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DGAP-HV: windeln.de SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: windeln.de SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
windeln.de SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
02.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-04-21 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
windeln.de SE München - Wertpapier-Kennnummer WNDL11 - 
- ISIN DE000WNDL110 - 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein 
zu der 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
der windeln.de SE 
 
am *Freitag, den 2. Juni 2017, um 10:00 Uhr,* 
 
im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung 
e.V., Lazarettstraße 33, 80636 München. 
 
*Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des gebilligten Konzernabschlusses der windeln.de 
   SE, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes 
   mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach 
   §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss der windeln.de SE und 
   den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Feststellung durch die 
   Hauptversammlung entfällt somit. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die Ernst 
   & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 
   sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
   Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. 
5. *Nachwahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr David Reis hat sein Mandat niedergelegt und ist 
   mit Wirkung zum Ablauf des 31. August 2016 aus dem 
   Aufsichtsrat der windeln.de SE ausgeschieden. 
   Aufgrund der Mandatsniederlegung ist von der 
   Hauptversammlung ein Aufsichtsratsmitglied als 
   Nachfolger für Herrn Reis zu wählen. Die Wahl soll 
   für den Rest der Amtszeit von Herrn Reis erfolgen. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 
   2 und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des 
   Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der 
   Europäischen Gesellschaft (SE-VO), § 17 Abs. 1 
   SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 
   SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) in Verbindung mit § 8 
   Abs. 1 der Satzung der windeln.de SE und § 20.1 der 
   Vereinbarung zwischen dem Besonderen 
   Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer der windeln.de 
   AG und ihrer Tochtergesellschaften und der 
   windeln.de AG über die Beteiligung der Arbeitnehmer 
   in der windeln.de SE vom 22. Februar 2016 aus sechs 
   von der Hauptversammlung ohne Bindung an 
   Wahlvorschläge zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Herrn Tomasz Czechowicz, CEO und Managing 
    Partner von MCI Capital S.A. und Private 
    Equity Managers S.A., wohnhaft in Warschau, 
    Polen, mit Wirkung ab Beendigung dieser 
    Hauptversammlung bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung 
    für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, 
    längstens jedoch für fünf Jahre, zum 
    Mitglied des Aufsichtsrats der windeln.de 
    SE zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag an die Hauptversammlung stützt 
   sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses 
   des Aufsichtsrats und berücksichtigt die 
   Anforderungen des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex sowie die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Der 
   Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Czechowicz 
   versichert, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand 
   für die Erfüllung seines Mandats erbringen kann. 
 
   Herr Czechowicz ist nicht Mitglied in anderen 
   gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten. 
 
   Er ist allerdings Mitglied in folgenden 
   vergleichbaren, gesetzlich zu bildenden 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * ABC Data S.A., Warschau/Polen (Mitglied 
     des Aufsichtsrats) 
   * ATM S.A., Warschau/Polen (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
   * eCard S.A., Warschau/Polen (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
   * Dotpay S.A., Krakau/Polen (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
   * FRISCO S.A., Warschau/Polen (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
   * Mobiltek S.A., Krakau/Polen (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
   * INDEKS BILGISAYAR SISTEMLERI MUHENDISLIK 
     SANAYI VE TICARET A.S., Istanbul/Türkei 
     (Mitglied des Board of Directors) 
   * Tatilbudur Seyahat Acenteligi ve Turizm 
     A.S., Istanbul/Türkei (Mitglied des Board 
     of Directors) 
 
   Darüber hinaus ist Herr Czechowicz Mitglied in 
   folgenden freiwillig gebildeten ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   * FRISCO PL Sp. z.o.o. Warschau/Polen, ein 
     Tochterunternehmen der FRISCO S.A., 
     Warschau/Polen (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
   * MORELE.NET Sp. z.o.o. Kraukau/Polen 
     (Mitglied des Aufsichtsrats) 
   * EuroKoncept Sp. z.o.o., Krakau/Polen, eine 
     Tochtergesellschaft der Mobiltek S.A., 
     Krakau/Polen (Vorsitzender des 
     Aufsichtsrats) 
   * RentPlanet Sp. z.o.o. Warschau/Polen 
     (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
   Angaben zu den persönlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen von Herrn Czechowicz zum Unternehmen, 
   den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlichen 
   an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats für einen objektiv 
   urteilenden Aktionär für seine Wahlentscheidung 
   maßgeblich sind: 
 
   Herr Czechowicz ist CEO und Managing Partner des 
   Venture Capital und Private Equity Unternehmens MCI 
   Capital Group (MCI Capital S.A. und Private Equity 
   Managers S.A.). Er ist in einen von der Private 
   Equity Managers S.A. (via MCI Capital TFI S.A.) 
   gemanagten Fonds, MCI.PrivateVentures FIZ, 
   investiert, welcher derzeit rund 16,87 % der Aktien 
   der windeln.de SE hält. Die von dem Fonds 
   MCI.PrivateVentures FIZ gehaltenen windeln.de-Aktien 
   werden Herrn Czechowicz für die Zwecke der 
   Transparenzpflichten der §§ 21, 22 
   Wertpapierhandelsgesetz aufgrund der Fondsstruktur 
   anteilig (und zwar derzeit in Höhe von rund 10,04 %) 
   zugerechnet. 
 
   Weitere Angaben zur Person und zum Werdegang von 
   Herrn Czechowicz können seinem Lebenslauf entnommen 
   werden, der auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   http://corporate.windeln.de/ 
 
   unter der Rubrik 'Investor Relations', 
   'Hauptversammlung' abrufbar ist. 
6. Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der 
   Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Long 
   Term Incentive Programm 2015) sowie über die 
   teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2015/II 
   und über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur 
   Gewährung von Bezugsrechten (Long Term Incentive 
   Programm 2017), die Schaffung eines neuen Bedingten 
   Kapitals 2017 und entsprechende Satzungsänderungen 
 
   Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 21. 
   April 2015 unter Tagesordnungspunkt 7 ein 
   Aktienoptionsprogramm (Long Term Incentive Programm 
   2015) beschlossen, um den Mitgliedern des Vorstands 
   und Arbeitnehmern der Gesellschaft sowie Mitgliedern 
   der Geschäftsführungen von mit der Gesellschaft im 
   Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen bis 
   zu 1.999.451 Bezugsrechte auf bis zu 1.999.451 auf 
   den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft 
   einräumen zu können. Zur Bedienung der Bezugsrechte 
   wurde ein bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 
   1.999.451,00 (Bedingtes Kapital 2015/II, nunmehr 
   nach formwechselnder Umwandlung in die SE im 
   Handelsregister als Bedingtes Kapital 2016/II 
   bezeichnet) geschaffen. Unter dem Long Term 
   Incentive Programm 2015 wurden insgesamt 555.206 
   Bezugsrechte ausgegeben, weitere Bezugsrechte sollen 
   aus dem Programm 2015 nicht ausgegeben werden. Es 
   ist daher beabsichtigt, die Ermächtigung zur Ausgabe 
   von Bezugsrechten aus dem Long Term Incentive 
   Programm 2015 (soweit noch nicht ausgenutzt) 
   aufzuheben und das Bedingte Kapital 2015/II in § 4 
   Abs. 4 der Satzung entsprechend auf EUR 555.206,00 
   zu reduzieren. 
 
   Des Weiteren ist beabsichtigt, ein neues 
   Aktienoptionsprogramm der Gesellschaft zu 
   beschließen, um Mitgliedern des Vorstands und 
   ausgewählten Führungskräften der Gesellschaft sowie 
   Mitgliedern der Geschäftsführung und ausgewählten 
   Führungskräften von mit der Gesellschaft verbundenen 
   Unternehmen auch in Zukunft Bezugsrechte auf Aktien 
   der Gesellschaft einräumen zu können (Long Term 

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April 21, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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