Linden (ots) - Audio-Geräte wie Amazons vernetzter Lautsprecher "Echo" nebst digitaler Assistentin "Alexa" erobern zurzeit den deutschen Markt. Doch Datenschützer warnen: Die in den Geräten verbauten Mikrofone sind für Sprachbefehle jederzeit auf Empfang - und könnten möglicherweise bei Aktivierung mithören. Die Redaktion des Tech-Magazins onlinekosten.de bat die Rechtsanwälte Christian Solmecke und Thomas Hollweck um eine Einschätzung, was das rechtlich für die Besitzer dieser Geräte bedeutet. Muss man Familienmitglieder und Freunde auf den Einsatz eines digitalen Assistenten hinweisen? Mehr noch: Macht man sich bei Unterlassung strafbar? Um es vorwegzunehmen: Die Bewertung der Rechtslage fällt unterschiedlich aus.
Solmecke: Gäste müssen informiert werden
"Eine strafrechtliche Verfolgung haben die Inhaber eher nicht zu befürchten", sagt der Kölner Rechtsanwalt Solmecke. Zivilrechtliche Ansprüche seien aber denkbar, wenn Gespräche ohne Einverständnis aufgezeichnet würden. Gäste müssten über das Vorhandensein digitaler Assistenten informiert werden, wenn ihre Daten erfasst werden könnten. Es bestehe die Gefahr, dass aufgezeichnete Gespräche Persönlichkeitsrechte verletzen könnten. "Jeder hat das Recht selbst zu entscheiden, welche Informationen er von sich preisgeben möchte", erklärt Solmecke.
Hollweck: Keine generelle Warnpflicht
Keine Aufklärungspflicht für Nutzer digitaler Assistenten gegenüber Besuchern sieht dagegen der Berliner Rechtsanwalt Thomas Hollweck. Der Käufer dürfe "darauf vertrauen, dass Amazon Echo zwar ständig mithört, hierüber jedoch keine Aufzeichnungen erstellt und keine Datenweitergabe an unbefugte Dritte durchführt." Eine Warnpflicht gebe es immer nur dann, wenn "eine ganz konkrete Gefahr droht". Sind Besucher nicht damit einverstanden, dass Gespräche mitgehört und aufgezeichnet werden, sollte man entsprechende Geräte laut Solmecke abschalten. Thomas Hollweck empfiehlt "in Geschäftsräumen auf die Nutzung von Amazon Echo eher zu verzichten".
Der vollständige Artikel zu diesem Thema findet sich online auf http://ots.de/VBA8U
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Pressekontakt: Jörg Schamberg Redaktionsleiter onlinekosten.de Tel.: +49 (0) 6403 60981-51 E-Mail: jsc@onlinekosten.de
Solmecke: Gäste müssen informiert werden
"Eine strafrechtliche Verfolgung haben die Inhaber eher nicht zu befürchten", sagt der Kölner Rechtsanwalt Solmecke. Zivilrechtliche Ansprüche seien aber denkbar, wenn Gespräche ohne Einverständnis aufgezeichnet würden. Gäste müssten über das Vorhandensein digitaler Assistenten informiert werden, wenn ihre Daten erfasst werden könnten. Es bestehe die Gefahr, dass aufgezeichnete Gespräche Persönlichkeitsrechte verletzen könnten. "Jeder hat das Recht selbst zu entscheiden, welche Informationen er von sich preisgeben möchte", erklärt Solmecke.
Hollweck: Keine generelle Warnpflicht
Keine Aufklärungspflicht für Nutzer digitaler Assistenten gegenüber Besuchern sieht dagegen der Berliner Rechtsanwalt Thomas Hollweck. Der Käufer dürfe "darauf vertrauen, dass Amazon Echo zwar ständig mithört, hierüber jedoch keine Aufzeichnungen erstellt und keine Datenweitergabe an unbefugte Dritte durchführt." Eine Warnpflicht gebe es immer nur dann, wenn "eine ganz konkrete Gefahr droht". Sind Besucher nicht damit einverstanden, dass Gespräche mitgehört und aufgezeichnet werden, sollte man entsprechende Geräte laut Solmecke abschalten. Thomas Hollweck empfiehlt "in Geschäftsräumen auf die Nutzung von Amazon Echo eher zu verzichten".
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