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DGAP-News: MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.07.2017 in Bad Oeynhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-06-16 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft Berlin Wertpapierkennnummer 604400 ISIN DE0006044001 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin am Donnerstag, den 27. Juli 2017, um 11 Uhr, in der Maternus-Klinik für Rehabilitation Bad Oeynhausen, Am Brinkkamp 16, 32545 Bad Oeynhausen *I. Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft jeweils zum 31. Dezember 2016, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2016, einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstandes nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Die genannten Unterlagen sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.maternus.de/deu/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlun g.html unter der Rubrik 'Dokumente für das Kalenderjahr 2017' zugänglich. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 24. April 2017 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglieder des Vorstandes* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 2.1 Herrn Michael Thanheiser wird für seine Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt. 2.2 Herrn Thorsten Mohr wird für seine Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 4. *Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat* Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2017 endet die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Anteils-eigner. Daher ist eine Neuwahl erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus 12 Mitgliedern zusammen, und zwar aus sechs Anteilseignervertretern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, und sechs Arbeitnehmervertretern, deren Wahl sich nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 richtet. Hierbei muss sich der Aufsichtsrat gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen (Mindestanteilsgebot). Der Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Widerspricht die Seite der Anteilseigner- und/oder Arbeitnehmervertreter aufgrund eines mit Mehrheit gefassten Beschlusses vor der Wahl gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesamterfüllung, so ist der Mindestanteil für diese Wahl von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen (§ 96 Abs. 2 Satz 3 AktG). Es ist in allen Fällen auf volle Personenzahlen mathematisch auf- bzw. abzurunden. Die Seite der Arbeitnehmervertreter hat der Gesamterfüllung auf Grund eines mit Mehrheit gefassten Beschlusses gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen. Der Mindestanteil ist daher von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen und beträgt jeweils zwei Frauen und zwei Männer. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder des Aufsichtsrats jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zu wählen a) Bernd Günther, Hamburg, Kaufmann, Vorstand der Hamburger Getreide-Lagerhaus Aktiengesellschaft b) Karl Ehlerding, Hamburg, Geschäftsführer der Kommanditgesellschaft Erste 'Hohe Brücke 1' Verwaltungs GmbH & Co. c) Dr. Rüya-Daniela Kocalevent, Hamburg, Diplom-Psychologin, ausgebildete Psychotherapeutin sowie Dozentin an der International School of Management, Hamburg und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut und Poliklinik für Allgemeinmedizin des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf d) Dr. Daniela Rossa-Heise, Dassendorf, Rechtsanwältin und Partnerin bei BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern mbH e) Helmuth Joachim Spincke, Schenefeld, Vorstandsvorsitzender der Otto M. Schröder Bank Aktiengesellschaft Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner vorgeschlagenen Personen sind bei den nachfolgend aufgeführten anderen Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums. *Bernd Günther* Aufsichtsratsmandate Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrates der H & R AG, Salzbergen Vorsitzender des Aufsichtsrates der Maschinenfabrik HEID AG, Stockerau, Österreich Vorsitzender des Aufsichtsrates der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, Frankfurt am Main *Karl Ehlerding* Aufsichtsratsmandate Mitglied des Aufsichtsrates der KHS GmbH, Dortmund Mitglied des Aufsichtsrates der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, Frankfurt am Main Mitglied des Aufsichtsrates der Salzgitter AG, Salzgitter Mitglied des Aufsichtsrates der Elbstein AG, Hamburg Vergleichbare Mandate Beirat der Deutsche Bank AG - Nord, Hamburg *Dr. Rüya-Daniela Kocalevent* Keine *Dr. Daniela Rossa-Heise* Keine *Helmuth Joachim Spincke* Keine Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine Einzelwahl durchführen zu lassen. *Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen:* Der Aufsichtsrat hat sich bei allen vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Nach Einschätzung des Aufsichtsrates bestehen zum Zeitpunkt der Wahl in den Aufsichtsrat zwischen [den vorgeschlagenen Kandidaten] einerseits und Gesellschaften des Maternus-Kliniken-Konzerns, den Organen der Gesellschaft oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär andererseits keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Bernd Günther im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitzenden vorgeschlagen werden soll. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten der Gesellschaft* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2018 aufgestellt werden, soweit die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird. *II. Teilnahmebedingungen und weitere Angaben* Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechtes Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich spätestens *bis zum Ablauf des 20. Juli 2017 (24:00 Uhr MESZ)* unter der nachstehenden Adresse Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
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June 16, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)