Pressemitteilung der RENA GmbH i.I.:
Zweite Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen; Abschlagszahlung auf die Anleihen (ISIN DE000A1E8W96 und ISIN DE000A1TNHG1) 1. Zweite Abschlagsverteilung an die Gläubiger im Insolvenzverfahren Im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der RENA GmbH i.I. erfolgt, nachdem im Januar 2016 bereits eine erste Abschlagsverteilung in Höhe von 4,64% stattgefunden hat, Anfang Juli 2017 eine zweite Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen. Der für die zweite Abschlagsverteilung zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich auf EUR 10.200.000.
Nach Ablauf der Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO steht nun die auf die im Rahmen der zweiten Abschlagsverteilung zu berücksichtigenden Forderungen entfallende ...
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