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DGAP-HV: Sino-German United AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Sino-German United AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Sino-German United AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
08.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-25 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Sino-German United AG München WKN SGU 888 
ISIN DE000SGU8886 Einladung und Tagesordnung zur Ordentlichen 
Hauptversammlung 2017 
 
*Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur Ordentlichen 
Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet am 
Donnerstag, den 8. Juni 2017, um 10 Uhr im Munich Workstyle, 
Landwehrstraße 61, 80336 München, Deutschland statt.* 
 
I.   *Tagesordnung* 
 
     1. Vorlage des festgestellten 
        Jahresabschlusses und des Lageberichts 
        (einschließlich des erläuternden 
        Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 
        HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB) für das 
        Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des 
        Aufsichtsrats 
     2. Beschlussfassung über die Entlastung der 
        Mitglieder des Vorstands für das 
        Geschäftsjahr 2016 
     3. Beschlussfassung über die Entlastung der 
        Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
        Geschäftsjahr 2016 
     4. Wahl des Abschlussprüfers für das 
        Geschäftsjahr 2017 
II.  *Vorschläge zur Beschlussfassung* 
 
     1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
        und des Lageberichts (einschließlich des 
        erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 
        Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB) für das 
        Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des 
        Aufsichtsrats* 
 
        Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 13. 
        April 2017 den vom Vorstand aufgestellten 
        Jahresabschluss der Gesellschaft für das 
        Geschäftsjahr 2016 gebilligt; der 
        Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
        Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gibt 
        es daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
        Beschlussfassung. 
 
        Der festgestellte Jahresabschluss und der 
        Lagebericht (einschließlich des 
        erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 
        Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB) der 
        Sino-German United AG für das Geschäftsjahr 
        2016 sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind 
        vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an 
        auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
        http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2017.html 
 
        veröffentlicht. 
 
        Die Unterlagen werden Aktionären auf Anfrage 
        ebenfalls mit der Post zugesandt. Ferner werden 
        alle genannten Dokumente auch in der 
        Hauptversammlung zugänglich gemacht. 
     2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
        Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
        2016* 
 
        Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
        Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
        Vorstands Frau Peng Pan und Herrn Philipp 
        Birnstingl Entlastung für diesen Zeitraum zu 
        erteilen. 
     3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
        Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
        Geschäftsjahr 2016* 
 
        Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
        Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
        Aufsichtsrats Herrn Dr. Norbert Egger, Herrn 
        Dr. Duo Wang und Herrn Wei Chen Entlastung für 
        diesen Zeitraum zu erteilen. 
     4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
        Geschäftsjahr 2017* 
 
        Der Aufsichtsrat schlägt vor, Ebner Stolz GmbH 
        & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
        Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, 
        Niederlassung Frankfurt am Main, zum 
        Abschlussprüfer der Gesellschaft für das 
        Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
III. *Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre* 
 
     1. *Anzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
        Das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
        Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR 
        1.800.000,00 und ist eingeteilt in 1.800.000 auf den 
        Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie ist 
        stimmberechtigt und gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl 
        der Stückaktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
        Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher jeweils 
        1.800.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
        Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen 
        Aktien. 
     2. *Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
        Stimmrechts* 
 
        a) Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des 
           Stimmrechts 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
           Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
           Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens 
           sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin 
           spätestens am *Donnerstag, 1. Juni 2017* (24:00 
           Uhr), unter der nachstehenden Adresse: 
 
           Sino-German United AG 
           c/o GFEI IR Services GmbH 
           Ostergrube 11 
           30559 Hannover 
           Deutschland 
           Telefax: 0511-47 40 23 19 
           E-Mail: hv@gfei.de 
 
           bei der Gesellschaft angemeldet und ihr 
           gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes 
           durch das depotführende Institut erbracht 
           haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der 
           Hauptversammlung, d. h. *Donnerstag, 18. Mai 
           2017* ('*Nachweisstichtag*' genannt), Aktionäre 
           der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss 
           auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der 
           Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis 
           spätestens *Donnerstag, 1. Juni 2017* (24:00 
           Uhr) zugehen. Anmeldung und Nachweis des 
           Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder 
           englischer Sprache abgefasst sein. Für den 
           Nachweis genügt die Textform. 
 
           Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und 
           des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der 
           vorstehend bezeichneten Anmeldestelle der 
           Sino-German United AG werden den Aktionären von 
           der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
           Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um 
           den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
           sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
           möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei 
           ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die 
           erforderliche Anmeldung und die 
           Übersendung des Nachweises des 
           maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in 
           diesen Fällen durch das depotführende Institut 
           vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass 
           grundsätzlich höchstens zwei (2) 
           Eintrittskarten pro Aktionär ausgegeben werden. 
           Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel 
           und stellen keine zusätzlichen 
           Teilnahmebedingungen dar. 
 
           Der Nachweisstichtag ist das entscheidende 
           Datum für den Umfang und die Ausübung des 
           Teilnahme- und Stimmrechts in der 
           Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
           Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung oder die Ausübung des 
           Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen 
           Nachweis des Anteilsbesitzes zum 
           Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im 
           Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
           hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
           Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben 
           haben, können somit nicht an der 
           Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie 
           lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur 
           Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich 
           ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis 
           erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an 
           der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien 
           nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der 
           Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
           Veräußerbarkeit der Aktien. 
        b) Verfahren für die Stimmabgabe durch 
           Bevollmächtigte 
 
           Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
           Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, 
           z.B. durch ein Kreditinstitut, eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
           ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist Folgendes 
           zu beachten: 
 
           Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine 
           fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des 
           Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden 
           Bedingungen erforderlich. Bevollmächtigt ein 
           Aktionär mehr als eine Person, kann die 
           Gesellschaft eine oder mehrere Personen von 
           diesen zurückweisen. 
 
           Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 

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April 25, 2017 09:07 ET (13:07 GMT)

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