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DGAP-News: Dierig Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-11 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Dierig Holding Aktiengesellschaft Augsburg Wertpapier-Kenn-Nr. 558 000 / ISIN DE0005580005 Sehr geehrte Aktionäre, hiermit laden wir Sie zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, dem 19. Mai 2017, 11.00 Uhr MESZ in der Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstraße 1 + 3, 86150 Augsburg, ein. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dierig Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2016 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016.* Zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen kein Beschluss zu fassen. Der Aufsichtsrat hat bereits den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Jahresabschluss und Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 19. Mai 2017 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2016.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Dierig Holding AG ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 1.374.292,98 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,20 auf jede Stückaktie: Dies sind bei 4.103.100 EUR 820.620,00 dividendenberechtigten Stückaktien Einstellung in die anderen EUR 200.000,00 Gewinnrücklagen Vortrag auf neue Rechnung EUR 353.672,98 Bilanzgewinn EUR 1.374.292,98 Seit dem 01. Januar 2017 ist der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Eine frühere Fälligkeit kann wegen § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auch im Gewinnverwendungsbeschluss nicht vorgesehen werden. Die Dividende wird dementsprechend am 24. Mai 2017 ausgezahlt. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine etwaige Prüfung des Halbjahresfinanzberichtes 2017.* a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Flick Gocke Schaumburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. b) Der Aufsichtsrat schlägt weiter vor, die Flick Gocke Schaumburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer für eine etwaige Prüfung des Halbjahresfinanzberichts 2017 zu wählen. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.000.000,00 und ist in 4.200.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Dierig Holding AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 96.900 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. *Teilnahme an der Hauptversammlung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Für den Nachweis genügt die Textform. Nachweis und Anmeldung müssen der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse zugehen: Dierig Holding AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production - General Meetings - Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main Fax: +49 (0) 69 12012-86045 E-Mail: WP.HV@db-is.com Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 28. April 2017, 0.00 Uhr MESZ, beziehen. Nachweis und Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am 12. Mai 2017, 24.00 Uhr MESZ, unter der genannten Adresse zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der nachgewiesene Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. *Stimmrechtsvertretung* Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht bzw. der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können am Tag der Hauptversammlung an der Eingangskontrolle vorgelegt oder der Gesellschaft bereits vorab übermittelt werden. Im letzteren Fall sind die Unterlagen ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln: Dierig Holding AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production - General Meetings - Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main Fax: +49 (0) 69 12012-86045 E-Mail: WP.HV@db-is.com Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8, 10 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten abweichende Regelungen. In diesen Fällen sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, der das Stimmrecht gemäß den schriftlichen Weisungen der Aktionäre bei den Abstimmungen ausübt, bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Aktionäre sollten darauf achten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen ihnen von den Aktionären Weisungen erteilt wurden, und dass sie weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Die Vollmachts-/Weisungsvordrucke können bei der Gesellschaft unter der unten angegebenen Postanschrift oder per E-Mail angefordert werden. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können bis zum 18. Mai 2017, 24.00 Uhr MESZ (Posteingang), erteilt werden. *Fragen, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen und Anträge von Aktionären* *Tagesordnungsergänzung nach § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen (dies entspricht 190.910
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April 11, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)