Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Südzucker AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Südzucker AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.07.2017 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-05-22 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Südzucker AG Mannheim WKN 729 700 ISIN DE 0007297004 Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 20. Juli 2017, 10:00 Uhr im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 20. Juli 2017, 10:00 Uhr, im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. *I. TAGESORDNUNG* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17 und des Berichts des Aufsichtsrats* 2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17* 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17* 5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 6. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/18 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen* *II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG* TOP 1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17 und des Berichts des Aufsichtsrats* Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2017 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung. TOP 2 *Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Südzucker AG für das Geschäftsjahr 2016/17 von 91.940.219,75 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende 91.882.481,40 EUR von 0,45 EUR je Aktie auf 204.183.292 Stückaktien Vortrag auf neue Rechnung 57.738,35 EUR (Gewinnvortrag) Bilanzgewinn 91.940.219,75 EUR Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine unveränderte Dividende pro dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 25. Juli 2017. TOP 3 *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17 Entlastung zu erteilen. TOP 4 *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17 Entlastung zu erteilen. TOP 5 *Wahlen zum Aufsichtsrat* Mit Beendigung der am 20. Juli 2017 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine Neubestellung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer sowie gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz zu mindestens 30% aus Frauen (also mindestens sechs) und zu mindestens 30% aus Männern (also mindestens sechs) zusammen. Diese Geschlechterquote ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht die Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreterseite der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz widerspricht. Sowohl die Anteilseigner- als auch die Arbeitnehmervertreterseite haben der Gesamterfüllung der gesetzlichen Geschlechterquote nach § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG widersprochen. Der Aufsichtsrat ist damit auf der Seite der Anteilseignervertreter und auch auf der Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils mit mindestens drei Frauen und mindestens drei Männern zu besetzen. Der Aufsichtsrat gibt die nachfolgenden Wahlvorschläge auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele ab. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Aktionärsvertreter bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), in den Aufsichtsrat zu wählen: *Dr. Hans-Jörg Gebhard* Eppingen Selbständiger Landwirt in Eppingen und Vorstandsvorsitzender des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V. _Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten_ CropEnergies AG, Mannheim GoodMills Deutschland GmbH, Hamburg _Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien_ AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien/Österreich AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien/Österreich (2. stellvertretender Vorsitzender) Freiberger Holding GmbH, Berlin Raffinerie Tirlemontoise S.A., Brüssel/Belgien Saint Louis Sucre S.A.S., Paris/Frankreich Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Stuttgart (Vorsitzender) Vereinigte Hagelversicherung VVaG, Gießen Z & S Zucker und Stärke Holding AG, Wien/Österreich *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* Herr Dr. Hans-Jörg Gebhard ist Rübenanbauer und als solcher Lieferant der Gesellschaft. Er ist Vorstandsvorsitzender des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ), welcher wiederum Mitglied in der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin, ist. Herr Dr. Gebhard ist Aufsichtsratsvorsitzender der SZVG. *Erwin Hameseder* Mühldorf, Österreich Obmann der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen. m. b. H. _Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten_ Keine _Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien_ AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien/Österreich (Vorsitzender) * AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien/Österreich (1. stellvertretender Vorsitzender) * Flughafen Wien AG, Wien/Österreich (1. stellvertretender Vorsitzender) Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs-AG, Wien/Österreich * Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag Gesellschaft m.b.H., Wien/Österreich (Vorsitzender) * Raiffeisen Bank International AG, Wien/Österreich (1. stellvertretender Vorsitzender) * Raiffeisen Zentralbank Österreich AG, Wien/Österreich (Vorsitzender) * Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG, Wien/Österreich (Vorsitzender) * RWA Raiffeisen Ware Austria AG, Wien/Österreich RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen, Wien/Österreich * STRABAG SE, Villach/Österreich (Stellvertretender Vorsitzender) * UNIQA Insurance Group AG, Wien/Österreich (2. stellvertretender Vorsitzender) Z & S Zucker und Stärke Holding AG, Wien/Österreich (Vorsitzender) * *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* Herr Erwin Hameseder ist Obmann der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen. m. b. H., einer mittelbar wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin. * Mandat, das der Kandidat als gesetzlicher Vertreter eines herrschenden Unternehmens eines Konzerns in zum Konzern gehörenden Unternehmen innehat (*Konzernmandat*) *Helmut Friedl* Egling a. d. Paar Selbständiger Landwirt in Egling und Vorstandsvorsitzender des Verbands bayerischer Zuckerrübenanbauer e. V. _Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten_ Keine _Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien_ BMG Donau-Lech eG, Mering *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* Herr Helmut Friedl ist Rübenanbauer und als solcher Lieferant der Gesellschaft. Er ist Vorsitzender des
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 22, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)