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DGAP-News: Nemetschek SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Nemetschek SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-20 / 15:01 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Nemetschek SE München - ISIN: DE 0006452907 - - WKN: 645290 - Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 1. Juni 2017, 10:00 Uhr, im Konferenzzentrum der Hanns-Seidel-Stiftung, Franz Josef Strauß-Saal, Lazarettstraße 33, 80636 München I. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der Nemetschek SE und des Konzerns, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 23. März 2017 gebilligt und damit den Jahresabschluss festgestellt. Somit entfällt eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Feststellung. Die unter TOP 1 genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - in Bezug auf den Bericht des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Nemetschek SE aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 127.160.327,60 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer EUR 25.025.000,00 Dividende in Höhe von EUR 0,65 je dividendenberechtigter Stückaktie Gewinnvortrag EUR 102.135.327,60 Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 7. Juni 2017, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Nemetschek Aktiengesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands der Nemetschek SE für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Nemetschek Aktiengesellschaft und den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Nemetschek SE für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 6. *Wahl des Aufsichtsrats* Gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft endet die Amtszeit des ersten Aufsichtsrats der Nemetschek SE mit der Beendigung der Hauptversammlung am 1. Juni 2017. Es ist deshalb eine Neuwahl aller drei Aufsichtsratsmitglieder erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: Zu Mitgliedern des Aufsichtsrates werden wieder gewählt: a) Herr Kurt Dobitsch, hauptberuflicher Aufsichtsrat, Markt Schwaben b) Herr Rüdiger Herzog, Rechtsanwalt, Grünwald c) Herr Prof. Georg Nemetschek, Vorsitzender des Stiftungsrats der Nemetschek Stiftung, München. Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtszeit endet spätestens sechs Jahre nach Amtsbeginn. Die Wahl soll gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl erfolgen. Für den Fall seiner Wahl ist beabsichtigt, Herrn Kurt Dobitsch erneut für das Amt des Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorzuschlagen. Aktualisierte Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten sind im Internet unter www.nemetschek.com/unternehmen/aufsichtsrat veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Kandidaten halten jeweils folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: a) Herr Kurt Dobitsch: * United Internet AG (Vorsitzender) * United Internet Ventures AG * 1&1 Internet SE * 1&1 Telecommunication SE * 1&1 Mail & Media Applications SE * Graphisoft SE * Vectorworks, Inc. * Bechtle AG * Singhammer IT Consulting AG b) Herr Rüdiger Herzog: * DF Deutsche Finance Holding AG (Vorsitzender) * Kaufhaus Ahrens AG (Vorsitzender) * DF Deutsche Finance Investment GmbH (Vorsitzender) c) Herr Prof. Georg Nemetschek: keine Parallelmandate. Herr Prof. Georg Nemetschek hält direkt 5,2% der Stimmrechte und indirekt über die Nemetschek Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG weitere 48,37% der Stimmrechte aus den Aktien der Nemetschek SE. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Nemetschek SE oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Nemetschek SE oder einem wesentlich an der Nemetschek SE beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. 7. *Vergütung des ersten Aufsichtsrats der Nemetschek SE* Die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der Nemetschek SE sind mit Wirksamwerden des Formwechsels der Nemetschek Aktiengesellschaft in eine SE am 22. März 2016 Mitglieder des Aufsichtsrats der Nemetschek SE geworden. Den Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats der Nemetschek SE kann gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 AktG nur die Hauptversammlung eine Vergütung für ihre Tätigkeit bewilligen. Die Bewilligung soll durch die zum 1. Juni 2017 einberufene Hauptversammlung nach Maßgabe der Regelung in § 15 der Satzung der Gesellschaft erteilt werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten bis zum 21. März 2016 eine Vergütung für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der Nemetschek Aktiengesellschaft. Entsprechend schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor zu beschließen: Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit im ersten Aufsichtsrat der Nemetschek SE im Geschäftsjahr 2016 eine Vergütung entsprechend der Regelung in § 15 der Satzung der Nemetschek SE in der bei Beschlussfassung gültigen Fassung. Die Tätigkeit wird zeitanteilig ab dem 22. März 2016 vergütet. Für den Fall, dass der Beschlussvorschlag zur Änderung der Aufsichtsratsvergütung unter TOP 8 von der Hauptversammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit angenommen wird oder der Beschluss zu TOP 8 aus sonstigen Gründen nicht wirksam wird, wird die Vergütung für das Geschäftsjahr 2017 in der Weise gewährt, dass § 15 der Satzung der Nemetschek SE in der bei Beschlussfassung gültigen Fassung einheitlich für das gesamte Geschäftsjahr 2017 anzuwenden ist. 8. *Änderung von § 15 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)* Die Aufsichtsratsvergütung enthält derzeit neben einer Festvergütung auch einen variablen Vergütungsanteil. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt einen solchen variablen Vergütungsbestandteil für den Aufsichtsrat seit geraumer Zeit nicht mehr. Die Vergütungsregelung soll daher an die aktuelle Entwicklung angepasst und auf eine reine Festvergütung umgestellt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: § 15 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert: 'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von EUR 200.000, fällig am Tag nach Ablauf derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das betreffende Geschäftsjahr entscheidet. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung in Höhe von EUR 250.000, der stellvertretende Vorsitzende erhält eine feste Vergütung von EUR 225.000.
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April 20, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)