Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 29.03.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Spezial am Donnerstag: Rallye II. - Neuer Anstoß, News und was die Börsencommunity jetzt nicht verpassen will…
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
414 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2017 in Würzburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Koenig & Bauer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.05.2017 in Würzburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-04-05 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Koenig & Bauer AG Würzburg WKN 719350 
ISIN DE0007193500 92. Ordentliche Hauptversammlung 
 
Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur 92. 
Ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. 
 
Die Hauptversammlung findet am Dienstag, 23. Mai 2017, um 11:00 
Uhr im Vogel Convention Center (VCC), Max-Planck-Straße 7/9 
(Eingang Ost), 97082 Würzburg, Deutschland statt. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
 1. *Vorlage des festgestellten 
    Jahresabschlusses und des gebilligten 
    Konzernabschlusses sowie des 
    zusammengefassten Lageberichts für die 
    Koenig & Bauer AG und die Koenig & Bauer 
    Unternehmensgruppe zum 31. Dezember 2016 
    sowie des Berichts des Aufsichtsrats und 
    des Corporate-Governance-Berichts für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns der Koenig & Bauer AG für 
    das Geschäftsjahr 2016* 
 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Vorstands der Koenig & 
    Bauer AG für das Geschäftsjahr 2016* 
 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig & 
    Bauer AG für das Geschäftsjahr 2016* 
 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
    Konzernabschlussprüfers für das 
    Geschäftsjahr 2017* 
 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 7. *Beschlussfassung über die Schaffung 
    eines neuen Genehmigten Kapitals mit der 
    Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses 
    und die entsprechende Satzungsänderung* 
 
*II. Vorschläge zur Beschlussfassung* 
 
 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
    gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
    zusammengefassten Lageberichts für die Koenig & Bauer 
    AG und die Koenig & Bauer Unternehmensgruppe zum 31. 
    Dezember 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und 
    des Corporate-Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 
    2016* 
 
    Die genannten Unterlagen enthalten auch den 
    Vergütungsbericht und den erläuternden Bericht zu den 
    Angaben nach § 289 Abs. 4 sowie nach § 315 Abs. 4 HGB. 
    Die Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der 
    Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft 
    unter 
 
    http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
    veröffentlicht und abrufbar, ferner werden sie den 
    Aktionären auf Anfrage per Post zugesandt. Ferner 
    werden alle Unterlagen auch in der Hauptversammlung 
    zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat 
    in seiner Sitzung am 21. März 2017 den vom Vorstand 
    aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der 
    Jahresabschluss ist damit festgestellt. Er hat in 
    derselben Sitzung ferner den Konzernabschluss 
    gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
    ist zu diesem Punkt der Tagesordnung daher keine 
    Beschlussfassung vorgesehen. 
 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
    der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Bilanzgewinn von EUR 8.262.391,50 wie folgt zu 
    verwenden: 
 
    Ausschüttung einer       EUR 
    Dividende von EUR 0,50   8.262.391,50 
    je Stammaktie auf 
    16.524.783 Stückaktien: 
 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
    des Vorstands der Koenig & Bauer AG für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2106 amtierenden Mitgliedern des 
    Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
    des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG Entlastung für 
    diesen Zeitraum zu erteilen. 
 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
    Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
    Prüfungsausschusses vor, die KPMG Bayerische 
    Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, München, Niederlassung 
    Nürnberg, zum Abschlussprüfer und 
    Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu 
    wählen. 
 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
    Der Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG besteht 
    gemäß Abschnitt V, Ziffer 9.1 der Satzung der 
    Koenig & Bauer AG aus insgesamt zwölf Mitgliedern und 
    setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 und 101 
    AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 und 7 Abs. 1 S. 1 
    Nr. 1 MitbestG aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern 
    der Anteilseigner und der Arbeitnehmer sowie zu jeweils 
    mindestens 30 Prozent aus Frauen und Männern zusammen. 
 
    Die Mindestquote ist im Aufsichtsrat der Koenig & Bauer 
    AG für beide Seiten, sowohl der Anteilseigner- als auch 
    der Arbeitnehmervertreterseite, jeweils getrennt zu 
    erfüllen, da die Seite der Arbeitnehmervertreter der 
    Gesamterfüllung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden 
    widersprochen hat. Es müssen daher jeweils auf der 
    Seite der Anteilseignervertreter und der 
    Arbeitnehmervertreter mindestens zwei Sitze von Frauen 
    und mindestens zwei Sitze von Männern besetzt sein. 
    Anteilseignervertreterinnen im Aufsichtsrat der Koenig 
    & Bauer AG sind Frau Dagmar Rehm und Frau Prof. Dr. 
    Gisela Lanza; Arbeitnehmervertreterinnen sind Frau 
    Julia Cuntz und Frau Simone Walter. Die übrigen vier 
    Anteilseignervertreter und die übrigen vier 
    Arbeitnehmervertreter sind Männer. Die gesetzliche 
    Mindestquote ist damit sowohl auf Anteilseigner- als 
    auch auf Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat der Koenig & 
    Bauer AG erfüllt. 
 
    Nachdem das Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner, 
    Herr Carl Ferdinand Oetker, auf eigenen Wunsch zum 31. 
    Dezember 2016 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist, 
    wurde gemäß des Vorschlags des 
    Nominierungsausschusses sowie des Beschlusses des 
    Aufsichtsrats und auf Antrag des Vorstands Herr Carsten 
    Dentler am 13. März 2017 vom Amtsgericht Würzburg zum 
    Mitglied des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG 
    bestellt. Der Vorgenannte soll nunmehr ordentlich von 
    der Hauptversammlung als Vertreter der Anteilseigner 
    gewählt werden. Gemäß § 104 Abs. 5 AktG endet das 
    Mandat eines gerichtlich bestellten 
    Aufsichtsratsmitglieds automatisch mit der Bestellung 
    eines ordnungsgemäß durch die Hauptversammlung 
    gewählten Aufsichtsratsmitglieds. 
 
    Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat 
    beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des 
    Aufsichtsrats und gemäß dem Vorschlag des 
    Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat daher 
    vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 
    23. Mai 2017 
 
    - Herrn Carsten Dentler, Bad Homburg v. 
      d. Höhe 
      Unternehmensberater 
 
    als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der 
    Koenig & Bauer AG zu wählen. Die Bestellung von Herrn 
    Dentler erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das 
    Geschäftsjahr 2021 beschließt. 
 
    *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 DCGK:* 
 
    Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zum 
    Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung 
    zwischen dem zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten und 
    der Koenig & Bauer AG oder deren Konzernunternehmen, 
    den Organen der Koenig & Bauer AG oder einem wesentlich 
    an ihr beteiligten Aktionär keine persönlichen oder 
    geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung 
    gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen 
    Corporate Governance Kodex empfohlen wird. 
 
    Der vorgeschlagene Kandidat verfügt über langjährige 
    Erfahrung auf den Gebieten der Rechnungslegung und 
    Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Der 
    Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass der zur 
    Wahl stehende Kandidat die für die Ausübung des Mandats 
    erforderliche Zeit aufbringen kann. 
 
    *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG* 
 
    Herr Carsten Dentler hat keine weiteren Mandate in 
    gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten 
    oder in vergleichbaren in- und ausländischen 
    Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
 
    Weitere Informationen zu dem Kandidaten können auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
    abgerufen werden. 
 7. *Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen 
    genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit des 
    Bezugsrechtsausschlusses und die entsprechende 
    Satzungsänderung* 
 
    Die von der Hauptversammlung am 16. Juni 2011 
    beschlossene Ermächtigung zur Erhöhung des 
    Grundkapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Großer Dividenden-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Der kostenlose Dividenden-Report zeigt ganz genau, wo Sie in diesem Jahr zuschlagen können. Das sind die Favoriten von Börsenprofi Dr. Dennis Riedl
Jetzt hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.