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DGAP-HV: CTS Eventim AG & Co. KGaA: -3-

DJ DGAP-HV: CTS Eventim AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2017 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: CTS Eventim AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
CTS Eventim AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 09.05.2017 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-28 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
CTS Eventim AG & Co. KGaA München AG München HRB 212700 
WKN: 547030 
ISIN: DE 0005470306 
 
*Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre 
zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft 
ein, die stattfindet* 
 
am Dienstag, den 9. Mai 2017, ab 10:00 Uhr im Dorint 
Park Hotel Bremen, Im Bürgerpark, 28209 Bremen. 
 
*Tagesordnung:* 
 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, 
   jeweils zum 31. Dezember 2016, und des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   Gesellschaft und den Konzern jeweils mit dem 
   erläuternden Bericht der persönlich haftenden 
   Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und 
   § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht und dem 
   Bericht des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016; Beschlussfassung über die 
   Feststellung des Jahresabschlusses der CTS 
   Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 
   2016. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   entsprechend § 171 AktG gebilligt. Gemäß 
   § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung 
   des Jahresabschlusses durch die 
   Hauptversammlung; im Übrigen sind die 
   vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machen, ohne dass es eines 
   weiteren Beschlusses dazu bedarf. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Jahresabschluss der CTS Eventim AG & Co. KGaA 
   für das Geschäftsjahr 2016 in der vorgelegten 
   Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 
   180.635.027,88 ausweist, festzustellen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns.* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe 
   von EUR 180.635.027,88 - bestehend aus dem 
   Jahresüberschuss 2016 in Höhe von EUR 
   81.535.351,48 und dem Gewinnvortrag aus 2015 
   in Höhe von EUR 99.099.676,40 (nach Abzug der 
   Ausschüttung für 2015 im Geschäftsjahr 2016) 
   - wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer 
   Basisdividende in Höhe 
   von EUR 0,50 
   je Stückaktie ISIN DE     EUR 47.995.650,00 
   0005470306 auf 95.991.300 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktien 
   zuzüglich einer 
   Sonderausschüttung von 
   EUR 0,48 
   je Stückaktie ISIN DE     EUR 46.075.824,00 
   0005470306 auf 95.991.300 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktien 
   Gewinnvortrag             EUR 86.563.553,88 
   Bilanzgewinn              EUR 180.635.027,88 
 
   Die vorgeschlagene Dividende in Höhe von 
   insgesamt EUR 0,98 je dividendenberechtigter 
   Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 
   umfasst neben der Basisdividende von EUR 
   0,50, welche die grundsätzliche 
   Dividendenpolitik wiederspiegelt, eine 
   Sonderausschüttung von weiteren EUR 0,48. 
   Diese Sonderausschüttung reflektiert nicht 
   nur das sehr erfolgreiche Geschäftsjahr 2016, 
   sondern auch die über mehrere Jahre 
   nachhaltig positive Entwicklung der CTS 
   Eventim AG & Co. KGaA. 
 
   Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag 
   berücksichtigt, dass die Gesellschaft zum 
   Zeitpunkt der Einberufung 8.700 eigene Aktien 
   hält, die nicht dividendenberechtigt sind. 
   Sollte sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien nach dem 
   Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
   Einladung bis zum Tag der Hauptversammlung 
   ändern, wird der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag bei unveränderter 
   Dividendenhöhe unterbreitet werden, d.?h., 
   der dann zum Tag der Hauptversammlung auf die 
   nicht dividendenberechtigten Stückaktien 
   rechnerisch entfallende Teilbetrag wird auf 
   neue Rechnung vorgetragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2016.* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, der EVENTIM 
   Management AG (Hamburg) als persönlich 
   haftender Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017.* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt nach Durchführung 
   einer öffentlichen Ausschreibung und eines 
   Auswahlverfahrens vor, für das Geschäftsjahr 
   2017 die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück, 
   zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und 
   zugleich zum Konzernabschlussprüfer für deren 
   Konzern zu wählen. 
6. *Änderung von § 11 Abs. 1 der Satzung 
   (Zahl der Aufsichtsratsmitglieder).* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   derzeit nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 1 
   Aktiengesetz sowie § 11 Abs. 1 der Satzung 
   aus drei von der Hauptversammlung zu 
   wählenden Mitgliedern zusammen. Aufsichtsrat 
   und persönlich haftende Gesellschafterin 
   schlagen vor, den Aufsichtsrat von drei auf 
   vier Mitglieder zu erweitern, und hierzu die 
   folgende Satzungsänderung zu 
   beschließen: 
 
   § 11 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   'Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   aus vier Mitgliedern.' 
7. *Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds.* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   derzeit nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 1 
   Aktiengesetz sowie § 11 Abs. 1 der Satzung 
   aus drei von der Hauptversammlung zu 
   wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Unter Tagesordnungspunkt 6 wird eine 
   Erweiterung des Aufsichtsrates von drei auf 
   vier Mitglieder vorgeschlagen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor dem 
   Hintergrund dieser Erweiterung der 
   Hauptversammlung vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
    Herr Justinus Jacobus Bernardus Maria Spee, 
    CEO der Stage Entertainment B.V., wohnhaft 
    in Badhoevedorp, Niederlande, wird bis zur 
    Beendigung der Hauptversammlung, die über 
    die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2018 beschließt, zum 
    Mitglied des Aufsichtsrats der CTS Eventim 
    AG & Co. KGaA gewählt. 
 
   Die Beschlussfassung steht unter dem 
   Vorbehalt einer mehrheitlichen 
   Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6 
   sowie einer Eintragung der entsprechenden 
   Satzungsänderung ins Handelsregister. 
 
   Im Hinblick auf § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG 
   wird darauf hingewiesen, dass Herr Spee keine 
   weiteren Aufsichtsratsmandate im Sinne von § 
   100 Abs. (2) Nr. 1 AktG wahrnimmt: 
 
   Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex in der 
   Fassung vom 05. Mai 2015 wird darauf 
   hingewiesen, dass persönliche oder 
   geschäftliche Beziehungen des zur Wahl 
   vorgeschlagenen Herrn Spee zum Unternehmen, 
   den Organen der Gesellschaft oder einem 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär nur insoweit bestehen, dass Herr 
   Spee der Geschäftsführung der Stage 
   Entertainment B.V. mit Sitz in Amsterdam 
   angehört, mit der die Gesellschaft 
   Geschäftsbeziehungen im Ticketvertrieb in 
   Deutschland, Spanien, Frankreich, Russland 
   und den Niederlanden unterhält. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei dem 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass 
   er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand 
   erbringen kann. 
8. *Beschlussfassung über die Anpassung der 
   Aufsichtsratsbezüge* 
 
   Die feste jährliche Vergütung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist seit 
   dem Jahr 2007 nahezu unverändert und beträgt 
   derzeit EUR 25.000 für die ordentlichen 
   Mitglieder und EUR 50.000 für den 
   Vorsitzenden. Im Hinblick auf die infolge 
   vielfacher gesetzlicher Neuregelungen und 
   nicht zuletzt auch aufgrund des starken 
   Wachstums der Gesellschaft erweiterten 
   Pflichten des Aufsichtsrats, und auch mit 
   Blick auf die MDAX Notierung der 
   Gesellschaft, schlagen persönlich haftende 
   Gesellschafterin und Aufsichtsrat vor, die 
   Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu 
   erhöhen, und wie folgt zu beschließen: 
 
   Die feste jährliche Vergütung im Sinne von § 
   15 der Satzung beträgt ab dem Geschäftsjahr 
   2017 für die Mitglieder des Aufsichtsrats der 
   CTS Eventim AG & Co. KGaA jeweils EUR 
   50.000,- und für den Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats EUR 100.000,-. 
 
   Im Übrigen bleiben die sonstigen 
   Regelungen des § 15 der Satzung unberührt. 
 
*Auslegung von Unterlagen:* 
 
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an 
liegen 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

DJ DGAP-HV: CTS Eventim AG & Co. KGaA: -2-

- der gebilligte Jahresabschluss der CTS Eventim 
  AG & Co. KGaA sowie der gebilligte 
  Konzernabschluss des CTS EVENTIM Konzerns für 
  das Geschäftsjahr 2016 nebst zusammengefasstem 
  Lagebericht für die Gesellschaft und den 
  Konzern und jeweils nebst erläuterndem Bericht 
  der persönlich haftenden Gesellschafterin zu 
  den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 
  HGB, 
- der Bericht des Aufsichtsrats über das 
  Geschäftsjahr 2016 der CTS Eventim AG & Co. 
  KGaA und des CTS EVENTIM Konzerns, sowie 
- der Vorschlag der persönlich haftenden 
  Gesellschafterin für die Verwendung des 
  Bilanzgewinns 
 
in den Geschäftsräumen der 
 
CTS Eventim AG & Co. KGaA 
Contrescarpe 75 A, 28195 Bremen 
 
zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Während desselben 
Zeitraums können diese Unterlagen auch über die 
Internetseite der CTS Eventim AG & Co. KGaA 
(www.eventim.de) unter der Rubrik 'Investor Relations', 
dort 'Hauptversammlung 2017', eingesehen werden. Auf 
Verlangen werden sie jedem Aktionär unverzüglich und 
kostenlos in Abschrift überlassen. Zudem werden 
Abschriften in der Hauptversammlung ausgelegt. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts:* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet 
und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen 
haben. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft 
unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens am *02. 
Mai 2017* (24.00 Uhr MESZ) zugehen: 
 
*CTS Eventim AG & Co. KGaA* 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in 
Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes 
nachzuweisen, der in deutscher oder englischer Sprache 
erfolgen kann und sich auf den Beginn des *18. April 
2017* (00.00 Uhr MESZ) ('*Nachweisstichtag*') zu 
beziehen hat. Zum Nachweis der Berechtigung genügt ein 
in Textform erstellter besonderer Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die 
Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
inhaltlichen Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises 
einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird 
dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form 
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär 
zurückweisen. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
Stimmrechtsumfang richten sich ausschließlich nach 
dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für 
das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des 
Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein 
zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach 
dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich 
des Teilnahme- und Stimmrechts. Personen, die zum 
Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach 
Aktien erwerben, sind weder teilnahme- noch 
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. 
 
Die Anmeldestelle wird nach Eingang der Anmeldung und 
des Nachweises des Anteilsbesitzes den Aktionären die 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersenden. 
Die Eintrittskarten sind lediglich Organisationsmittel 
und stellen keine Voraussetzung für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
dar. Zur Gewährleistung eines rechtzeitigen Erhalts der 
Eintrittskarten bitten wir unsere Aktionäre, sich 
alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung 
zu setzen und eine Eintrittskarte für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung dort anzufordern. Das 
depotführende Institut wird in diesen Fällen in der 
Regel für die Anmeldung und den Nachweis des 
Anteilsbesitzes Sorge tragen. Im Zweifel sollten sich 
Aktionäre bei ihrem depotführenden Institut erkundigen, 
ob dieses für sie die Anmeldung und den Nachweis des 
Anteilsbesitzes vornimmt. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch 
Bevollmächtigte, z.B. eine Aktionärsvereinigung, ein 
Kreditinstitut oder eine andere Person oder Institution 
ihrer Wahl, ausüben lassen. Wir bieten unseren 
Aktionären auch an, von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
zu bevollmächtigen. Diese sind weisungsgebunden, müssen 
also zwingend entsprechend der ihnen erteilten Weisung 
abstimmen. 
 
Wird weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung noch eine diesen nach § 135 AktG 
oder § 135 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt, 
ist die Vollmacht gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG 
in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Der Widerruf 
einer solchen Vollmacht und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG ebenfalls der 
Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die einen Dritten 
bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung 
der Vollmacht das Formular zu verwenden, das Ihnen von 
der Gesellschaft mit der Eintrittskarte zur Verfügung 
gestellt wird. Das Vollmachtsformular wird den 
Aktionären auch jederzeit auf schriftliches Verlangen 
zugesandt und ist darüber hinaus auf der Internetseite 
der CTS Eventim AG & Co. KGaA (www.eventim.de) unter 
der Rubrik 'Investor Relations', dort 'Hauptversammlung 
2017', abrufbar. 
 
Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine diesen nach § 135 AktG oder § 135 AktG i.V.m. § 
125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution 
bevollmächtigt, gelten die vorstehenden Regelungen für 
die Form der Erteilung, des Widerrufs und des 
Nachweises der Vollmacht nicht. Möglicherweise 
verlangen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder 
Personen eine besondere Form der Vollmacht, weil sie 
die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte 
stimmen Sie sich rechtzeitig mit dem zu 
Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der 
Vollmacht ab. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss am Tag der 
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen 
werden. Darüber hinaus bietet die CTS Eventim AG & Co. 
KGaA ihren Aktionären an, den Nachweis stattdessen 
postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die 
Gesellschaft so zu übermitteln, dass er bis zum 8. Mai 
2017, 18:00 Uhr MESZ, an einer der folgenden Adressen 
eingeht: 
 
*CTS Eventim AG & Co. KGaA* 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Gleiches gilt für die Übermittlung des Widerrufs 
einer derart übermittelten Vollmacht und deren 
Änderung. 
 
Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, 
müssen sich ebenfalls mit obigen Maßgaben zur 
Hauptversammlung anmelden. Darüber hinaus müssen Sie 
dem Stimmrechtsvertreter zwingend für jeden einzelnen 
Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen, wie das 
Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung 
entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig. 
Der Stimmrechtsvertreter muss nach Maßgabe der ihm 
erteilten Weisungen abstimmen; bei nicht eindeutiger 
Weisung muss sich der von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen 
Tagesordnungspunkt enthalten. Der Stimmrechtsvertreter 
wird ausschließlich das Stimmrecht ausüben und 
keine weitergehenden Rechte wie Frage- oder 
Antragsrechte wahrnehmen. Wenn Sie von dieser 
Möglichkeit Gebrauch machen möchten, können Sie dies 
schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) unter 
Verwendung des hierfür mit der Eintrittskarte 
übermittelten Formulars tun. Nähere Einzelheiten finden 
Sie auch auf der Eintrittskarte. Aktionäre, die den von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits 
vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, 
werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die 
Vollmachten und Weisungen bis spätestens 8. Mai 2017, 
18.00 Uhr MESZ (Eingangsdatum bei der Gesellschaft), an 
eine der folgenden Adressen zu übermitteln: 
 
*CTS Eventim AG & Co. KGaA* 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 
AktG* 
 
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren 
Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals oder 
den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der 
Gesellschaft schriftlich (§ 126 BGB) unter Nachweis der 
Aktionärsstellung mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung, also bis spätestens 8. April 2017 
(24:00 Uhr MESZ), zugehen, wobei wir Sie bitten, dieses 
an folgende Postanschrift oder bei Verwendung einer 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) an 
folgende E-Mail-Adresse zu senden: 
 
*CTS Eventim AG & Co. KGaA* 
z. Hd. Herrn Rainer Appel 
Contrescarpe 75 A 
28195 Bremen 
E-Mail: hauptversammlung@eventim.de 
 
Die entsprechenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass 
sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs 
des Verlangens Inhaber der erforderlichen Zahl an 
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin 
über das Verlangen halten. § 121 Abs. 7 AktG ist 
entsprechend anzuwenden. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 
§§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft 
gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen einen 
Vorschlag von persönlich haftender Gesellschafterin und 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt 
sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl des 
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
übersenden. Solche Anträge sind ausschließlich zu 
richten an: 
 
*CTS Eventim AG & Co. KGaA* 
z. Hd. Herrn Rainer Appel 
Contrescarpe 75 A 
28195 Bremen 
Telefax +49-421-3666-290 
E-Mail: hauptversammlung@eventim.de 
 
Gegenanträge von Aktionären und Vorschläge von 
Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers und des 
Konzernabschlussprüfers, die unter Angabe des Namens 
des Aktionärs und mit Begründung - wobei Vorschläge von 
Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers und des 
Konzernabschlussprüfers keiner Begründung bedürfen - 
bis spätestens 24. April 2017 (24:00 Uhr MESZ) unter 
einer der angegebenen Adressen eingehen, werden 
einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang allen 
Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.eventim.de unter der Rubrik 'Investor Relations', 
dort 'Hauptversammlung 2017', zugänglich gemacht, 
sofern die Voraussetzungen für eine Pflicht zur 
Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind. 
Anderweitig adressierte Anträge von Aktionären werden 
nicht berücksichtigt. 
 
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner 
Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer 
der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 AktG 
vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- 
oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung 
führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags 
braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie 
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
*Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 
AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß 
§ 131 Abs. 1 AktG von der persönlich haftenden 
Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur 
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht der 
persönlich haftenden Gesellschafterin erstreckt sich 
auch auf die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls 
unter der Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen 
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der 
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der 
Aussprache zu stellen. 
 
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann die 
persönlich haftende Gesellschafterin aus den in § 131 
Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach § 18 Abs. 2 
der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der 
Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der 
Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist 
insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung 
oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen 
Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für den 
einzelnen Tagesordnungspunkt oder den einzelnen Redner 
zu setzen. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
Gesellschaft* 
 
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden 
Unterlagen, nähere Erläuterungen zu den in obigem 
Abschnitt 'Rechte der Aktionäre' dargestellten 
Aktionärsrechten sowie weitere Informationen gemäß 
§ 124a AktG, darunter diese Einberufung der 
Hauptversammlung, Vollmachtsformulare und etwaige 
Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 
AktG, werden den Aktionären alsbald nach der 
Einberufung der Hauptversammlung im Internet auf der 
Homepage der CTS Eventim AG & Co. KGaA unter 
www.eventim.de im Bereich 'Investor Relations', dort 
'Hauptversammlung 2017', zugänglich gemacht. 
 
*Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte 
im Zeitpunkt der Einberufung gemäß § 30b Abs. 1 
Nr. 1 WpHG* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
EUR 96.000.000 und ist eingeteilt in 96.000.000 
nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit 
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 
1,00. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die 
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
dementsprechend insgesamt 96.000.000. Die Gesellschaft 
hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
Hauptversammlung am 28. März 2017 insgesamt 8.700 
eigene Stückaktien, aus denen ihr keine Stimmrechte 
zustehen. 
 
Bremen, im März 2017 
 
*CTS Eventim AG & Co. KGaA, 
EVENTIM Management AG als persönlich haftende 
Gesellschafterin* 
 
2017-03-28 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: CTS Eventim AG & Co. KGaA 
             Contrescarpe 75A 
             28195 Bremen 
             Deutschland 
Telefon:     +49 421 3666233 
Fax:         +49 421 3666290 
E-Mail:      tatjana.wilhelm@eventim.de 
Internet:    http://www.eventim.de/ 
ISIN:        DE0005470306 
WKN:         547030 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
559021 2017-03-28 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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