Tiancheng Pharmaceutical Holdings AG: Beginn der vorgeschriebenen weiteren Annahmefrist des Biotest Übernahmeangebots
DGAP-News: Tiancheng Pharmaceutical Holdings AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot Tiancheng Pharmaceutical Holdings AG: Beginn der vorgeschriebenen weiteren Annahmefrist des Biotest Übernahmeangebots 21.06.2017 / 16:09 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
PRESSEMITTEILUNG
Beginn der vorgeschriebenen weiteren Annahmefrist des Biotest Übernahmeangebots
München, 21 Juni 2017 - Die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, die indirekt durch die Creat Group Corporation kontrolliert wird, ("Bieterin"), hat den Beginn der vorgeschriebenen weiteren Annahmefrist (Nachfrist) ihres freiwilligen Übernahmeangebots für alle ausstehenden Aktien der Biotest AG ("Biotest") bekannt gegeben. Nach Erreichen der notwendigen Mindestannahmeschwelle von mehr als 75 % aller Stammaktien ermöglicht die weitere Annahmefrist allen verbliebenen Aktionären, ihre Aktien anzudienen und so eine attraktive Bewertung zu realisieren.
Der Angebotsunterlage entsprechend wird den Aktionären von Biotest eine Barzahlung von EUR28,50 je Stammaktie und EUR19,00 je Vorzugsaktie angeboten. Der Vorstand und Aufsichtsrat von Biotest haben die Annahme des Übernahmeangebots bereits explizit und wiederholt empfohlen.
Herr Wu Xu, CEO von Creat, sagte: "Mit über 75 % angedienter Biotest Stammaktien haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht. Wir freuen uns, dass die große Mehrheit der Biotest Stammaktionäre diese einzigartige Gelegenheit ergriffen und unser Angebot angenommen hat. Um Biotests langfristige Zukunft zu unterstützen, laden wir alle verbliebenen Stamm- und Vorzugsaktionäre ein, der Empfehlung des Vorstands und Aufsichtsrats von Biotest zu folgen und ihre Aktien anzudienen."
Biotest Aktionäre, die das Übernahmeangebot noch nicht angenommen haben, können ihre Aktien zu unveränderten Konditionen bis zum Ende der vorgeschriebenen weiteren Annahmefrist am 4. Juli 2017 um 24:00 Uhr (Frankfurt am Main Ortszeit) / 18:00 Uhr (New York Ortszeit) andienen.
Die Angebotsunterlage sowie eine begleitende Präsentation sind verfügbar unter: http://www.tiancheng-germany-pharmaceutical-angebot.de.
Der Vollzug des Übernahmeangebots unterliegt weiterhin außenwirtschaftsrechtlichen und fusionskontrollrechtlichen Genehmigungen. Die Behörden in den USA haben die Übernahme bereits fusionskontrollrechtlich genehmigt.
Über Creat Group Corporation
Creat Group Corporation (www.creatgroup.com) ist eine führende chinesische Investmentgruppe mit umfangreicher Erfahrung in der Plasmaindustrie. Gegründet im Jahr 1992, investiert Creat in den Gesundheits- und Pharmamarkt, die produzierende Industrie, den Energie- und Finanzmarkt sowie in Rohstoffe. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Peking, China, mit Büros in Hong Kong und Shanghai. Mit seinen Beteiligungen an Shanghai RAAS, Chinas größter börsennotierter Gesellschaft für Blutprodukte, sowie der im Jahr 2016 erworbenen Bio Products Laboratory, einem in Großbritannien ansässigen Plasma-Anbieter und Hersteller von aus Plasma gewonnenen, proteinbasierten Therapeutika, ist Creat ein bedeutender Investor im globalen Plasmamarkt.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Biotest AG. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen wurden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Biotest AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Das Übernahmeangebot wird alleine unter Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbaren Bestimmungen des Securities Exchange Acts der Vereinigten Staaten veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und wird in Übereinstimmung mit diesem interpretiert.
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