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Dow Jones News
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DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Fair Value REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
02.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-04-24 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Fair Value REIT-AG Gräfelfing WKN A0MW97 
ISIN DE000A0MW975 Einladung zur Hauptversammlung 
am 2. Juni 2017 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der 
Fair Value REIT-AG mit Sitz in Gräfelfing am Freitag, den 2. Juni 
2017 um 11:00 Uhr im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal, 
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München. 
 
*Tagesordnung* 
 
der ordentlichen Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG am 2. Juni 
2017 im Haus der Bayerischen Wirtschaft, München 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 
   2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
   2016 und der Lageberichte für die Gesellschaft und den 
   Konzern für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
   Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss am 27. März 2017 festgestellt sowie den 
   Konzernabschluss entsprechend §§ 171, 172 AktG gebilligt. 
   Somit entfällt eine Feststellung des Jahresabschlusses durch 
   die Hauptversammlung. Jahresabschluss, Konzernabschluss, die 
   Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, Bericht 
   des Aufsichtsrats und erläuternder Bericht des Vorstands sind 
   der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz 
   einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. 
 
   Sämtliche vorstehenden Unterlagen liegen vom Tag der 
   Einberufung an in den Geschäftsräumen der Fair Value REIT-AG, 
   Würmstraße 13a, 82166 Gräfelfing, Deutschland, zur 
   Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   *www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung* 
 
   zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung zur 
   Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift wird jedem 
   Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und 
   zugesandt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
   Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 
   6.168.224,52 wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von 
      insgesamt EUR 5.611.605,20, entsprechend 
      einer Dividende in Höhe von EUR 0,40 für 
      jede der 14.029.013 
      dividendenberechtigten Stückaktien. Die 
      Dividende ist zahlbar am 8. Juni 2017. 
   b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe 
      von EUR 556.619,32. 
 
   Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung sind 
   die zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und 
   Aufsichtsrat vorhandenen 14.029.013 dividendenberechtigten 
   Aktien berücksichtigt. Die zum Zeitpunkt des 
   Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat von 
   der Gesellschaft gehaltenen 81.310 eigenen Aktien bzw. 
   solchen, die ihr als eigene Aktien zugerechnet werden, wurden 
   nicht berücksichtigt, da der Gesellschaft gemäß § 71b 
   AktG aus diesen Aktien kein Dividendenrecht zusteht. 
 
   Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis 
   zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt: 
 
   Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und 
   damit die Dividendensumme vermindert, wird weiterhin 
   unverändert eine Dividende von EUR 0,40 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet. Der die 
   Dividendensumme überschreitende Bilanzgewinn wird in diesem 
   Fall auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
   Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien 
   erhöht, erfolgt eine entsprechende Herabsetzung der je 
   dividendenberechtigter Stückaktie auszuschüttenden Dividende. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, 
   den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, 
   den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2017 sowie für eine prüferische 
   Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für die 
   Geschäftsjahre 2017 und 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Ernst & 
   Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. Des Weiteren schlägt der 
   Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer 
   und Konzernabschlussprüfer für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2017 
   und 2018 bis zur nächsten Hauptversammlung zu bestellen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
   vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene 
   Erklärung der Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zu deren 
   Unabhängigkeit eingeholt. 
 
*Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung* 
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 28.220.646,00 ist im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 
14.110.323 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie 
gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft 
jedoch kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 81.310 eigene Stückaktien. Die 
Gesamtzahl der ausübbaren Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung somit 14.029.013. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter 
Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 
Freitag, 26. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft in 
Textform (§ 126 b BGB) anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes 
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 
d.h. auf Freitag, 12. Mai 2017, 0:00 Uhr (MESZ), als den sogenannten 
Nachweisstichtag beziehen und ist durch Bestätigung des 
depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache in 
Textform (§ 126 b BGB) zu erbringen. Die Anmeldung und der Nachweis 
des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des 
Freitag, 26. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse 
oder der angegebenen Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
Fair Value REIT-AG 
c/o BADER & HUBL GmbH 
Wilhelmshofstraße 67 
74321 Bietigheim-Bissingen 
Telefax: (07142) 7 88 66 755 
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur 
Anmeldung - nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
(vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes 
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch kein 
Aktionär sind, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwerben, 
sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen 
sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der 
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung. 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, werden 
gebeten, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig zu 
benachrichtigen, damit diese die Anmeldung und den Nachweis des 
Aktienbesitzes an die Anmeldestelle übermittelt, die die 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausstellt. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der -2-

Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten 
Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und 
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
die Ausübung des Stimmrechts. 
 
*Freie Verfügbarkeit der Aktien* 
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach 
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch 
durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. 
Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als 
eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform. Die 
Einhaltung der Textform ist im Falle der Bevollmächtigung eines 
Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 
Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen nicht 
erforderlich. Gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG müssen die dort 
genannten Personen die Vollmacht lediglich nachprüfbar festhalten. 
Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 
135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, 
Unternehmen und Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu 
Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann am 
Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am 
Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der 
Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
Fair Value REIT-AG 
c/o BADER & HUBL GmbH 
Wilhelmshofstraße 67 
74321 Bietigheim-Bissingen 
Telefax: (07142) 7 88 66 755 
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
Dasselbe gilt für einen eventuellen Widerruf der Vollmacht. 
 
Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
Eintrittskarte. Daneben stellen wir im Internet unter 
 
*www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung* 
 
ein entsprechendes Formular zur Erteilung einer Vollmacht für die 
Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
Daneben bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft 
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. 
Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall 
Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Bei 
Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, 
enthalten sich die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter der Stimme. Die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen 
erteilten Weisungen abzustimmen. Diejenigen Aktionäre, die von 
dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, benötigen hierzu ein 
Vollmachtsformular, das zugleich die Erteilung von Weisungen 
ermöglicht. Dieses Formular wird den Aktionären zusammen mit der 
Eintrittskarte zugesandt. Der Aktionär hat das 
Vollmachts-/Weisungsformular auszufüllen und der Gesellschaft unter 
folgender Adresse oder der angegebenen Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse bis zum Mittwoch, 31. Mai 2017, bis 24:00 Uhr (MESZ) 
zukommen zu lassen: 
 
Fair Value REIT-AG 
c/o BADER & HUBL GmbH 
Wilhelmshofstraße 67 
74321 Bietigheim-Bissingen 
Telefax: (07142) 7 88 66 755 
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in 
der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern 
bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft auch in der Hauptversammlung bis zum Beginn der 
Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu 
bevollmächtigen. 
 
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter lediglich für die Wahrnehmung der Stimmrechte 
der Aktionäre zur Verfügung stehen. Aufträge für z.B. Wortmeldungen, 
das Stellen von Anträgen oder die Erklärung von Widersprüchen können 
nicht entgegengenommen werden. Zu beachten ist weiter, dass die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Falle einer vor 
der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung im Hinblick auf 
Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung 
vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige nicht im 
Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge nicht 
bevollmächtigt sind und diesbezüglich nur in der Hauptversammlung 
Weisungen erteilt werden können. 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des 
Grundkapitals (dies entspricht zurzeit EUR 1.411.032,30 bzw. 705.517 
Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich 
an den Vorstand der Gesellschaft zu richten (Telefax ausreichend). 
Bitte richten Sie das entsprechende Verlangen an folgende Adresse: 
 
Fair Value REIT-AG 
Vorstand 
Würmstr. 13a 
82166 Gräfelfing 
Telefax: (089) 92 92 815-15 
 
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 
30 Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht 
mitzurechnen ist. Demnach muss das Ergänzungsverlangen der 
Gesellschaft spätestens bis zum Dienstag, 2. Mai 2017, bis 24:00 Uhr 
(MESZ) zugehen. 
 
Gemäß § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG haben die Antragsteller 
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. 
Dabei ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem 
unter der Internetadresse 
 
*www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung* 
 
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge zu 
Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
der Tagesordnung ('Gegenanträge') sowie Vorschläge zur Wahl der 
Aufsichtsratsmitglieder und/oder des Abschlussprüfers und des 
Konzernabschlussprüfers - sofern dies Gegenstand der Tagesordnung 
ist - übersenden ('Wahlvorschläge'). Gegenanträge müssen begründet 
werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht. Gegenanträge und 
Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung im Sinne von §§ 
126, 127 AktG sind ausschließlich zu übermitteln an: 
 
Fair Value REIT-AG 
Anträge zur HV 2017 
Würmstr. 13a 
82166 Gräfelfing 
Telefax: (089) 92 92 815-15 
E-Mail: info@fvreit.de 
 
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden für die 
Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG nicht berücksichtigt. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die 
spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 
Donnerstag, 18. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), bei o.g. Adresse 
eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang einschließlich 
des Namens des Aktionärs und der Begründung von Gegenanträgen unter 
der Internetadresse 
 
*www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung* 
 
veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden 
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung 
kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände 
gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu 
einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung 
führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht 
zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 
Zeichen beträgt. Über die vorgenannten Ausschlusstatbestände 
des § 126 Abs. 2 AktG hinaus braucht ein Wahlvorschlag auch dann 
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht 
Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen 
Prüfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu 
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen enthält. 
 
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der 
Hauptversammlung mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
Gegenanträge oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige und 
fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, 
bleibt unberührt. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, 
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich 
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht 
des Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 des 
Handelsgesetzbuchs) in der Hauptversammlung, der der 
Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, 
erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich 
mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Nach § 25 Abs. 3 und § 
27a) der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- 
und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. 
Außerdem ist der Vorstand berechtigt, unter den in § 131 Abs. 3 
AktG genannten Voraussetzungen die Auskunft zu verweigern. 
 
Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 
AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 AktG) der Aktionäre können auch im 
Internet unter 
 
*www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung* 
 
eingesehen werden. 
 
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft und 
Unterlagen* 
Weitergehende Erläuterungen gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 
AktG, Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG 
einschließlich der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten 
Unterlagen sowie der Vorschlag zur Gewinnverwendung liegen während 
der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus und können im Internet 
unter 
 
*www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung* 
 
heruntergeladen werden sowie von der Einberufung der 
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Fair Value REIT-AG, 
Würmstr. 13a, 82166 Gräfelfing, eingesehen werden. Sie werden den 
Aktionären auf Anfrage auch kostenfrei zugesandt. Die 
Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter 
derselben Internetadresse bekannt gegeben. 
 
Gräfelfing, im April 2017 
 
*Fair Value REIT-AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
_Patrick Kaiser_ 
 
2017-04-24 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Fair Value REIT-AG 
             Würmstr. 13a 
             82166 Gräfelfing 
             Deutschland 
E-Mail:      info@fvreit.de 
Internet:    http://www.fvreit.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
566801 2017-04-24 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 24, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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