Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 28.03.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Spezial am Donnerstag: Rallye II. - Neuer Anstoß, News und was die Börsencommunity jetzt nicht verpassen will…
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
88 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Jungheinrich Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Jungheinrich Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2017 in Stage Theater Neue Flora, Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Jungheinrich Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Jungheinrich Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 16.05.2017 in Stage Theater Neue Flora, Hamburg mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-05 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Jungheinrich Aktiengesellschaft Hamburg ISIN 
DE0006219900, DE0006219926 und DE0006219934 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu 
der 
 
am Dienstag, den 16. Mai 2017, um 10:00 Uhr 
 
im *STAGE THEATER NEUE FLORA, Stresemannstraße 
163, 22769 Hamburg*, stattfindenden 
 
Ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes 
   und des Konzernlageberichtes für das 
   Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016* 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   für das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 51.081.000,00 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Verteilung an die 
      Aktionäre               EUR 22.680.000,00 
      Zahlung einer Dividende 
      von EUR 0,42 je 
      Stammaktie 
      Zahlung einer Dividende EUR 21.120.000,00 
      von EUR 0,44 je 
      Vorzugsaktie 
   b) Einstellung in andere   EUR 7.281.000,00 
      Gewinnrücklagen 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstandes Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
    KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
    Hamburg, 
 
   zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017 zu wählen. 
 
*Mitteilungen gemäß § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 
WpHG* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung 
im Bundesanzeiger EUR 102.000.000,00 und ist eingeteilt 
in 102.000.000 Stückaktien, die sich aus 54.000.000 
nennbetragslosen Stammaktien und 48.000.000 
nennbetragslosen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht 
zusammensetzen. Jede Stammaktie gewährt in der 
Hauptversammlung eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der 
Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
54.000.000 beträgt. Aus von der Gesellschaft gehaltenen 
eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt 
werden. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen 
Aktien. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist für die 
Stamm- und Vorzugsaktionäre sowie zur Ausübung des 
Stimmrechtes für die Stammaktionäre eine Anmeldung 
erforderlich. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter 
der Adresse 
 
Jungheinrich AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt Telefax: +49 69 12012 86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
bis spätestens am 
 
9. Mai 2017 (24:00 Uhr MESZ) 
 
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
Sprache zugehen. 
 
Für Inhaberaktien gelten die folgenden Bestimmungen: 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist für Stamm- 
und Vorzugsaktionäre sowie zur Ausübung des 
Stimmrechtes für Stammaktionäre darüber hinaus der 
Nachweis des Anteilsbesitzes durch eine von dem 
depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in 
deutscher oder englischer Sprache erstellte Bestätigung 
erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes von 
Inhaberaktien hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
der Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter 
Nachweisstichtag), also auf den 
 
25. April 2017 (0:00 Uhr MESZ), 
 
und muss der Gesellschaft spätestens am 
 
9. Mai 2017 (24:00 Uhr MESZ) 
 
unter der vorstehend für die Anmeldung benannten 
Adresse zugehen. 
 
Wenn Aktionäre von Stammaktien ihre Aktien nicht in 
einem von einem Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot 
verwahren, können sie ihren Anteilsbesitz auch durch 
eine entsprechende, der Gesellschaft form- und 
fristgerecht zugehende Bescheinigung ihres 
Anteilsbesitzes durch die Gesellschaft, einen innerhalb 
der europäischen Union ansässigen Notar, eine 
Wertpapiersammelbank oder ein Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstitut nachweisen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechtes als Aktionär hinsichtlich der 
Inhaberaktien nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
in der vorstehend beschriebenen Weise fristgerecht 
erbracht hat. Insbesondere haben Veräußerungen 
oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem 
Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine 
Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des 
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechtes des bisherigen 
Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind - soweit es sich um 
Inhaberaktien handelt - nicht teilnahme- oder 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsausübung* 
 
Stimmberechtigte Aktionäre, die ihre Aktien frist- und 
formgerecht angemeldet haben, können ihr(e) 
Stimmrecht(e) auch durch einen Bevollmächtigten, zum 
Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer 
Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall gelten die 
vorstehend beschriebenen Regelungen betreffend 
Inhaberaktien für eine frist- und formgerechte 
Anmeldung und den frist- und formgerechten Nachweis des 
Anteilsbesitzes. Die Vollmachtserteilung muss 
gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG grundsätzlich in 
Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Wenn ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder 
Person bevollmächtigt werden soll, besteht kein 
Textformerfordernis, vielmehr richtet sich in diesem 
Fall das Formerfordernis nach den aktienrechtlichen 
Vorschriften des § 135 AktG. Wir weisen jedoch darauf 
hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden 
Institutionen oder Personen möglicherweise eine 
besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie 
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar 
festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn 
Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution 
oder Person bevollmächtigen wollen, mit diesen 
Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der 
Vollmacht ab. 
 
Stimmberechtigte Aktionäre, die einen Vertreter 
bevollmächtigen möchten, können - müssen aber nicht - 
zur Erteilung der Vollmacht das Formular verwenden, 
welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Mit der 
Eintrittskarte werden den Aktionären dieses 
Vollmachtsformular und weitere Informationen zur 
Bevollmächtigung übersandt. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag 
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen: 
 
Jungheinrich AG 
HV-Stelle 
Friedrich-Ebert-Damm 129 
22047 Hamburg 
Telefax: +49 40 6948-1288 
E-Mail: hv@jungheinrich.de 
 
Den Aktionären wird von der jeweils depotführenden Bank 
zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung ein 
Formular zur Anmeldung der Teilnahme an der 
Hauptversammlung übermittelt. Mit diesem Formular muss 
ein Aktionär, der persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen oder sich dort vertreten lassen möchte, eine 
Eintrittskarte auf seinen Namen oder den des 
Bevollmächtigten anfordern. 
 
Den stimmberechtigten Aktionären bieten wir an, dass 
sie sich auch durch den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten 
lassen können. Die Aktionäre, die dem von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine 
Vollmacht erteilen möchten, müssen ebenfalls eine 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung anfordern. Näheres 
wird den stimmberechtigten Aktionären schriftlich 
mitgeteilt. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen (Letzteres entspricht 500.000 
Stückaktien), können gemäß § 122 Absatz 2 AktG 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekanntgemacht werden. 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zuganges des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstandes über den 
Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der 
Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der 
Gesellschaft schriftlich unter der Adresse 
 
Jungheinrich AG 
HV-Stelle 
Friedrich-Ebert-Damm 129 
22047 Hamburg 
 
oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB unter 
der Adresse 
 
E-Mail: hv@jungheinrich.de 
 
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis 
spätestens zum Ablauf des 
 
15. April 2017 (24:00 Uhr MESZ), 
 
zugehen. 
 
Gegenanträge von Aktionären mit Begründung gegen einen 
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem 
bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG 
oder Vorschläge von Aktionären zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern 
gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an 
folgende Adresse im Original, per Telefax oder per 
E-Mail zu übersenden: 
 
Jungheinrich AG 
HV-Stelle 
Friedrich-Ebert-Damm 129 
22047 Hamburg 
Telefax: +49 40 6948-1288 
E-Mail: hv@jungheinrich.de 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die 
mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, 
also bis spätestens zum Ablauf des 
 
1. Mai 2017 (24:00 Uhr MESZ), 
 
unter der vorstehend angegebenen Adresse eingehen, 
werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme 
der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter 
http://www.jungheinrich.de/hv unverzüglich zugänglich 
gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine 
Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 
beziehungsweise § 127 AktG erfüllt sind, insbesondere 
sofern - bei Inhaberaktien - ein Nachweis der 
Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig adressierte 
Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt. 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß 
§ 131 Absatz 1 AktG vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf 
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der 
Voraussetzung, dass dies zur sachgemäßen 
Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung 
erforderlich ist. 
 
*Weitere Erläuterungen und Veröffentlichungen auf der 
Internetseite der Gesellschaft* 
 
Weitergehende Erläuterungen gemäß § 121 Absatz 3 
Satz 3 Nr. 3 AktG zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung, zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
sowie zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 
Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1 AktG sind 
im Internet unter http://www.jungheinrich.de/hv 
abrufbar. 
 
Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 
124a AktG im Internet auf der Homepage der Jungheinrich 
AG unter http://www.jungheinrich.de/hv zugänglich 
gemacht. Ein Bericht des Vorstandes mit den 
erläuternden Angaben nach §§ 315 Absatz 4, 289 Absatz 4 
HGB ist für die Gesellschaft nicht abzugeben, da die 
Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. 
 
Hamburg, im April 2017 
 
*Jungheinrich AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-04-05 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Jungheinrich Aktiengesellschaft 
             Friedrich-Ebert-Damm 129 
             22047 Hamburg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 40 6948-0 
Fax:         +49 40 6948-1777 
E-Mail:      info@jungheinrich.de 
Internet:    http://www.jungheinrich.de/ 
ISIN:        DE0006219934 
WKN:         621990, 621992, 621993 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
562389 2017-04-05 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 05, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Großer Dividenden-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Der kostenlose Dividenden-Report zeigt ganz genau, wo Sie in diesem Jahr zuschlagen können. Das sind die Favoriten von Börsenprofi Dr. Dennis Riedl
Jetzt hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.