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DGAP-HV: Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.06.2017 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Splendid Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
22.06.2017 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2017-05-12 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Splendid Medien AG Köln - Wertpapier-Kenn-Nr.: 727 950 
- 
- ISIN: DE 0007279507 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
*Donnerstag, dem 22. Juni 2017, 11:00 Uhr* 
(Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), 
 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Tagungsort ist GS1 Germany Knowledge Center, Stolberger 
Str. 108, 50933 Köln. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts der Splendid Medien AG 
   zum 31. Dezember 2016, des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2016, 
   des Berichts des Aufsichtsrats und des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 
   Handelsgesetzbuch sowie des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns 
 
   Der festgestellte Jahresabschluss und der 
   Lagebericht der Splendid Medien AG zum 31. 
   Dezember 2016, der vom Aufsichtsrat 
   gebilligte Konzernabschluss und der 
   Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2016, der 
   Bericht des Aufsichtsrats und der erläuternde 
   Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch 
   sowie der Vorschlag des Vorstands für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns liegen vom Tage 
   der Einberufung der Hauptversammlung an in 
   den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur 
   Einsichtnahme für die Aktionäre aus und 
   können auch im Internet unter 
   www.splendidmedien.com unter 'Investor 
   Services' und 'Hauptversammlung' eingesehen 
   werden. Auf Wunsch wird jedem Aktionär 
   unverzüglich und kostenlos eine Abschrift 
   dieser Vorlagen erteilt. Die vorgenannten 
   Vorlagen werden auch in der Hauptversammlung 
   ausgelegt und näher erläutert. Entsprechend 
   den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung, 
   da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss 
   damit festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   für das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.434.030,10 in 
   die Gewinnrücklagen einzustellen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats Entlastung für diesen 
   Zeitraum zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft Köln, zum 
   Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und 
   den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2017 
   zu bestellen. 
 
*Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 5 liegen von der 
Einberufung der Hauptversammlung an in den 
Geschäftsräumen der Splendid Medien AG, Alsdorfer 
Straße 3, 50933 Köln, folgende Dokumente zur 
Einsichtnahme der Aktionäre aus: 
 
* Jahresabschluss und Lagebericht der Splendid 
  Medien AG zum 31. Dezember 2016, darin 
  enthalten der Erläuternde Bericht des 
  Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, 
* Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
  Bilanzgewinns, 
* Konzernabschluss und Konzernlagebericht zum 
  31. Dezember 2016, darin enthalten der 
  Erläuternde Bericht des Vorstands zu den 
  Angaben nach § 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch, 
* Bericht des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2016. 
 
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und 
kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen 
übersandt. Die Unterlagen werden auch in der 
Hauptversammlung der Splendid Medien AG zur 
Einsichtnahme ausgelegt und können zudem im Internet 
unter 
 
www.splendidmedien.com 
 
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' 
eingesehen werden. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Von den insgesamt ausgegebenen 9.789.999 Aktien der 
Gesellschaft im Nennbetrag von je 1,00 Euro sind zum 
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 
9.789.999 Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Je 
1,00 Euro Nennbetrag der Aktien gewähren in der 
Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß 
§ 24 der Satzung diejenigen Aktionäre - persönlich oder 
durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich mindestens 
sechs Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der 
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung 
nicht mitzurechnen sind -, mithin bis *Donnerstag, 15. 
Juni 2017*, *24:00 Uhr*, bei der Gesellschaft 
angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, 
bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der 
Hauptversammlung, mithin auf den *Donnerstag, 1. Juni 
2017, 00:00 Uhr* (Nachweisstichtag), nachgewiesen 
haben. Der Nachweis ist durch eine in Textform (§ 126b 
Bürgerliches Gesetzbuch) erstellte Bescheinigung des 
depotführenden Instituts über den Aktienbesitz (in 
deutscher oder in englischer Sprache) zu erbringen. Der 
Nachweis ist bei der Gesellschaft bis spätestens sechs 
Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der 
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
mitzurechnen sind -, mithin bis *Donnerstag, 15. Juni 
2017*, *24:00 Uhr* (Zugang), einzureichen. 
 
Anmeldungen und Nachweise über den Anteilsbesitz sind 
bei der Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail 
unter folgender Anschrift, Telefax-Nummer bzw. 
E-Mail-Adresse einzureichen: 
 
 Splendid Medien AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0)89 889 690 633 
 E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Gemäß § 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 Aktiengesetz 
erläutern wir die Bedeutung des Nachweisstichtags im 
Sinne von § 123 Absatz 3 Satz 3 Aktiengesetz 
dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 
1. Juni 2017, 00:00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung 
der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen 
Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der 
Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht 
auszuüben. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre 
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach 
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer zum 
Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der 
Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist somit nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er/sie 
lässt sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung 
für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen. Die zugeschickten bzw. am 
Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind 
lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine 
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder sonstige 
Personen, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind 
jeweils eine fristgemäße Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag 
erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. 
 
Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer 
Vereinigung von Aktionären oder anderen, mit diesen 
gemäß § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz 
gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt 

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May 12, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

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