DETROIT (dpa-AFX) - In den USA ist der zweite Volkswagen
Damit zeigte Richter Cox maximale Härte - das Strafgesetzbuch sieht für die Schmidt zur Last gelegten Verbrechen bis zu sieben Jahre Haft und eine Geldstrafe zwischen 40 000 und 400 000 Dollar vor. Schmidts Anwalt David DuMouchel hatte auf eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und vier Monaten und eine Geldstrafe von 100 000 Dollar plädiert. Immerhin soll dem Verurteilten die Zeit angerechnet werden, die er bereits in Untersuchungshaft in den USA verbracht hat.
Schmidt war im Januar vom FBI in Miami festgenommen worden, er ist seit rund elf Monaten inhaftiert. Der 48-jährige Deutsche hatte seine Mittäterschaft beim "Dieselgate"-Skandal zunächst abgestritten, im August bekannte er sich jedoch schuldig und ging einen Deal mit der Staatsanwaltschaft ein. Dadurch wurden mehrere Anklagepunkte gestrichen. Vor Schmidt wurde bereits der VW-Ingenieur James Liang verurteilt, der als Kronzeuge mit den Ermittlern kooperiert hatte.
Auch Liangs Strafmaß war mit drei Jahren und vier Monaten Gefängnis sowie einer Geldstrafe von 200 000 Dollar überraschend hoch ausgefallen. Richter Cox ging damit deutlich über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus. Insgesamt sind im Zusammenhang mit der Abgas-Affäre in den USA bislang Strafanzeigen gegen acht amtierende und frühere Mitarbeiter des VW-Konzerns vom Justizministerium öffentlich gemacht worden.
Volkswagen hatte im September 2015 nach Vorwürfen der US-Umweltbehörden eingeräumt, mit einer speziellen Software in großem Stil bei Abgastests getrickst zu haben. Die rechtlichen Konsequenzen auf Konzernebene sind durch Vergleiche mit Klägern in Nordamerika, für die VW inzwischen mehr als 25 Milliarden Euro an Kosten für Strafen und Entschädigungen verbucht hat, weitgehend abgeschlossen. Nun versuchen die US-Behörden mit Hochdruck, die verantwortlichen Personen zur Verantwortung zu ziehen.
Die meisten Beschuldigten dürften für die Ermittler jedoch schwer zu fassen sein. Sie werden in Deutschland vermutet, von wo ihnen wohl vorerst keine Auslieferung droht. Schmidt war trotz der großen rechtlichen Risiken, auf Grund derer andere Konzern-Manager die USA mieden, mit seiner Frau in den Winterurlaub nach Florida aufgebrochen und vor dem Rückflug in die deutsche Heimat am Flughafen von Miami von Beamten des FBI verhaftet worden. Ein Antrag auf Kaution war abgelehnt worden./hbr/DP/jha
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