Der Kläger begehrt von der Beklagten aufgrund eines Brandschadens Leistungen aus einer Gebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus. Die Beklagte hat den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung durch den Kläger bei Abschluss des Vertrages angefochten. Sie kritisiert die Nichtangabe von Vorschäden ...Den vollständigen Artikel lesen ...