Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 29.03.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Spezial am Donnerstag: Rallye II. - Neuer Anstoß, News und was die Börsencommunity jetzt nicht verpassen will…
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
440 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Nemetschek SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Nemetschek SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Nemetschek SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
01.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-04-20 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Nemetschek SE München - ISIN: DE 0006452907 - 
- WKN: 645290 - 
 
Wir laden unsere Aktionäre ein zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 1. Juni 
2017, 10:00 Uhr, 
im Konferenzzentrum der Hanns-Seidel-Stiftung, 
Franz Josef Strauß-Saal, 
Lazarettstraße 33, 80636 München I. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses, der 
   Lageberichte der Nemetschek SE und des 
   Konzerns, des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 
   § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 23. 
   März 2017 gebilligt und damit den 
   Jahresabschluss festgestellt. Somit entfällt 
   eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über 
   die Feststellung. Die unter TOP 1 genannten 
   Unterlagen werden in der Hauptversammlung vom 
   Vorstand und - in Bezug auf den Bericht des 
   Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats erläutert. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Nemetschek SE aus dem 
   abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 
   127.160.327,60 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer        EUR 25.025.000,00 
   Dividende in Höhe von EUR 
   0,65 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Gewinnvortrag             EUR 102.135.327,60 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in 
   der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 7. Juni 2017, 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands der Nemetschek 
   Aktiengesellschaft und den Mitgliedern des 
   Vorstands der Nemetschek SE für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Nemetschek Aktiengesellschaft 
   und den Mitgliedern des Aufsichtsrats der 
   Nemetschek SE für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
6. *Wahl des Aufsichtsrats* 
 
   Gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung der 
   Gesellschaft endet die Amtszeit des ersten 
   Aufsichtsrats der Nemetschek SE mit der 
   Beendigung der Hauptversammlung am 1. Juni 
   2017. Es ist deshalb eine Neuwahl aller drei 
   Aufsichtsratsmitglieder erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 
   Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 
   2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über 
   das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), 
   § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 10 Abs. 1 der 
   Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern 
   zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt 
   werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu 
   beschließen: 
 
   Zu Mitgliedern des Aufsichtsrates werden wieder 
   gewählt: 
 
   a) Herr Kurt Dobitsch, hauptberuflicher 
      Aufsichtsrat, Markt Schwaben 
   b) Herr Rüdiger Herzog, Rechtsanwalt, 
      Grünwald 
   c) Herr Prof. Georg Nemetschek, Vorsitzender 
      des Stiftungsrats der Nemetschek 
      Stiftung, München. 
 
   Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in 
   dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
   mitgerechnet. Die Amtszeit endet spätestens 
   sechs Jahre nach Amtsbeginn. 
 
   Die Wahl soll gemäß der Empfehlung in 
   Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex im Wege der Einzelwahl erfolgen. 
 
   Für den Fall seiner Wahl ist beabsichtigt, 
   Herrn Kurt Dobitsch erneut für das Amt des 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorzuschlagen. 
 
   Aktualisierte Lebensläufe der vorgeschlagenen 
   Kandidaten sind im Internet unter 
   www.nemetschek.com/unternehmen/aufsichtsrat 
   veröffentlicht. 
 
   Die vorgeschlagenen Kandidaten halten jeweils 
   folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   a) Herr Kurt Dobitsch: 
 
   * United Internet AG (Vorsitzender) 
   * United Internet Ventures AG 
   * 1&1 Internet SE 
   * 1&1 Telecommunication SE 
   * 1&1 Mail & Media Applications SE 
   * Graphisoft SE 
   * Vectorworks, Inc. 
   * Bechtle AG 
   * Singhammer IT Consulting AG 
 
   b) Herr Rüdiger Herzog: 
 
   * DF Deutsche Finance Holding AG 
     (Vorsitzender) 
   * Kaufhaus Ahrens AG (Vorsitzender) 
   * DF Deutsche Finance Investment GmbH 
     (Vorsitzender) 
 
   c) Herr Prof. Georg Nemetschek: 
 
   keine Parallelmandate. 
 
   Herr Prof. Georg Nemetschek hält direkt 5,2% 
   der Stimmrechte und indirekt über die 
   Nemetschek Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG 
   weitere 48,37% der Stimmrechte aus den Aktien 
   der Nemetschek SE. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht 
   keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur 
   Nemetschek SE oder deren Konzernunternehmen, 
   den Organen der Nemetschek SE oder einem 
   wesentlich an der Nemetschek SE beteiligten 
   Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer 
   5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   empfohlen wird. 
7. *Vergütung des ersten Aufsichtsrats der 
   Nemetschek SE* 
 
   Die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der 
   Nemetschek SE sind mit Wirksamwerden des 
   Formwechsels der Nemetschek Aktiengesellschaft 
   in eine SE am 22. März 2016 Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der Nemetschek SE geworden. Den 
   Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats der 
   Nemetschek SE kann gemäß § 113 Abs. 2 Satz 
   1 AktG nur die Hauptversammlung eine Vergütung 
   für ihre Tätigkeit bewilligen. Die Bewilligung 
   soll durch die zum 1. Juni 2017 einberufene 
   Hauptversammlung nach Maßgabe der Regelung 
   in § 15 der Satzung der Gesellschaft erteilt 
   werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats 
   erhalten bis zum 21. März 2016 eine Vergütung 
   für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der 
   Nemetschek Aktiengesellschaft. 
 
   Entsprechend schlagen Vorstand und Aufsichtsrat 
   vor zu beschließen: 
 
   Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für 
   ihre Tätigkeit im ersten Aufsichtsrat der 
   Nemetschek SE im Geschäftsjahr 2016 eine 
   Vergütung entsprechend der Regelung in § 15 der 
   Satzung der Nemetschek SE in der bei 
   Beschlussfassung gültigen Fassung. Die 
   Tätigkeit wird zeitanteilig ab dem 22. März 
   2016 vergütet. 
 
   Für den Fall, dass der Beschlussvorschlag zur 
   Änderung der Aufsichtsratsvergütung unter 
   TOP 8 von der Hauptversammlung nicht mit der 
   erforderlichen Mehrheit angenommen wird oder 
   der Beschluss zu TOP 8 aus sonstigen Gründen 
   nicht wirksam wird, wird die Vergütung für das 
   Geschäftsjahr 2017 in der Weise gewährt, dass § 
   15 der Satzung der Nemetschek SE in der bei 
   Beschlussfassung gültigen Fassung einheitlich 
   für das gesamte Geschäftsjahr 2017 anzuwenden 
   ist. 
8. *Änderung von § 15 der Satzung (Vergütung 
   des Aufsichtsrats)* 
 
   Die Aufsichtsratsvergütung enthält derzeit 
   neben einer Festvergütung auch einen variablen 
   Vergütungsanteil. Der Deutsche Corporate 
   Governance Kodex empfiehlt einen solchen 
   variablen Vergütungsbestandteil für den 
   Aufsichtsrat seit geraumer Zeit nicht mehr. Die 
   Vergütungsregelung soll daher an die aktuelle 
   Entwicklung angepasst und auf eine reine 
   Festvergütung umgestellt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   § 15 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt 
   geändert: 
 
    'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten 
    für jedes volle Geschäftsjahr ihrer 
    Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste 
    Vergütung in Höhe von EUR 200.000, fällig 
    am Tag nach Ablauf derjenigen 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung 
    des Aufsichtsrats für das betreffende 
    Geschäftsjahr entscheidet. Der Vorsitzende 
    des Aufsichtsrats erhält eine feste 
    Vergütung in Höhe von EUR 250.000, der 
    stellvertretende Vorsitzende erhält eine 
    feste Vergütung von EUR 225.000. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

Großer Dividenden-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Der kostenlose Dividenden-Report zeigt ganz genau, wo Sie in diesem Jahr zuschlagen können. Das sind die Favoriten von Börsenprofi Dr. Dennis Riedl
Jetzt hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.