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DGAP-HV: ElringKlinger AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: ElringKlinger AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2017 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: ElringKlinger AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ElringKlinger AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
16.05.2017 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-04-05 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
ElringKlinger AG Dettingen/Erms ISIN DE 0007856023, WKN 
785 602 Einladung zur 112. ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, 
 
zu unserer 112. ordentlichen Hauptversammlung am 
Dienstag, den 16. Mai 2017, 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 
Uhr), im Hegelsaal des Kultur- und Kongresszentrums 
Liederhalle Stuttgart, Berliner Platz 1-3, 70174 
Stuttgart, laden wir Sie hiermit herzlich ein. 
 
*Tagesordnungspunkt 1* 
 
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
gebilligten Konzernabschlusses sowie des gemeinsamen 
Lageberichts für den ElringKlinger-Konzern und die 
ElringKlinger AG für das Geschäftsjahr 2016, des 
Berichts des Aufsichtsrats und der erläuternden Angaben 
des Vorstands gemäß den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats, 
des Corporate-Governance- und des Vergütungsberichts. 
 
Die vorgenannten Unterlagen und der Vorschlag des 
Vorstands für die Gewinnverwendung sind auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations 
bzw. Hauptversammlung abrufbar. Ferner werden diese in 
der Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
*Tagesordnungspunkt 2* 
 
*Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
2016.* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 
31.679.995,00 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,50 Euro je 
dividendenberechtigter Stückaktie 
 
63.359.990 Stück x 0,50 Euro/Aktie = 31.679.995,00 Euro 
 
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der ab 1. 
Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die 
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
folgenden Geschäftstag, das heißt am 19. Mai 2017, 
fällig. 
 
*Tagesordnungspunkt 3* 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016.* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten. 
 
*Tagesordnungspunkt 4* 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 zu 
entlasten. 
 
*Tagesordnungspunkt 5* 
 
*Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
2017.* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt auf die Empfehlung seines 
Prüfungsausschusses vor, die 
 
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
Stuttgart, 
 
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für 
das Geschäftsjahr 2017 sowie für die prüferische 
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das 
Geschäftsjahr 2017 sowie für das erste Quartal des 
Geschäftsjahres 2018, sofern diese einer prüferischen 
Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen. 
 
*Tagesordnungspunkt 6* 
 
*Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat.* 
 
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 
96 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus 
zwölf Mitgliedern. Jeweils sechs Mitglieder des 
Aufsichtsrats werden von den Aktionären und von den 
Arbeitnehmern der inländischen Betriebsstätten der 
Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften gewählt. 
Herr Lechler hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung 
zum Ablauf der Hauptversammlung am 16. Mai 2017 
niedergelegt. An seiner Stelle muss ein neues Mitglied 
des Aufsichtsrats als Vertreter der Anteilseigner von 
den Aktionären gewählt werden. Die Hauptversammlung ist 
nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person in den 
Aufsichtsrat zu wählen: 
 
*Andreas Wilhelm Kraut, 43 Jahre, Rottenburg a.N.* 
Vorstandsvorsitzender und Gesellschafter der Bizerba SE 
& Co. KG 
 
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf der 
Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
beschließt. 
 
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten oder weiteren vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 
AktG bestehen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
Einladung im Bundesanzeiger nicht. 
 
Herr Kraut unterhält keine nach Einschätzung des 
Aufsichtsrats für die Wahlentscheidung der 
Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder 
geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen 
der Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
Weitere Informationen zum Lebenslauf von Herrn Kraut 
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
Investor Relations bzw. Hauptversammlung abrufbar. 
 
Aus dem Kreis der Mitglieder des Aufsichtsrats wird 
vorgeschlagen, Herrn Klaus Eberhardt durch den 
Aufsichtsrat zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats in der 
im Anschluss an die Hauptversammlung stattfindenden 
Aufsichtsratssitzung zu wählen. 
 
*Tagesordnungspunkt 7* 
 
*Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden 
und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit 
Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und 
Satzungsänderung.* 
 
Die Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der 
Gesellschaft, das Grundkapital der Gesellschaft um bis 
zu 31.679.995,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 
2012), läuft am 17. Mai 2017 aus. Diese Ermächtigung 
soll daher aufgehoben und durch eine neue entsprechende 
Ermächtigung ersetzt werden. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
beschließen: 
 
a) Aufhebung der bestehenden Ermächtigung 
 
Die Ermächtigung der Hauptversammlung der ElringKlinger 
AG vom 16. Mai 2012 gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung 
der Gesellschaft wird mit Wirksamwerden des neuen 
genehmigten Kapitals gemäß nachfolgendem lit.b) 
aufgehoben. 
 
b) Neue Ermächtigung und Neufassung des § 4 Abs. 3 der 
Satzung der Gesellschaft 
 
'3. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 17. Mai 2022 
durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder 
Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um 
höchstens 31.679.995 Euro zu erhöhen (Genehmigtes 
Kapital 2017). Den Aktionären ist grundsätzlich ein 
Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können dabei auch 
von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der 
Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum 
Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, 
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der 
Aktionäre auszuschließen, 
 
- um Spitzenbeträge auszugleichen; 
- wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, 
  insbesondere zum Zweck des Erwerbs von 
  Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen 
  an Unternehmen oder von sonstigen mit einem 
  Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden 
  Vermögensgegenständen oder im Rahmen von 
  Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt, und die 
  unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen 
  Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht 
  überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des 
  Wirksamwerdens noch der Ausübung dieser 
  Ermächtigung; 
- wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage 
  ausgegeben werden und der Ausgabebetrag je 
  neue Aktie den Börsenpreis der bereits 
  börsennotierten Aktien nicht wesentlich 
  unterschreitet und die unter Ausschluss des 
  Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 
  AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des 
  Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar 
  weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch der 
  Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die 
  Obergrenze von 10 % des Grundkapitals sind 
  Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit 
  dieser Ermächtigung unter Ausschluss des 
  Bezugsrechts in direkter oder entsprechender 
  Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
  ausgegeben oder veräußert werden. 
 
Die Bedingungen und Einzelheiten der Durchführung von 
Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2017 legt 
der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest.' 
 
*Bericht an die Hauptversammlung* 
*Zu Tagesordnungspunkt 7 erstattet der Vorstand den 
folgenden Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechts 
bei der Ermächtigung zur Ausnutzung des genehmigten 
Kapitals gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung 
mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung 
vor, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmal 
oder mehrmals durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- 
und/oder Sacheinlagen, insgesamt jedoch um höchstens 
31.679.995 Euro zu erhöhen. Die Ermächtigung ist bis 
zum 17. Mai 2022 befristet. Die Bestimmung der weiteren 
Einzelheiten obliegt dem Vorstand. Das genehmigte 
Kapital soll es der Gesellschaft ermöglichen, sich im 
Bedarfsfall schnell und flexibel Eigenkapital zu 
günstigen Konditionen zu beschaffen. 
 
Grundsätzlich ist den Aktionären bei Ausnutzung des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

DJ DGAP-HV: ElringKlinger AG: Bekanntmachung der -2-

genehmigten Kapitals ein Bezugsrecht einzuräumen. Der 
Vorstand ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten, nachfolgend 
beschriebenen Fällen, auszuschließen: 
 
- Ausgleich von Spitzenbeträgen 
 
  Der Ausschluss des Bezugsrechts zum Ausgleich 
  von Spitzenbeträgen kann erforderlich sein, um 
  praktikable Bezugsverhältnisse zu schaffen. 
  Die Abwicklung der Zuteilung von Bezugsrechten 
  und deren Ausübung wird so erleichtert. Die so 
  entstehenden, vom Bezugsrecht 
  ausgeschlossenen, neuen Aktien werden von der 
  Gesellschaft bestmöglich verwertet. 
- Kapitalerhöhung in Höhe von maximal 10 % des 
  Grundkapitals gegen Sacheinlage 
 
  Der Vorstand kann mit Zustimmung des 
  Aufsichtsrats das Bezugsrecht 
  ausschließen, wenn die Kapitalerhöhung 
  gegen Sacheinlagen insbesondere zum Zweck des 
  Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, 
  Beteiligungen an Unternehmen oder im 
  Zusammenhang mit sonstigen 
  Unternehmensakquisitionen stehenden 
  Vermögensgegenständen oder im Rahmen von 
  Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt. Der 
  Erhöhungsbetrag darf jedoch maximal 10 % des 
  Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar 
  weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch der 
  Ausübung dieser Ermächtigung. Die Gesellschaft 
  wird mit diesem Instrument in die Lage 
  versetzt, sich bietende Erwerbschancen zügig, 
  flexibel und ohne Einsatz von Fremdkapital 
  bzw. Barmitteln im Interesse der weiteren 
  Entwicklung der Gesellschaft zu nutzen. Das 
  gilt insbesondere dann, wenn der Verkäufer 
  Aktien der Gesellschaft als Gegenleistung 
  erwartet. Aufgrund der Ermächtigung kann der 
  Vorstand schnell auf Angebote reagieren, ohne 
  in zeitlicher Hinsicht die Beschlussfassung 
  der Hauptversammlung abwarten zu müssen, weil 
  ein solches Zuwarten die sich bietende Chance 
  zunichtemachen würde. In jedem Fall wird der 
  Vorstand sorgfältig prüfen, ob er von der 
  Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses 
  Gebrauch machen soll. Voraussetzung ist, dass 
  der Bezugsrechtsausschluss im Interesse der 
  Gesellschaft und der Aktionäre liegt. Der 
  Ausgabebetrag für die neuen Aktien würde vom 
  Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
  unter Berücksichtigung der 
  Gesellschaftsinteressen festgelegt werden. 
  Schließlich wird den Interessen der 
  Aktionäre, deren Bezugsrecht ausgeschlossen 
  ist, auch dadurch Rechnung getragen, dass der 
  Erhöhungsbetrag auf maximal 10 % des 
  Grundkapitals begrenzt ist. 
- Kapitalerhöhung in Höhe von maximal 10 % des 
  Grundkapitals gegen Bareinlage 
 
  Der Vorstand soll ermächtigt werden, mit 
  Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 186 Abs. 3 
  Satz 4 AktG neue Aktien gegen Bareinlage unter 
  Ausschluss des Bezugsrechts auszugeben. Der 
  Erhöhungsbetrag darf dabei weder im Zeitpunkt 
  des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der 
  Ausnutzung der Ermächtigung 10 % des 
  vorhandenen Grundkapitals übersteigen. Auf 
  diese Begrenzung sind sämtliche Aktien 
  anzurechnen, die - in direkter oder 
  entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 
  4 AktG - aufgrund von anderen Ermächtigungen, 
  insbesondere zur Verwendung eigener Aktien, 
  während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis 
  zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung ausgegeben oder 
  veräußert werden. Der Ausschluss des 
  Bezugsrechts ist nach der gesetzlichen 
  Regelung nur zulässig, wenn der Ausgabepreis 
  der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits 
  börsennotierten Aktien nicht wesentlich 
  unterschreitet. Mit den vorgenannten 
  Bedingungen für einen Bezugsrechtsausschluss 
  wird ein angemessener Ausgleich zwischen den 
  Interessen der Aktionäre am Schutz vor einer 
  Verwässerung ihrer Beteiligung und dem 
  Interesse der Gesellschaft, schnell und ohne 
  großen Aufwand an Eigenkapital zu 
  gelangen, gewährleistet. Die vom Bezugsrecht 
  ausgeschlossenen Aktionäre haben die 
  Möglichkeit, zu nahezu gleichen Bedingungen 
  über die Börse Aktien zu erwerben, um ihre 
  Beteiligungsquote zu erhalten. Vorstand und 
  Aufsichtsrat halten die Ermächtigung zum 
  Bezugsrechtsausschluss für notwendig, damit 
  die Gesellschaft sich bietende Möglichkeiten 
  am Kapitalmarkt bzw. günstige 
  Börsensituationen schnell und flexibel 
  ausnutzen kann, ohne die formalen Schritte und 
  aktienrechtlichen Fristen im Zusammenhang mit 
  einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht 
  einhalten zu müssen. Der Vorstand wird auch 
  diese Ermächtigung nur nach sorgfältiger 
  Prüfung im Einzelfall und unter 
  Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre 
  und der Gesellschaft mit Zustimmung des 
  Aufsichtsrats ausüben. 
 
Der Vorstand wird über eine Ausnutzung des genehmigten 
Kapitals in der auf eine Kapitalerhöhung folgende 
Hauptversammlung berichten. 
 
*Teilnahmebedingungen* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung der 
ElringKlinger AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
am Tag der Hauptversammlung, damit am 16. Mai 2017, im 
Aktienregister eingetragen sind und sich so angemeldet 
haben, dass ihre Anmeldung bis zum Ablauf des *9. Mai 
2017* bei 
 
Hauptversammlung ElringKlinger AG 
c/o Computershare Operations Center, 
80249 München, 
Fax: +49 89 30903-74675, 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
vorliegt. Die Anmeldung hat in Textform zu erfolgen. 
 
*Umschreibungsstopp* 
 
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. 
Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach 
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das 
Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der 
Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene 
Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand 
zum Anmeldeschluss am 9. Mai 2017 24:00 Uhr 
entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen mit 
Wirkung vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende 
des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im 
Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). 
Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag 
(sogenannter Technical Record Date) ist daher der 
Ablauf des 9. Mai 2017. Erwerber von Aktien der 
Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister 
eingetragen sind, werden daher gebeten, 
Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 
63.359.990 Euro. Von den insgesamt ausgegebenen 
63.359.990 Stückaktien sind im Zeitpunkt der 
Einberufung dieser Hauptversammlung alle teilnahme- und 
stimmberechtigt. 
 
*Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 
Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* 
 
- *Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 
  Abs. 2 AktG* 
 
  Ergänzungen zur Tagesordnung können von 
  Aktionären, deren Anteile zusammen den 
  zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
  anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, 
  verlangt werden. Das Verlangen muss 
  schriftlich erfolgen und mindestens 30 Tage 
  vor der Hauptversammlung, also am *15. April 
  2017*, bei der Gesellschaft eingehen. Jedem 
  Verlangen muss eine Begründung oder eine 
  Beschlussvorlage beiliegen. 
- *Alternative Wahlvorschläge zur Wahl des 
  Abschlussprüfers und/oder des Mitglieds des 
  Aufsichtsrats gemäß § 127 AktG und 
  Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG* 
 
  Aktionäre der Gesellschaft können zur Wahl des 
  Abschlussprüfers und/oder des Mitglieds des 
  Aufsichtsrats alternative Wahlvorschläge und 
  Gegenanträge zu bestimmten 
  Beschlussvorschlägen der Tagesordnung 
  übersenden. Gegenanträge müssen mit einer 
  Begründung versehen sein. Die Wahlvorschläge 
  und/oder Gegenanträge müssen mindestens 14 
  Tage vor der Hauptversammlung, also am 1. Mai 
  2017, bei der Gesellschaft eingehen, damit 
  diese von der Gesellschaft zugänglich gemacht 
  werden können. 
 
  Die Ergänzungsverlangen sollen der 
  Gesellschaft, Anträge und Wahlvorschläge 
  können der Gesellschaft ausschließlich 
  unter folgender Anschrift zugeleitet werden: 
  ElringKlinger AG, Hauptversammlung, 
  Max-Eyth-Straße 2, 72581 Dettingen/Erms, 
  Fax +49 7123 724-858279. Solche Anträge werden 
  bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen 
  entsprechend den gesetzlichen Vorgaben 
  veröffentlicht und sind auf der Internetseite 
  der Gesellschaft unter Investor Relations bzw. 
  Hauptversammlung abrufbar. Eventuelle 
  Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls 
  unter der genannten Internetadresse 
  veröffentlicht. 
- *Auskunftsrechte gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
  In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär 
  oder Aktionärsvertreter vom Vorstand 
  gemäß § 131 Abs. 1 AktG Auskunft über 
  Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
  rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
  Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie 
  die Lage des Konzerns und der in den 
  Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
  verlangen, soweit die Auskunft zur 
  sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands 
  der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
*Ausübung des Stimmrechts und Bevollmächtigung* 
 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, 
können ihr Stimmrecht auch durch einen 
Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine 
Aktionärsvereinigung ausüben lassen. In diesem Fall 
sind die Bevollmächtigten durch den Aktionär oder durch 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

die Bevollmächtigten selbst rechtzeitig innerhalb der 
oben genannten Frist und unter der oben genannten 
Anschrift anzumelden. Wir bitten unsere Aktionäre in 
diesem Fall, die übersandten Anmeldeformulare an einen 
Bevollmächtigten ihres Vertrauens zusammen mit ihren 
jeweiligen Weisungen zu senden, damit sich der 
Bevollmächtigte rechtzeitig bis zum *9. Mai 2017* bei 
Hauptversammlung ElringKlinger AG, c/o Computershare 
Operations Center, 80249 München, Fax +49 89 
30903-74675, E-Mail anmeldestelle@computershare.de 
anmelden kann. 
 
Ist ein Kreditinstitut als Treuhänder im Aktienregister 
eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, 
die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung 
des Aktionärs ausüben. 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der 
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der 
Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht 
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär 
erteilten Weisungen aus. Die Vollmacht und die 
Weisungen hierzu müssen in Textform an die von der 
Gesellschaft angegebene Stelle rechtzeitig bis zum 
*9. Mai 2017* übermittelt werden. 
 
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft* 
 
Der vollständige Wortlaut der Tagesordnung mit den 
Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats für die 
Beschlussfassung, den Berichten des Vorstands sowie den 
vorgenannten Teilnahmebedingungen und einer Adresse für 
Anfragen und Anträge von Aktionären ist zusätzlich auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter Investor 
Relations bzw. Hauptversammlung zusammen mit weiteren 
Informationen zur Hauptversammlung abrufbar. Er kann 
kostenfrei auch bei der Gesellschaft (ElringKlinger AG, 
Hauptversammlung, Max-Eyth-Straße 2, 72581 
Dettingen/Erms) angefordert werden. 
 
Die Einzelheiten zur Anmeldung ergeben sich aus den 
Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der 
Einladung übersandt werden. 
 
Die Tagesordnung zur Hauptversammlung am 16. Mai 2017 
sowie die Unterlagen zur Anmeldung bzw. 
Vollmachtserteilung wird die Gesellschaft an die im 
Aktienregister eingetragenen Aktionäre übersenden. 
 
Den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2016 können 
Sie gerne bei ElringKlinger AG, Hauptversammlung, 
Max-Eyth-Straße 2, 72581 Dettingen/Erms, per Post, 
per Fax (+49 7123 724-858279) oder per E-Mail 
(hauptversammlung@elringklinger.com) anfordern. Bitte 
geben Sie Ihre vollständige Anschrift an. 
 
*Übertragung im Internet* 
 
Die Rede des Vorstandsvorsitzenden wird am Tag der 
Hauptversammlung ab circa 10:15 Uhr live auf unserer 
Homepage übertragen und steht dort außerdem nach 
Beendigung der Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
Dettingen/Erms, im März 2017 
 
*ElringKlinger AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-04-05 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: ElringKlinger AG 
             Max-Eyth-Str.2 
             72581 Dettingen/Erms 
             Deutschland 
Telefon:     +49 7123 72488279 
Fax:         +49 7123 724858279 
E-Mail:      hauptversammlung@elringklinger.com 
Internet:    http://www.elringklinger.de 
ISIN:        DE0007856023 
WKN:         785 602 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Xetra, Berlin, Duesseldorf, Frankfurt, 
             Hamburg, Hannover, Muenchen, Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
562385 2017-04-05 
 
 

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April 05, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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