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DGAP-HV: MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.07.2017 in Bad Oeynhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
27.07.2017 in Bad Oeynhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-06-16 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft Berlin Wertpapierkennnummer 604400 
ISIN DE0006044001 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
der Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin 
 
am Donnerstag, den 27. Juli 2017, um 11 Uhr, 
 
in der 
 
Maternus-Klinik für Rehabilitation Bad Oeynhausen, 
Am Brinkkamp 16, 32545 Bad Oeynhausen 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses der Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft jeweils zum 31. 
   Dezember 2016, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das 
   Geschäftsjahr 2016, einschließlich der erläuternden Berichte des 
   Vorstandes nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Die genannten Unterlagen sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   http://www.maternus.de/deu/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlun 
   g.html 
 
   unter der Rubrik 'Dokumente für das Kalenderjahr 2017' zugänglich. Ferner 
   werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 24. April 2017 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2016 amtierenden 
   Mitglieder des Vorstandes* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
   2.1 Herrn Michael Thanheiser wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt. 
   2.2 Herrn Thorsten Mohr wird für seine 
       Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für 
   das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
   Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für 
   diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2017 endet die Amtszeit aller 
   Aufsichtsratsmitglieder der Anteils-eigner. Daher ist eine Neuwahl 
   erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung i.V.m. §§ 96 
   Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus 12 Mitgliedern 
   zusammen, und zwar aus sechs Anteilseignervertretern, die von der 
   Hauptversammlung gewählt werden, und sechs Arbeitnehmervertretern, deren Wahl 
   sich nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 richtet. Hierbei muss sich der 
   Aufsichtsrat gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG zu mindestens 30 Prozent aus 
   Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen 
   (Mindestanteilsgebot). 
 
   Der Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Widerspricht die 
   Seite der Anteilseigner- und/oder Arbeitnehmervertreter aufgrund eines mit 
   Mehrheit gefassten Beschlusses vor der Wahl gegenüber dem 
   Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesamterfüllung, so ist der Mindestanteil für 
   diese Wahl von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer 
   getrennt zu erfüllen (§ 96 Abs. 2 Satz 3 AktG). Es ist in allen Fällen auf 
   volle Personenzahlen mathematisch auf- bzw. abzurunden. 
 
   Die Seite der Arbeitnehmervertreter hat der Gesamterfüllung auf Grund eines 
   mit Mehrheit gefassten Beschlusses gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden 
   widersprochen. Der Mindestanteil ist daher von der Seite der Anteilseigner und 
   der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen und beträgt jeweils zwei 
   Frauen und zwei Männer. 
 
   Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an 
   Wahlvorschläge gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder des Aufsichtsrats jeweils für die 
   Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2021 beschließt, zu wählen 
 
   a) Bernd Günther, Hamburg, Kaufmann, 
      Vorstand der Hamburger Getreide-Lagerhaus 
      Aktiengesellschaft 
   b) Karl Ehlerding, Hamburg, Geschäftsführer 
      der Kommanditgesellschaft Erste 'Hohe 
      Brücke 1' Verwaltungs GmbH & Co. 
   c) Dr. Rüya-Daniela Kocalevent, Hamburg, 
      Diplom-Psychologin, ausgebildete 
      Psychotherapeutin sowie Dozentin an der 
      International School of Management, 
      Hamburg und wissenschaftliche 
      Mitarbeiterin am Institut und Poliklinik 
      für Allgemeinmedizin des 
      Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf 
   d) Dr. Daniela Rossa-Heise, Dassendorf, 
      Rechtsanwältin und Partnerin bei BRL 
      BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN Partnerschaft 
      von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, 
      Steuerberatern mbH 
   e) Helmuth Joachim Spincke, Schenefeld, 
      Vorstandsvorsitzender der Otto M. 
      Schröder Bank Aktiengesellschaft 
 
   Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner vorgeschlagenen 
   Personen sind bei den nachfolgend aufgeführten anderen Gesellschaften Mitglied 
   eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremiums. 
 
   *Bernd Günther* 
   Aufsichtsratsmandate 
   Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrates der H & R AG, Salzbergen 
   Vorsitzender des Aufsichtsrates der Maschinenfabrik HEID AG, Stockerau, 
   Österreich 
   Vorsitzender des Aufsichtsrates der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie 
   AG, Lüneburg 
   Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der WCM Beteiligungs- und 
   Grundbesitz-AG, Frankfurt am Main 
 
   *Karl Ehlerding* 
   Aufsichtsratsmandate 
   Mitglied des Aufsichtsrates der KHS GmbH, Dortmund 
   Mitglied des Aufsichtsrates der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, 
   Frankfurt am Main 
   Mitglied des Aufsichtsrates der Salzgitter AG, Salzgitter 
   Mitglied des Aufsichtsrates der Elbstein AG, Hamburg 
 
   Vergleichbare Mandate 
   Beirat der Deutsche Bank AG - Nord, Hamburg 
 
   *Dr. Rüya-Daniela Kocalevent* 
   Keine 
 
   *Dr. Daniela Rossa-Heise* 
   Keine 
 
   *Helmuth Joachim Spincke* 
   Keine 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der 
   Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine Einzelwahl durchführen zu lassen. 
 
   *Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   wird auf Folgendes hingewiesen:* 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei allen vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, 
   dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Nach Einschätzung 
   des Aufsichtsrates bestehen zum Zeitpunkt der Wahl in den Aufsichtsrat 
   zwischen [den vorgeschlagenen Kandidaten] einerseits und Gesellschaften des 
   Maternus-Kliniken-Konzerns, den Organen der Gesellschaft oder einem direkt 
   oder indirekt mit mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär andererseits keine persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine 
   Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird 
   darauf hingewiesen, dass Herr Bernd Günther im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitzenden vorgeschlagen 
   werden soll. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für die 
   etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten der Gesellschaft* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Berlin, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu 
   wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für die etwaige prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen 
   Hauptversammlung im Jahre 2018 aufgestellt werden, soweit die prüferische 
   Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird. 
 
*II. Teilnahmebedingungen und weitere Angaben* 
 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechtes 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, 
müssen sich spätestens *bis zum Ablauf des 20. Juli 2017 (24:00 Uhr MESZ)* unter der 
nachstehenden Adresse 
 
 Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 

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June 16, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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