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Dow Jones News
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DGAP-HV: Dierig Holding Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Dierig Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.05.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-11 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Dierig Holding Aktiengesellschaft Augsburg 
Wertpapier-Kenn-Nr. 558 000 / ISIN DE0005580005 
 
Sehr geehrte Aktionäre, 
 
hiermit laden wir Sie zu unserer 
 
ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, dem 19. Mai 
2017, 11.00 Uhr MESZ 
 
in der Industrie- und Handelskammer Schwaben, 
Stettenstraße 1 + 3, 86150 Augsburg, ein. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Dierig Holding AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des 
   Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 
   31. Dezember 2016 einschließlich des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach den 
   §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2016.* 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung 
   ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen 
   kein Beschluss zu fassen. Der Aufsichtsrat hat 
   bereits den Jahresabschluss festgestellt und 
   den Konzernabschluss gebilligt. Jahresabschluss 
   und Konzernabschluss, Lagebericht und 
   Konzernlagebericht einschließlich des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 
   289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie der Bericht 
   des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 
   können von der Einberufung der Hauptversammlung 
   an auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm 
   eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch 
   in der Hauptversammlung am 19. Mai 2017 
   zugänglich sein und mündlich erläutert werden. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2016.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss der Dierig Holding AG 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 1.374.292,98 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,20 auf 
   jede Stückaktie: 
 
   Dies sind bei 4.103.100     EUR 820.620,00 
   dividendenberechtigten 
   Stückaktien 
   Einstellung in die anderen  EUR 200.000,00 
   Gewinnrücklagen 
   Vortrag auf neue Rechnung   EUR 353.672,98 
   Bilanzgewinn                EUR 1.374.292,98 
 
   Seit dem 01. Januar 2017 ist der Anspruch der 
   Aktionäre auf ihre Dividende nach § 58 Abs. 4 
   Satz 2 AktG am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig. Eine frühere Fälligkeit 
   kann wegen § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auch im 
   Gewinnverwendungsbeschluss nicht vorgesehen 
   werden. Die Dividende wird dementsprechend am 
   24. Mai 2017 ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 
   2016.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2016.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers 
   für eine etwaige Prüfung des 
   Halbjahresfinanzberichtes 2017.* 
 
   a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Flick 
      Gocke Schaumburg GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
      zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
   b) Der Aufsichtsrat schlägt weiter vor, die 
      Flick Gocke Schaumburg GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
      zum Prüfer für eine etwaige Prüfung des 
      Halbjahresfinanzberichts 2017 zu wählen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 
11.000.000,00 und ist in 4.200.000 Stückaktien mit 
ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Dierig 
Holding AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 96.900 Stück eigene Aktien. Hieraus 
stehen ihr keine Rechte zu. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich zur Hauptversammlung anmelden und der 
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Der 
Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem 
depotführenden Institut in deutscher oder englischer 
Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Für den 
Nachweis genügt die Textform. Nachweis und Anmeldung 
müssen der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse 
zugehen: 
 
 Dierig Holding AG 
 c/o Deutsche Bank AG 
 Securities Production 
 - General Meetings - 
 Postfach 20 01 07 
 60605 Frankfurt am Main 
 Fax: +49 (0) 69 12012-86045 
 E-Mail: WP.HV@db-is.com 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 28. 
April 2017, 0.00 Uhr MESZ, beziehen. Nachweis und 
Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am 12. Mai 
2017, 24.00 Uhr MESZ, unter der genannten Adresse 
zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Die Berechtigung und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der nachgewiesene 
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei 
Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des 
Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in 
gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den 
Aktionär zurückweisen. 
 
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei 
der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten 
für die Hauptversammlung übersandt. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter 
entsprechender Vollmachtserteilung durch einen 
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder 
eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform. Die Vollmacht bzw. der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können am 
Tag der Hauptversammlung an der Eingangskontrolle 
vorgelegt oder der Gesellschaft bereits vorab 
übermittelt werden. Im letzteren Fall sind die 
Unterlagen ausschließlich an folgende Adresse zu 
übermitteln: 
 
 Dierig Holding AG 
 c/o Deutsche Bank AG 
 Securities Production 
 - General Meetings - 
 Postfach 20 01 07 
 60605 Frankfurt am Main 
 Fax: +49 (0) 69 12012-86045 
 E-Mail: WP.HV@db-is.com 
 
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 
8, 10 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen 
gelten abweichende Regelungen. In diesen Fällen sind 
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu 
Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich 
durch einen von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter, der das Stimmrecht gemäß den 
schriftlichen Weisungen der Aktionäre bei den 
Abstimmungen ausübt, bei den Abstimmungen in der 
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Aktionäre sollten 
darauf achten, dass die Stimmrechtsvertreter das 
Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung 
ausüben können, zu denen ihnen von den Aktionären 
Weisungen erteilt wurden, und dass sie weder im Vorfeld 
noch während der Hauptversammlung Weisungen zu 
Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Die 
Vollmachts-/Weisungsvordrucke können bei der 
Gesellschaft unter der unten angegebenen Postanschrift 
oder per E-Mail angefordert werden. Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können bis zum 
18. Mai 2017, 24.00 Uhr MESZ (Posteingang), erteilt 
werden. 
 
*Fragen, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen und Anträge 
von Aktionären* 
 
*Tagesordnungsergänzung nach § 122 Abs. 2 AktG* 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000 erreichen (dies entspricht 190.910 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf 
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der Dierig Holding AG zu 
richten und muss der Gesellschaft spätestens zum 18. 
April 2017 bis 24.00 Uhr MESZ zugehen. Entsprechende 
Verlangen und der Nachweis des erforderlichen 
Anteilsbesitzes sind an folgende Adresse zu richten: 
 
 Vorstand der Dierig Holding AG 
 Kirchbergstraße 23 
 86157 Augsburg 
 
Die das Verlangen stellenden Aktionäre haben 
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem 
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
Internetadresse 
http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm bekannt 
gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 
1, 127 AktG* 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie 
Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit 
einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, 
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur 
Hauptversammlung sind ausschließlich an 
 
 Dierig Holding AG 
 Kirchbergstraße 23 
 86157 Augsburg 
 Fax: 0821-5210-393 
 E-Mail: info@dierig.de 
 
zu richten. 
 
Wir werden alle nach § 126 und § 127 AktG zugänglich zu 
machenden, bis spätestens zum Ablauf des 04. Mai 2017, 
24.00 Uhr MESZ, unter vorstehender Adresse 
eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs 
sowie zugänglich zu machender Begründung und nach 
Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers 
nach ihrem Eingang auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm 
veröffentlichen. Dort werden auch etwaige 
Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht. 
 
Aktionäre, die beabsichtigen, auf der Hauptversammlung 
Fragen zu stellen, werden gebeten, diese der 
Gesellschaft möglichst vor der Hauptversammlung 
mitzuteilen, um dem Vorstand Gelegenheit zur 
Vorbereitung der Antworten zu geben. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft, zu 
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. 
 
*Weitergehende Erläuterungen sowie Unterlagen zur 
Tagesordnung* 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 
Abs. 1 AktG sowie die nach § 124a AktG zugänglich zu 
machenden Informationen finden sich unter der 
Internetadresse 
http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm. 
 
Falls Sie an der ausführlichen Fassung unseres 
Geschäftsberichtes interessiert sind, verweisen wir 
ebenfalls auf unsere Internetseite *www.dierig.de*; 
dort ist auch die Tagesordnung abzurufen. 
 
Augsburg, 11. April 2017 
 
*Dierig Holding AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-04-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Dierig Holding Aktiengesellschaft 
             Kirchbergstraße 23 
             86157 Augsburg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 821 52 10 - 395 
Fax:         +49 821 52 10 - 393 
E-Mail:      info@dierig.de 
Internet:    http://www.dierig.de/index.htm 
ISIN:        DE0005580005 
WKN:         558 000 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, 
             Frankfurt (General Standard), Hamburg, München, Freiverkehr in 
             Stuttgart, Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
564177 2017-04-11 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 11, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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