATIONAL 
      Aktiengesellschaft abzuführen. Abzuführen 
      ist - vorbehaltlich der Bildung und 
      Auflösung von Rücklagen gemäß diesem 
      Vertrag - der ohne die Gewinnabführung 
      entstehende Jahresüberschuss, vermindert 
      um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr 
      und den nach § 268 Abs. 8 HGB 
      ausschüttungsgesperrten Betrag. Die 
      Gewinnabführung darf den gemäß § 301 
      AktG in der jeweils geltenden Fassung 
      zulässigen Höchstbetrag der 
      Gewinnabführung nicht überschreiten. 
    * Die RATIONAL F & E GmbH kann mit 
      Zustimmung der RATIONAL Aktiengesellschaft 
      Beträge aus dem Jahresüberschuss in die 
      anderen Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) 
      einstellen, sofern dies handelsrechtlich 
      zulässig und bei vernünftiger 
      kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich 
      begründet ist. 
    * Während der Dauer des Vertrages gebildete 
      andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) 
      sind auf Verlangen der RATIONAL 
      Aktiengesellschaft aufzulösen und zum 
      Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu 
      verwenden oder als Gewinn abzuführen. 
    * Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht 
      mit Ablauf eines Geschäftsjahres der 
      RATIONAL F & E GmbH und wird fällig am 
      Tage der Feststellung des 
      Jahresabschlusses der RATIONAL F & E GmbH. 
      Die RATIONAL Aktiengesellschaft kann eine 
      Vorabführung von Gewinnen verlangen, wenn 
      und soweit dies gesetzlich zulässig ist. 
    * Zum Verlustausgleich der RATIONAL 
      Aktiengesellschaft gelten die Vorschriften 
      des § 302 Abs. 1 AktG in seiner jeweils 
      gültigen Fassung in vollem Umfang 
      entsprechend. 
    * Der Anspruch auf Verlustausgleich entsteht 
      mit Ablauf eines Geschäftsjahres der 
      RATIONAL F & E GmbH und wird zu diesem 
      Zeitpunkt auch fällig. 
    * Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit 
      der Zustimmung der Hauptversammlung der 
      RATIONAL Aktiengesellschaft und der 
      Gesellschafterversammlung der RATIONAL F & 
      E GmbH. Der Vertrag wird mit der 
      Eintragung in das Handelsregister des 
      Sitzes der RATIONAL F & E GmbH wirksam. 
    * Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit 
      abgeschlossen. Er kann von beiden 
      Vertragsteilen schriftlich unter 
      Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs 
      Monaten auf das Ende eines Geschäftsjahres 
      der RATIONAL F & E GmbH gekündigt werden, 
      erstmals jedoch zum Ablauf des 
      Geschäftsjahres, das mindestens fünf 
      Zeitjahre nach Beginn des Geschäftsjahres 
      endet, für welches die Verpflichtung zur 
      Gewinnabführung bzw. zum Verlustausgleich 
      erstmals besteht. 
    * Das Recht zur fristlosen Kündigung aus 
      wichtigem Grund bleibt unberührt. Als 
      wichtiger Grund gilt insbesondere 
 
      - die Veräußerung oder 
        Übertragung von sämtlichen 
        Anteilen oder jedenfalls von Anteilen 
        an der Organgesellschaft in der Höhe 
        eines Gesamtnennbetrags mit der Folge, 
        dass die Voraussetzungen der 
        finanziellen Eingliederung der 
        Organgesellschaft in die Organträgerin 
        nach den jeweils geltenden 
        steuerrechtlichen Vorgaben nicht mehr 
        vorliegen, 
      - die Einbringung der Organbeteiligung 
        durch die Organträgerin, 
      - die Umwandlung, Verschmelzung, 
        Spaltung oder Liquidation der 
        Organträgerin oder der 
        Organgesellschaft. 
 
    Der Text des Gewinnabführungsvertrags sowie die 
    Jahresabschlüsse und Lageberichte der RATIONAL 
    Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2014, 
    2015 und 2016 und der Jahresabschluss und 
    Lagebericht der im Jahr 2016 gegründeten 
    RATIONAL F & E GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr 
    2016 sowie der nach § 293a AktG erstattete 
    gemeinsame Bericht des Vorstands der RATIONAL 
    Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der 
    RATIONAL F & E GmbH sind auf der Internetseite 
    der RATIONAL Aktiengesellschaft unter 
    www.rational-online.de (im Bereich 
    'Unternehmen' > 'Investor Relations' > 
    'Hauptversammlung') zugänglich. Sie liegen 
    außerdem in den Geschäftsräumen der 
    RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg a. 
    Lech zur Einsicht der Aktionäre aus. Diese 
    Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
    der RATIONAL Aktiengesellschaft zur 
    Einsichtnahme ausliegen. 
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG 
I.   *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
     Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung ist das Grundkapital der 
     RATIONAL Aktiengesellschaft in 11.370.000 auf 
     den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso 
     vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft 
     hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine 
     Aktien unterschiedlicher Gattung. 
II.  *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
     Hauptversammlung und die Ausübung des 
     Stimmrechts* 
 
     Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
     Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen 
     Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
     Gesellschaft rechtzeitig anmelden und ihren 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: RATIONAL Aktiengesellschaft: -2-

Aktienbesitz durch einen in Textform erstellten 
     besonderen Nachweis ihres depotführenden 
     Instituts nachweisen. 
 
     Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf 
     den 12. April 2017 (00:00 Uhr) beziehen 
     (Nachweisstichtag). Nachweis und Anmeldung 
     müssen der Gesellschaft spätestens am 26. April 
     2017 (24:00 Uhr) in deutscher oder englischer 
     Sprache unter folgender Anschrift, Fax-Nummer 
     oder E-Mail-Adresse zugehen (Anmeldestelle): 
 
     Anschrift 
     RATIONAL Aktiengesellschaft 
     c/o Bayern LB 
     dwpbank, DSHVG 
     Landsberger Str. 187 
     80687 München 
     Fax-Nummer 
     069 / 5099 - 1110 
     E-Mail-Adresse 
     hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
III. *Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
     Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
     die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär 
     nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum 
     Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im 
     Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
     für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
     die Ausübung des Stimmrechts keine Auswirkung. 
     Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
     Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre 
     können über ihre Aktien daher auch am oder nach 
     dem Nachweisstichtag frei verfügen. Der 
     Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
     Dividendenberechtigung. 
IV.  *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
     Bevollmächtigten* 
 
     Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht 
     durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein 
     Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, 
     eine andere Person ihrer Wahl oder die von der 
     Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
     ausüben zu lassen. In allen Fällen der 
     Bevollmächtigung sind auch eine fristgerechte 
     Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des 
     Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag 
     erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr 
     als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
     oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
     Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
     der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
     Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). 
     Zur Erteilung der Vollmacht bzw. zum Nachweis 
     der Bevollmächtigung können die Aktionäre das 
     Vollmachtsformular verwenden, das ihnen zusammen 
     mit der Eintrittskarte übersandt wird. Bei 
     Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
     Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 
     AktG gleichgestellten Personen oder 
     Institutionen können abweichende Regelungen 
     bestehen. Wir bitten die Aktionäre, die 
     Besonderheiten bei dem jeweils zu 
     Bevollmächtigenden zu erfragen. 
 
     Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können 
     den Nachweis der Bevollmächtigung in Textform an 
     die Gesellschaft wie folgt übermitteln: 
 
     Anschrift 
     RATIONAL Aktiengesellschaft 
     c/o Computershare Operations Center 
     80249 München 
     Fax-Nummer 
     089 / 30 90 37 - 46 75 
     oder E-Mail-Adresse 
     anmeldestelle@computershare.de 
V.   *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
     Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
     Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, ihr 
     Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte 
     weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der 
     Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch bei 
     einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter 
     der Gesellschaft sind eine fristgerechte 
     Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des 
     Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag 
     erforderlich. Den von der Gesellschaft benannten 
     Stimmrechtsvertretern sind insbesondere 
     Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu 
     den einzelnen Tagesordnungspunkten zu erteilen. 
     Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
     weisungsgemäß abzustimmen. Die Aktionäre 
     können dazu das Vollmachts- und Weisungsformular 
     verwenden, das zusammen mit der Eintrittskarte 
     übermittelt wird. Zu Anträgen, zu denen es keine 
     mit dieser Einladung bekannt gemachten 
     Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
     gibt, nehmen die Stimmrechtsvertreter keine 
     Weisungen entgegen. Ebenso wenig nehmen die 
     Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, 
     zu Fragen von Aktionären oder zur Einlegung von 
     Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse 
     entgegen. 
 
     Die Vollmacht und die Weisungen an die von der 
     Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
     sowie der Widerruf oder die Änderung von 
     Weisungen sind in Textform an die in Abschnitt 
     IV genannte Anschrift, Fax-Nummer oder 
     E-Mail-Adresse zu senden und müssen der 
     Gesellschaft bis spätestens zum 28. April 2017 
     (24:00 Uhr) zugehen. 
 
     Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der 
     Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und 
     Weisungserteilung erhalten die Aktionäre 
     zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. 
     Entsprechende Informationen sind auch auf der 
     Internetseite der Gesellschaft unter 
     www.rational-online.de (im Bereich 'Unternehmen' 
     > 'Investor Relations' > 'Hauptversammlung') 
     einsehbar. 
VI.  *Rechte der Aktionäre* 
 
     1. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf 
        Verlangen einer Minderheit gemäß § 
        122 Abs. 2 AktG* 
 
        Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
        zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder 
        den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro 
        des Grundkapitals erreichen, das 
        entspricht 500.000 Stückaktien, können 
        verlangen, dass Gegenstände auf die 
        Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
        werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
        Begründung oder eine Beschlussvorlage 
        beiliegen. Die Antragsteller haben 
        nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 
        Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
        Verlangens Inhaber der Aktien sind und 
        dass sie die Aktien bis zur Entscheidung 
        des Vorstands über den Antrag halten. 
 
        Das Verlangen muss dem Vorstand bis zum 
        02. April 2017 (24:00 Uhr) schriftlich 
        zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen 
        ausschließlich an folgende Anschrift 
        zu richten: 
 
        RATIONAL Aktiengesellschaft 
        - Vorstand - 
        Iglinger Str. 62 
        D-86899 Landsberg 
     2. *Anträge und Wahlvorschläge von 
        Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 
        127 AktG* 
 
        Anfragen, Gegenanträge mit Begründung 
        gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
        Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt 
        der Tagesordnung und Vorschläge von 
        Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers, 
        die den Namen, den ausgeübten Beruf und 
        den Wohnort bzw. Sitz des Vorgeschlagenen 
        enthalten müssen - Wahlvorschläge müssen 
        nicht begründet werden -, sind 
        ausschließlich an die nachstehende 
        Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
        zu richten: 
 
        Anschrift 
        RATIONAL Aktiengesellschaft 
        - Vorstand - 
        Iglinger Str. 62 
        D-86899 Landsberg 
        Fax-Nummer 
        08191 / 327 272 
        E-Mail-Adresse 
        c.weidner@rational-online.com 
 
        Anderweitig adressierte Gegenanträge oder 
        Wahlvorschläge werden nicht zugänglich 
        gemacht. Die spätestens bis zum 18. April 
        2017 (24:00 Uhr) unter dieser Anschrift, 
        Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse 
        eingegangenen ordnungsgemäßen 
        Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, 
        vorbehaltlich der Regelungen in § 126 
        Abs. 2 und Abs. 3, § 127 S.1 und S. 3 
        AktG, einschließlich des Namens des 
        Aktionärs und ggf. der Begründung auf der 
        Internetseite der Gesellschaft unter 
        www.rational-online.de (im Bereich 
        'Unternehmen' > 'Investor Relations' > 
        'Hauptversammlung') zugänglich gemacht. 
        Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
        werden ebenfalls unter dieser 
        Internetadresse veröffentlicht. 
     3. *Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 
        AktG* 
 
        Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter 
        ist auf Verlangen in der Hauptversammlung 
        vom Vorstand Auskunft über 
        Angelegenheiten der Gesellschaft 
        einschließlich der rechtlichen und 
        geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen 
        Unternehmen sowie über die Lage des 
        Konzerns und der in den Konzernabschluss 
        eingebundenen Unternehmen zu geben, 
        soweit sie zur sachgemäßen 
        Beurteilung des Gegenstands der 
        Tagesordnung erforderlich ist. 
VII. *Veröffentlichungen auf der Internetseite, 
     Auslegung in den Geschäftsräumen* 
 
     Diese Einberufung der Hauptversammlung, die 
     zugänglich zu machenden Unterlagen, die weiteren 
     Angaben nach § 124 a AktG sowie weitere 
     Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 
     § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 
     AktG können auf der Internetseite der 
     Gesellschaft unter www.rational-online.de (im 
     Bereich 'Unternehmen' > 'Investor Relations' > 
     'Hauptversammlung') eingesehen und 
     heruntergeladen werden. Sie liegen außerdem 
     in den Geschäftsräumen der RATIONAL 
     Aktiengesellschaft in Landsberg am Lech zur 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)

Einsicht der Aktionäre aus. Sämtliche der 
     Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu 
     machenden Unterlagen liegen auch in der 
     Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
 
Landsberg am Lech, im März 2017 
 
*RATIONAL Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-03-23 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: RATIONAL Aktiengesellschaft 
             Iglinger Straße 62 
             86899 Landsberg am Lech 
             Deutschland 
E-Mail:      c.weidner@rational-online.com 
Internet:    https://www.rational-online.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
557603 2017-03-23 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 23, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)

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© 2017 Dow Jones News
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