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DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: aap Implantate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
aap Implantate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
16.06.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-05-10 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
aap Implantate AG Berlin - WKN 506 660 - 
- ISIN DE005066609 - Wir laden unsere Aktionäre zu der 
am Freitag, dem 16. Juni 2017, um 09:00 Uhr 
Goldberger Saal (1. Stock) des Ludwig Erhard Hauses, 
Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
Tagesordnung 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
    gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, 
    des Konzernlageberichts, des Berichts des 
    Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den 
    Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Die vorstehend genannten Unterlagen sind von der 
    Einberufung an über die Internetseite der 
    Gesellschaft unter 
 
    http://www.aap.de/de/investoren/hauptversammlung 
 
    zugänglich. Die Unterlagen liegen auch in der 
    Hauptversammlung der Gesellschaft zur Einsichtnahme 
    aus. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand 
    und - was den Bericht des Aufsichtsrats angeht - vom 
    Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Entsprechend 
    den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
    Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung 
    vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und 
    den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der 
    Jahresabschluss damit festgestellt ist. Über 
    den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 stimmen die 
    Aktionäre unter dem Tagesordnungspunkt 2 ab. 
2.  *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 
    Euro 8.491.272,71 wie folgt zu verwenden: 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 
    Euro 8.491.272,71 auf neue Rechnung vorzutragen; 
    eine Einstellung in Gewinnrücklagen erfolgt nicht. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
    für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
    Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
    erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
    erteilen. 
5.  *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2017* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
     Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG 
     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
     Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, 
 
    zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
    das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, die Roever 
    Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer für 
    eine etwaige Durchsicht des Abschlusses und des 
    Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des 
    Geschäftsjahres 2017 sowie von sonstigen 
    unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen und 
    Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2017 
    sowie des unterjährigen verkürzten Abschlusses und 
    Zwischenlageberichts für das erste Quartal 2018 zu 
    wählen, wenn und soweit diese einer derartigen 
    Durchsicht unterzogen werden. 
6.  *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
    Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder 
    endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 
    am 16. Juni 2017, so dass Neuwahlen durchzuführen 
    sind. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 
    Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der 
    Satzung aus drei Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, 
    die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der 
    Aufsichtsrat schlägt eine Wiederwahl der derzeit 
    amtierenden Aufsichtsratsmitglieder vor. Gemäß 
    § 10 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Wahl für die 
    Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
    über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr 
    nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei 
    ist das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, 
    nicht mitzurechnen. Es ist beabsichtigt, die Wahlen 
    zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl 
    durchzuführen. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, mit Wirkung ab 
    der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 
    16. Juni 2017 für die Zeit bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 
    beschließt, 
 
    a) Herrn Biense Visser, 
       wohnhaft Egmond aan Zee (Niederlande), 
       Vorstandsvorsitzender (CEO) der DNA Green 
       Group B.V., De Lier, Niederlande 
       (firmierend unter dem Namen Dümmen 
       Orange), 
       derzeit Vorsitzender des Aufsichtsrats 
       der aap Implantate AG; 
    b) Frau Jacqueline Rijsdijk 
       wohnhaft Leiderdorp (Niederlande), 
       selbständige Beraterin von Aufsichts- und 
       Kontrollgremien als Partnerin bei Partner 
       in Toezicht, Amsterdam (Niederlande), 
       derzeit Stellvertretende Vorsitzende des 
       Aufsichtsrats der aap Implantate AG; 
    c) Herrn Rubino Di Girolamo, 
       wohnhaft in Oberägeri (Schweiz), 
       Delegierter des Verwaltungsrates der 
       Metalor Dental Holding AG, Zug (Schweiz); 
 
    als Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat der 
    Gesellschaft zu wählen. 
 
    Von den vorgeschlagenen Personen verfügt 
    insbesondere Frau Rijsdijk über Sachverstand auf den 
    Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. 
    Sämtliche Vorgeschlagenen sind mit dem Sektor, in 
    dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Damit wird 
    den Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG genügt. 
 
    Es ist vorgesehen, dass Herr Biense Visser im Fall 
    seiner Wahl in den Aufsichtsrat den 
    Aufsichtsratsvorsitz übernehmen wird und Frau 
    Jacqueline Rijsdijk dessen Stellvertreterin wird. 
 
    *Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG* 
 
    Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl als 
    Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagenen Kandidaten 
    sind bei folgenden Gesellschaften Mitglieder des 
    Aufsichtsrats bzw. Mitglieder in vergleichbaren in- 
    oder ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    Herr Biense Visser 
    Gerlin N.V. Fonds der Teslin Capital Management 
    B.V., Maarsbergen (Niederlande), Mitglied des 
    Aufsichtsrats 
 
    Frau Jaqueline Rijsdijk 
 
    - Groenfonds der Triodos Bank N.V., Zeist 
      (Niederlande), Vorsitzende des 
      Aufsichtsrats 
    - Deloitte Niederlande, Amsterdam 
      (Niederlande), Mitglied des Aufsichtsrats 
    - Royal Cosun U.A., Breda (Niederlande), 
      Mitglied des Aufsichtsrats 
    - Airbus Defense and Space Netherlands B.V., 
      Leiden (Niederlande), Mitglied des Beirats 
    - Medizinisches Zentrum der Freien 
      Universität Amsterdam, Amsterdam 
      (Niederlande), Mitglied des Aufsichtsrats 
    - Fair Share Fund der Triodos Bank N.V., 
      Zeist (Niederlande), Vorsitzende des 
      Aufsichtsrats 
 
    Herr Rubino Di Girolamo 
    Metalor Dental Holding AG, Zug (Schweiz) und deren 
    Tochtergesellschaften (Z-Systems AG, Oensingen, 
    Schweiz; New Dent AG, Oensingen, Schweiz; Metanova 
    AG, Zug, Schweiz), jeweils Mitglied des 
    Verwaltungsrats und Delegierter des Verwaltungsrats 
7.  *Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der 
    bestehenden Bedingten Kapitalia 2010/I, 2012/I, 
    2013/I sowie 2014/I einschließlich 
    entsprechender Satzungsänderungen* 
 
    Die Hauptversammlung hat am 16. Juli 2010 ein 
    Bedingtes Kapital 2010/I in Höhe von EUR 
    1.486.000,00 geschaffen und den Vorstand bzw., 
    soweit der Vorstand der Gesellschaft betroffen ist, 
    den Aufsichtsrat ermächtigt, bis zum 19. Dezember 
    2011 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands der 
    Gesellschaft, ausgewählte Führungskräfte der 
    Gesellschaft, Mitglieder der Geschäftsführung und 
    ausgewählte Führungskräfte von mit der Gesellschaft 
    verbundenen Unternehmen sowie an Arbeitnehmer der 
    Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu 
    gewähren. Nach Ablauf der Ermächtigung wurde das 
    Bedingte Kapital 2010/I in Höhe von EUR 139.400,00 
    teilweise aufgehoben und ist noch in Höhe von EUR 
    1.346.600 in § 5 Abs. 7 der Satzung eingetragen. 
    Insgesamt wurden bislang 679.100 der ausgegebenen 
    Bezugsrechte ausgeübt, davon wurden 517.000 
    Bezugsrechte im Wege eines Barausgleichs bedient 
    sowie auf 162.100 Bezugsrechte Bezugsaktien 
    ausgegeben. Weiterhin sind von den ausgegebenen 
    Bezugsrechten 230.000 verfallen, sodass noch 492.500 
    Optionsrechte ausübbar und durch das Bedingte 
    Kapital 2010/I zu unterlegen sind. Vor diesem 
    Hintergrund soll das Bedingte Kapital 2010/I in der 
    diesen Betrag übersteigenden Höhe aufgehoben werden. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Die Hauptversammlung hat ferner am 6. Juli 2012 ein 
    Bedingtes Kapital 2012/I in Höhe von EUR 300.000,00 
    geschaffen und den Vorstand ermächtigt, bis zum 19. 
    Dezember 2014 Bezugsrechte an Mitarbeiter der 
    Gesellschaft sowie an Mitarbeiter verbundener 
    Unternehmen auszugeben. Bis zum Ablauf der 
    Ermächtigung wurden 300.000 Bezugsrechte ausgegeben, 
    von denen 182.000 Bezugsrechte verfallen sind. 
    Entsprechend soll das Bedingte Kapital 2012/I in 
    dieser Höhe aufgehoben werden. 
 
    Weiterhin hat die Hauptversammlung am 14. Juni 2013 
    ein Bedingtes Kapital 2013/I in Höhe von EUR 
    300.000,00 geschaffen und den Vorstand ermächtigt, 
    bis zum 19. Dezember 2015 Bezugsrechte an 
    Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter 
    verbundener Unternehmen auszugeben. Bis zum Ablauf 
    der Ermächtigung wurden 300.000 Bezugsrechte 
    ausgegeben, von denen 182.000 Bezugsrechte verfallen 
    sind. Entsprechend soll das Bedingte Kapital 2013/I 
    in dieser Höhe aufgehoben werden. 
 
    Schließlich hat die Hauptversammlung am 13. 
    Juni 2014 ein Bedingtes Kapital 2014/I in Höhe von 
    EUR 300.000,00 geschaffen und den Vorstand 
    ermächtigt, bis zum 18. Dezember 2016 Bezugsrechte 
    an Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter 
    verbundener Unternehmen auszugeben. Bis zum Ablauf 
    der Ermächtigung wurden 300.000 Bezugsrechte 
    ausgegeben, von denen 105.000 Bezugsrechte verfallen 
    sind. Entsprechend soll das Bedingte Kapital 2014/I 
    in dieser Höhe aufgehoben werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
    folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
    a) Das Bedingte Kapital 2010/I gemäß § 
       5 Absatz 7 der Satzung wird in Höhe von 
       EUR 854.100,00 teilweise aufgehoben und 
       beträgt noch EUR 492.500,00. 
 
       § 5 (Grundkapital) Absatz 7 Satz 1 der 
       Satzung wird wie folgt geändert: 
 
        '_Das Grundkapital ist um bis zu EUR 
        492.500,00 durch Ausgabe von bis zu 
        492.500 Stück neuen auf den Inhaber 
        lautenden Stückaktien der Gesellschaft 
        bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 
        2010/I)._' 
    b) Das Bedingte Kapital 2012/I gemäß § 
       5 Absatz 8 der Satzung wird in Höhe von 
       EUR 182.000,00 teilweise aufgehoben und 
       beträgt noch EUR 118.000,00. 
 
       § 5 (Grundkapital) Absatz 8 Satz 1 der 
       Satzung wird wie folgt geändert: 
 
        '_Das Grundkapital ist um bis zu EUR 
        118.000,00 durch Ausgabe von bis zu 
        118.000 Stück neuen auf den Inhaber 
        lautenden Stückaktien der Gesellschaft 
        bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 
        2012/I)._' 
    c) Das Bedingte Kapital 2013/I gemäß § 
       5 Absatz 9 der Satzung wird in Höhe von 
       EUR 182.000,00 teilweise aufgehoben und 
       beträgt noch EUR 118.000,00. 
 
       § 5 (Grundkapital) Absatz 9 Satz 1 der 
       Satzung wird wie folgt geändert: 
 
        _'Das Grundkapital ist um bis zu EUR 
        118.000,00 durch Ausgabe von bis zu 
        118.000 Stück neuen auf den Inhaber 
        lautenden Stückaktien der Gesellschaft 
        bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 
        2013/I).'_ 
    d) Das Bedingte Kapital 2014/I gemäß § 
       5 Absatz 10 der Satzung wird in Höhe von 
       EUR 105.000,00 teilweise aufgehoben und 
       beträgt noch EUR 195.000,00. 
 
       § 5 (Grundkapital) Absatz 10 Satz 1 der 
       Satzung wird wie folgt geändert: 
 
        _'Das Grundkapital ist um bis zu EUR 
        195.000,00 durch Ausgabe von bis zu 
        195.000 Stück neuen auf den Inhaber 
        lautenden Stückaktien der Gesellschaft 
        bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 
        2014/I).'_ 
8.  *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur 
    Gewährung von Aktienoptionen sowie die Schaffung 
    eines bedingten Kapitals zur Bedienung des 
    aap-Aktienoptionsplans 2017 einschließlich 
    Satzungsänderung* 
 
    Die Gesellschaft strebt auch weiterhin eine an den 
    Aktionärsinteressen ausgerichtete Geschäftstätigkeit 
    an, die die Steigerung des langfristigen 
    Börsenwertes der Gesellschaft aktiv fördert. Zu 
    diesem Zweck beabsichtigt die Gesellschaft, die 
    Ergänzung des bei der Gesellschaft bestehenden 
    erfolgsabhängigen Incentive-Programms in Form eines 
    Aktienoptionsplans für Vorstandsmitglieder der 
    Gesellschaft sowie für Mitarbeiter der Gesellschaft 
    sowie für Mitarbeiter verbundener Unternehmen der 
    Gesellschaft im Sinne von §§ 15 ff. AktG. 
 
    Der Aktienoptionsplan 2017 soll nach dem Vorschlag 
    von Vorstand und Aufsichtsrat dazu dienen, die 
    Optionsberechtigten an einer nachhaltigen 
    Unternehmensentwicklung partizipieren zu lassen. Die 
    Wartezeit für die erstmalige Ausübung beträgt vier 
    Jahre. Die Anknüpfung an den Börsenkurs soll 
    weiterhin der Leistungsanreiz der Bezugsberechtigten 
    im Rahmen des neuen Aktienoptionsplans sein. Damit 
    ist auch weiterhin gewährleistet, dass die 
    Bezugsrechte erst ausgeübt werden können, wenn der 
    Unternehmenswert gesteigert wurde. Zudem wird der 
    Vermögensvorteil, den die Bezugsberechtigten durch 
    die Ausübung der Bezugsrechte erzielen können, auf 
    das Vierfache des bei Ausgabe der Bezugsrechte 
    festgesetzten Ausübungspreises begrenzt. Im Ergebnis 
    wird damit durch die Vorgabe ambitionierter, aber 
    gleichwohl erreichbarer Ziele die Motivation der 
    Berechtigten gesteigert. Soweit eine Ausgabe an 
    Mitglieder des Vorstands erfolgen soll, ist hierfür 
    der ausschließlich Aufsichtsrat zuständig. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden 
    Beschluss zu fassen: 
 
    a) Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen 
 
       Der Vorstand der Gesellschaft und, soweit 
       Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der 
       Aufsichtsrat, werden ermächtigt, bis zum 3. 
       Dezember 2019 für die in nachstehender Nr. 1 
       genannten berechtigten Personen einen 
       Aktienoptionsplan ('*Aktienoptionsplan 2017*') 
       aufzulegen und bis zu 500.000 Stück 
       Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf jeweils 1 
       Stückaktie der Gesellschaft ('*Bezugsrechte*') 
       mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren ab 
       dem Tag nach der Ausgabe gemäß 
       nachstehender Nr. 4 zu gewähren. Ein 
       Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft 
       besteht nicht. Die Bezugsrechte können auch 
       von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung 
       übernommen werden, sie nach Weisung der 
       Gesellschaft an die einzelnen gemäß Nr. 1 
       berechtigten Personen zu übertragen; auch in 
       diesem Fall können die Bezugsrechte nur von 
       der berechtigten Person selbst ausgeübt 
       werden. Die Erfüllung der ausgeübten 
       Bezugsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft 
       entweder durch Ausnutzung des unter lit. b) 
       zur Beschlussfassung vorgeschlagenen bedingten 
       Kapitals, durch eigene Aktien der Gesellschaft 
       oder durch einen Barausgleich erfolgen. Die 
       Gewährung der Bezugsrechte und die Ausgabe der 
       Aktien erfolgt gemäß folgenden 
       Bestimmungen: 
 
       1. _Berechtigte Personen, Gruppen, Anzahl 
          der Bezugsrechte, Erwerb der 
          Bezugsrechte, Erwerbszeiträume_ 
 
          Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017 
          können Bezugsrechte an folgende Gruppen 
          von Bezugsberechtigten ausgegeben 
          werden: 
 
          Gruppe 1: Mitglieder des Vorstands der 
          Gesellschaft ('*Gruppe 1*'). 
 
          Gruppe 2: Mitarbeiter der Gesellschaft 
          sowie an Mitarbeiter verbundener 
          Unternehmen der Gesellschaft im Sinne 
          von §§ 15 ff. AktG ('*Gruppe 2*'). 
 
          Die Gewährung des Bezugsrechts erfolgt 
          durch Abschluss eines Optionsvertrags 
          zwischen der Gesellschaft und dem 
          jeweiligen Bezugsberechtigten. Soweit 
          Bezugsberechtigte der Gruppe 1 betroffen 
          sind, ist hierfür ausschließlich 
          der Aufsichtsrat zuständig. 
 
          Jedes Bezugsrecht gewährt dem Inhaber 
          das Recht zum Bezug je einer auf den 
          Inhaber lautender Stückaktie der 
          Gesellschaft gegen Zahlung des 
          Ausübungspreises. Die neuen Aktien 
          nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres am 
          Gewinn teil, in dem sie entstehen. Die 
          Optionsbedingungen können vorsehen, dass 
          die Gesellschaft dem Bezugsberechtigten 
          in Erfüllung des Bezugsrechts wahlweise 
          anstelle von neuen Aktien unter 
          Inanspruchnahme des bedingten Kapitals 
          auch eigene Aktien oder einen 
          Barausgleich gewähren kann. Die 
          Einzelheiten legt der Vorstand bzw., 
          soweit Vorstandsmitglieder 
          Bezugsberechtigte sind, der Aufsichtsrat 
          fest. 
 
          Die Ausgabe der Bezugsrechte soll in 
          drei Jahrestranchen mit der Maßgabe 
          erfolgen, dass keine Tranche mehr als 60 
          % des Gesamtvolumens umfasst. Der 
          Abschluss eines Optionsvertrags muss 
          während eines Erwerbszeitraums in den 
          Jahren 2017, 2018 und 2019 erfolgen. 
          Dabei sind Erwerbszeiträume: 
 
          - der jeweils vierte und die neun 
            folgenden Bankarbeitstage nach der 
            ordentlichen Hauptversammlung der 
            Gesellschaft ('*Erwerbszeitraum 
            1*'), 
          - der jeweils vierte und die neun 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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