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Dow Jones News
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DGAP-HV: Petro Welt Technologies AG: Einladung -2-

DJ DGAP-HV: Petro Welt Technologies AG: Einladung zur 12. ordentlichen Hauptversammlung

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Petro Welt Technologies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Petro Welt Technologies AG: Einladung zur 12. ordentlichen Hauptversammlung 
 
2017-05-18 / 10:31 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Petro Welt Technologies AG 
FN 69011 m 
ISIN: AT0000A00Y78 
 
Einladung zur 
12. ordentlichen Hauptversammlung 
 
der Petro Welt Technologies AG, am 16.6.2017, 11.00 Uhr, Studio 44, Rennweg 
44, 1030 Wien. 
 
*Tagesordnung:* 
 
1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 31.12.2016 
endende Geschäftsjahr samt Lagebericht, des Konzernabschlusses für das am 
31.12.2016 endende Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht, des Corporate 
Governance-Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des 
Aufsichtsratsberichtes für das am 31.12.2016 endende Geschäftsjahr; 
 
2) Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das am 31.12.2016 
endende Geschäftsjahr; 
 
3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
das am 31.12.2016 endende Geschäftsjahr; 
 
4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
für das am 31.12.2016 endende Geschäftsjahr; 
 
5) Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das am 
31.12.2016 endende Geschäftsjahr; 
 
6) Wahlen in den Aufsichtsrat; 
 
7) Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das 
am 31.12.2017 endende Geschäftsjahr. 
 
*Unterlagen:* 
 
Folgende Unterlagen sind spätestens am 26.5.2017 auf der Internetseite der 
Petro Welt Technologies AG (www.pewete.com) abrufbar: 
 
· Einladung und Tagesordnung (Einberufung); 
 
· Beschlussvorschläge des Vorstands und Aufsichtsrats zu den 
Tagesordnungspunkten 2-7; 
 
· Jahresabschluss für das am 31.12.2016 endende Geschäftsjahr samt 
Lagebericht und Corporate Governance-Bericht; 
 
· Konzernabschluss für das am 31.12.2016 endende Geschäftsjahr samt 
Konzernlagebericht; 
 
· Aufsichtsratsbericht für das am 31.12.2016 endende Geschäftsjahr; 
 
· Lebensläufe und Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG der 
Aufsichtsratskandidaten; 
 
· Formular für Erteilung und Widerruf einer Vollmacht. 
 
Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der 
Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft 
zugänglich. 
*Hinweis zu den Rechten der Aktionäre:* 
 
Beantragung von zusätzlichen Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG): 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen (2.442.500 
Aktien) und die seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber 
der Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass weitere Punkte auf die 
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. 
 
Die Antragsteller müssen ihren Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. 
Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat 
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD 
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt 
werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der 
Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. 
 
Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur 
Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der 
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) 
spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit 
spätestens am 26.5.2017, per Post oder Boten an ihre Geschäftsanschrift 
Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, 
A-1010 Wien) oder via SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, 
unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen. 
 
Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG): 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen (488.500 
Aktien), können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform 
(unter Nennung der Namen der erklärenden Personen) Vorschläge zur 
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen 
mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden 
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des 
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.pewete.com) 
bekannt und zugänglich gemacht werden. Bei einem Beschlussvorschlag zur Wahl 
eines Aufsichtsratsmitglieds hat an die Stelle der Begründung die Erklärung 
der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG zu treten. In dieser 
Erklärung hat die vorgeschlagene Person ihre fachliche Qualifikation, ihre 
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, 
die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. 
 
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. 
Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat 
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD 
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Zum erforderlichen Inhalt 
der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung 
verwiesen. 
 
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem 
Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) spätestens am siebten Werktag 
vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 6.6.2017, per 
Post oder Boten an ihrer Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien 
(Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter der 
Nummer +43(0)1890050062, als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per 
E-Mail unter anmeldung.pewete@hauptversammlung.at oder via SWIFT GIBAATWGGMS 
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) 
zugehen. 
 
Antragsrecht von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119 AktG): 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem 
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung 
bedürfen (Ausnahme: Vorschlag von Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat; 
diesbezüglich siehe auch die Ausführungen zu § 110 AktG oben). Über 
einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß als 
Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst 
werden. Zur Beschlussfassung über den in der Versammlung gestellten Antrag 
auf Einberufung einer Hauptversammlung und zu Verhandlungen ohne 
Beschlussfassung bedarf es keiner Bekanntmachung. Über einen 
Beschlussvorschlag von Aktionären, der gemäß § 110 AktG bekannt gemacht 
wurde (siehe oben), ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Versammlung als 
Antrag wiederholt wird. 
 
Auskunftsrecht (§ 118 AktG): 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit 
 
· sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem 
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil 
zuzufügen, oder 
 
· ihre Erteilung strafbar wäre. 
 
Nachweisstichtag und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung: 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der 
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, 
richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag 
der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist somit der 
6.6.2017. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am 
Ende des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des 
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a 
AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. 
 
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): 
 
· Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im 
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code; 
 
· Angaben über den Aktionär: Name (Firma), Anschrift, Geburtsdatum bei 
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei 
juristischen Personen; 
 
· Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN: 
AT0000A00Y78; 
 
· Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; und 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 18, 2017 04:32 ET (08:32 GMT)

· den Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. 
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag am 
6.6.2017 beziehen. Sie kann daher nicht vor dem 7.6.2017 ausgestellt werden! 
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache 
entgegengenommen. 
 
Die Depotbestätigung bedarf der Schriftform (Unterschrift, firmenmäßige 
Zeichnung) und muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der 
Hauptversammlung, somit spätestens am 12.6.2017, an die Geschäftsanschrift 
der Gesellschaft Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 
12, Stiege 5, A-1010 Wien) per Post oder Boten, als eingescannter Anhang in 
PDF-Format mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäß § 4 Abs 1 
SigG per E-Mail unter anmeldung.pewete@hauptversammlung.at oder via SWIFT 
GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im 
Text angeben) zugehen. 
 
Gerne kann die Depotbestätigung auch vorab in Textform per Telefax unter der 
Nummer +43(0)1890050062 oder als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format 
per E-Mail unter anmeldung.pewete@hauptversammlung.at übermittelt werden. 
 
Bestellung eines Vertreters 
 
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische 
Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des 
Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der 
Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in 
Textform erteilt und der Gesellschaft per Post oder Boten an ihre 
Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über 
Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer 
+43(0)1890050062 oder als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per 
E-Mail unter anmeldung.pewete@hauptversammlung.at übermittelt werden und 
wird von der Gesellschaft gemäß § 114 AktG zurückbehalten. 
 
Auch der Widerruf einer Vollmacht ist an die vorgenannte Anschrift, Telefax- 
Nummer oder als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format an die 
vorgenannte E-Mail Adresse vorzunehmen. 
 
Ein Formular für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht ist auf der 
Internetseite der Gesellschaft (www.pewete.com) unter Investor Relations 
abrufbar. Bei depotverwahrten Inhaberaktien sind zur Identifizierbarkeit des 
Aktionärs der Name des depotführenden Kreditinstituts sowie die Depotnummer 
anzugeben. 
 
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so 
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, 
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. 
 
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung 
übergeben wird, hat die Vollmacht der Gesellschaft bis spätestens 13.6.2017 
zuzugehen. 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte: 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 
der Gesellschaft EUR 48.850.000 und ist eingeteilt in 48.850.000 auf Inhaber 
lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung besitzt die Gesellschaft keine eigenen 
Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung somit 48.850.000 Stimmrechte. 
 
Wien, im Mai 2017 
 
Der Vorstand 
 
*Kontakt:* 
Dirk Moser-Delarami (Grayling Austria GmbH) 
IR-Kontakt 
Tel.: +43 1 524 4300 34 | Mobil: +43 664 605 08 801 
dirk.moser-delarami@grayling.com 
 
2017-05-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Petro Welt Technologies AG 
             Kärntner Ring 11-13 
             1010 Wien 
             Österreich 
Telefon:     +43 1 535 23 20-0 
Fax:         +43 1 535 23 20-20 
E-Mail:      ir@pewete.com 
Internet:    www.pewete.com 
ISIN:        AT0000A00Y78 
Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in 
             Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, 
             Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
575135 2017-05-18 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 18, 2017 04:32 ET (08:32 GMT)

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