Einhell Germany AG: Einhell Germany AG und Zhejiang Minglei Tools gründen gemeinsames Unternehmen
DGAP-News: Einhell Germany AG / Schlagwort(e): Joint Venture/Joint Venture Einhell Germany AG: Einhell Germany AG und Zhejiang Minglei Tools gründen gemeinsames Unternehmen 29.03.2017 / 12:55 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Information der Einhell Germany AG
Die Einhell Germany AG und Zhejiang Minglei Tools gründen gemeinsames Unternehmen
Einhell Germany AG und Zhejiang Minglei Tools Industry Co., Ltd. gründen ein neues Gemeinschaftsunternehmen mit dem Namen "Minglei Neo Energy Tech Co., Ltd." in Ningbo.
Einhell ist einer der führenden Anbieter im Bereich Elektrowerkzeuge und Gartengeräte und hat sich in den letzten Jahren zu einer weltweit agierenden Marke entwickelt. Mit einem Umsatzziel von 500 Mio. Euro in 2017 und der innovativen Akku-Plattform Power X-Change als Kernkompetenz ist Einhell ein Global Player auf dem internationalen DIY Markt.
Die in China aufstrebende Minglei Group, mit ihrer Marke "NEO" und einem Umsatzziel von rund 400 Mio. RMB, ist spezialisiert auf Akkutechnik und stellt daher einen hervorragenden Partner für den Ausbau der "Power X-Change"-Plattform, die bereits Ende 2018 mehr als 80 Geräte umfassen soll, von Einhell dar.
Beide Unternehmen sind davon überzeugt, dass durch diese strategische Kooperation ihre Marktposition im Akkumarkt an Stärke und Effizienz gewinnen wird. Mit dem umfangreichen Know-How der Einhell Germany AG im Bereich innovativer und leistungsstarker Akkutechnologie und der Produktionskapazität von Minglei kann das Potenzial beider Firmen voll ausgenutzt werden.
"Wir glauben daran, dass in den nächsten 10 Jahren der Akku im Haus und Garten das Kabel größtenteils ablösen wird. Deshalb bündeln wir alle Kraft in den Bereichen Technik und Entwicklung auf dieses Thema. Mit dieser Allianz verschaffen wir uns eine führende Rolle im Markt bei akkubetriebenen Werkzeug- und Gartengeräten." so Vorstandsvorsitzender Andreas Kroiss.
Landau/Isar, 29. März 2017
Der Vorstand
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