Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 29.03.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Spezial am Donnerstag: Rallye II. - Neuer Anstoß, News und was die Börsencommunity jetzt nicht verpassen will…
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
182 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: bmp Holding AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: bmp Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.08.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: bmp Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
bmp Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.08.2017 in Berlin mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-07-11 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
bmp Holding AG Berlin *ISIN* DE000A2E3772; DE000A2E4L59 
*WKN* A2E377; A2E4L5 Wir laden unsere Aktionäre zu der am 18. August 2017, 10.00 Uhr 
(MESZ), im Ludwig-Erhard-Haus, Berlin 
Fasanenstraße 85 
10623 Berlin 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der bmp Holding AG und 
   des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die 
   Gesellschaft und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2016 
   einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zu dem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat 
   und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Jahres- und 
   Konzernabschluss, die Lageberichte, der Bericht des Aufsichtsrats sowie 
   der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 
   289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB sind der Hauptversammlung zugänglich zu 
   machen, ohne dass es durch diese nach dem Gesetz einer Beschlussfassung 
   bedarf. Die Unterlagen können ab dem Tag der Einberufung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html 
 
   eingesehen werden und liegen zudem in unseren Geschäftsräumen zur 
   Einsichtnahme für unsere Aktionäre aus. 
2. *Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
3. *Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Änderung der Firma sowie entsprechende Änderung der Satzung* 
 
   Im Nachgang zu der Änderung des Unternehmenszwecks der 
   Gesellschaft im Jahr 2015 haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, 
   die Ausrichtung mit einem neuen Namen kommunikativ zu unterstützen und 
   der Hauptversammlung vorzuschlagen, die Firma der Gesellschaft in 
   SLEEPZ AG zu ändern. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen, die 
   Firma der Gesellschaft in SLEEPZ AG zu ändern und § 1 Abs. 1 der 
   Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
    '1. Die Gesellschaft führt die Firma 
 
        SLEEPZ AG.' 
5. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Das Aufsichtsratsmitglied Bernd Brunke hat sein Aufsichtsratsmandat mit 
   Wirkung zum Ablauf der heutigen Hauptversammlung niedergelegt. Gem. § 
   10 Abs. 1 der zum Zeitpunkt der Einberufung gültigen Fassung der 
   Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei 
   Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Da kein 
   Ersatzmitglied für Herrn Brunke gewählt wurde, muss in jedem Fall ein 
   neues Aufsichtsratsmitglied gewählt werden. § 10 Abs. 4 Satz 1 der 
   Satzung sieht hierfür vor, dass das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds, 
   welches anstelle eines ausgeschiedenen Mitglieds gewählt wird, nur für 
   den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds besteht. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 
   letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG aus Aufsichtsratsmitgliedern der 
   Aktionäre zusammen. 
 
   Über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder 
   Abschlussprüfung i.S.v. § 100 Abs. 5 AktG verfügt insbesondere das 
   Aufsichtsratsmitglied Michael Stammler. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Herrn Dott. Michele Puller, wohnhaft 
    Bergkamen 
    - Vorstandsvorsitzender der Steilmann 
    Holding AG i.I. - 
 
   für das ausscheidende Mitglied Bernd Brunke in den Aufsichtsrat zu 
   wählen, und zwar bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2017 endende 
   Geschäftsjahr beschließt - also bis zur ordentlichen 
   Hauptversammlung 2018. 
 
   Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bundesanzeiger hat der 
   vorgeschlagene Kandidat folgende weitere Ämter in gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien inne: 
 
   * Mitglied des Aufsichtsrats der Adler 
     Modemärkte AG, Haibach 
   * Vorsitzender des Beirats der S&E Kapital 
     GmbH, Bergkamen 
   * stellvertretender Vorsitzender des 
     Wirtschaftsrats des B.V. Borussia 09 e.V. 
     Dortmund 
   * Mitglied des Beirats der Borussia Dortmund 
     Geschäftsführungs-GmbH, Dortmund 
 
   _Ergänzende Angaben Deutscher Corporate Governance Kodex ('Kodex') in 
   der Fassung vom 24. April 2017:_ 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei dem Kandidaten versichert, dass dieser 
   den zu erwartenden Zeitaufwand mitbringt. 
 
   Die Auswahl des Kandidaten erfolgte unter Berücksichtigung der 
   konkreten Ziele, die sich der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   gesetzt hat. 
 
   Beziehungen zwischen dem Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 6 bis Abs. 8 des Kodex bestehen 
   nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht. 
 
   Der Aufsichtsrat unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzes 
   für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an 
   Führungspositionen. Er hat dennoch beschlossen, eine Geschlechterquote 
   im Aufsichtsratsgremium von 0% zunächst beizubehalten, da nur so die 
   Aktionärsstruktur angemessen widergespiegelt und gleichzeitig die 
   Kontinuität der Arbeit des Gremiums sichergestellt werden kann. 
 
   Weitere Angaben zu dem Kandidaten finden sich im Anschluss an die 
   Tagesordnung und stehen vom Tag der Einberufung an zum Abruf im 
   Internet unter 
 
   http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html 
 
   zur Verfügung. 
 
   Gem. Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Kodex wird darauf hingewiesen, dass der 
   bereits amtierende Aufsichtsratsvorsitzende Sven Rittau weiterhin im 
   Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen 
   werden soll. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
   RSM Verhülsdonk GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, 
   Düsseldorf, 
   Niederlassung Berlin 
 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017 zu wählen. 
 
*Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung (Angaben 
   nach § 30b WpHG)* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
   Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 8.280.391,00 Euro - es ist 
   eingeteilt in 8.280.391 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie 
   gewährt eine Stimme. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können 
   keine Stimmrechte ausgeübt werden. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
   Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger hält die Gesellschaft keine 
   eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt 
   daher jeweils 8.280.391. 
2. *Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts (§ 121 Abs. 3 Nr. 1 AktG)* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
   nach § 19 unserer Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
 
   bmp Holding AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49-(0)89-30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   unter Nachweis ihres Aktienbesitzes spätestens bis zum 11. August 2017, 24.00 
   Uhr (MESZ), angemeldet haben (Anmeldefrist). Der Aktienbesitz muss durch eine 
   Bestätigung des depotführenden Instituts nachgewiesen werden; dieser Nachweis 
   hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt 
   auf den 28. Juli 2017, 0.00 Uhr (MESZ) zu beziehen (Nachweisstichtag). Die 
   Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz bedürfen der Textform (§ 126b 
   BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
   Um an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben zu können, 
   empfehlen wir Aktionären, die ihre Aktien bei einem deutschen Institut verwahrt 
   haben, wie in den vergangenen Jahren beim jeweiligen depotführenden Institut 
   eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anzufordern. Üblicherweise wird 
   das depotführende Institut die erforderliche Anmeldung und 
   Eintrittskartenbestellung übernehmen und der oben genannten Stelle den 
   maßgeblichen Aktienbesitz bestätigen. Aktionäre erhalten daraufhin die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 11, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: bmp Holding AG: Bekanntmachung der -2-

Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig 
   anzufordern. Die Anmeldung mit Eintrittskartenbestellung muss der bmp Holding 
   AG, c/o Computershare Operations Center unter der oben genannten Adresse 
   spätestens innerhalb der vorgenannten Anmeldefrist zugegangen sein. 
 
   Aktionäre, die ihre Aktien bei einem ausländischen Institut verwahrt haben, 
   senden die Anmeldung nebst Bestätigung ihres depotführenden Instituts direkt an 
   die bmp Holding AG, c/o Computershare Operations Center unter der oben 
   genannten Adresse. Auch hier gilt, dass die Anmeldung mit 
   Eintrittskartenbestellung dort spätestens bis zum Ablauf der Anmeldefrist 
   zugegangen sein muss. Weitere Informationen entnehmen Sie entsprechenden 
   Hinweisen auf unserer Homepage unter 
 
   http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html 
 
   _Nachweisstichtag und Verfügung über die Aktien_ 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und 
   die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
   Anteilsbesitzes erbracht hat. Für die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ist ausschließlich der 
   nachgewiesene Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
 
   Die Aktien werden weder durch den Nachweisstichtag noch durch eine Anmeldung 
   zur Hauptversammlung gesperrt. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch 
   am und nach dem Nachweisstichtag oder nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei 
   verfügen. Solche Verfügungen haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerb und 
   Zuerwerb nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erstmals nach dem 
   Nachweisstichtag Aktien erwerben, sind daher nicht teilnahmeberechtigt. 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
   Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können 
   ihre Aktionärsrechte einschließlich ihres Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder 
   eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. 
   Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung 
   und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
   erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 
   AktG und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder 
   Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Der Nachweis kann 
   dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der 
   Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung 
   des Nachweises der Bevollmächtigung vor Beginn der Hauptversammlung per Post, 
   per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft 
   zusätzlich folgende Adresse an: 
 
   bmp Holding AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49-(0)89-30903-74675 
   E-Mail: bmp-hv2017@computershare.de 
 
   Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die 
   Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen 
   soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich 
   in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf 
   den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft 
   erklärt werden. 
 
   Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, 
   befindet sich zum einen auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den 
   Aktionären nach der oben beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugesandt wird, 
   und steht zum anderen auf unserer Homepage unter 
 
   http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html 
 
   zum Download zur Verfügung. Die Vollmacht kann auch auf jedem anderen 
   gesetzlich zulässigen Weg erteilt werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als 
   eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder 
   einer diesen gem. § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten, die bei 
   dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die 
   Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine 
   Vollmacht erteilen möchten, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung 
   anmelden und den Nachweis des Anteilbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
   führen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das 
   Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen 
   des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Dies gilt insbesondere für etwaige erst 
   in der Hauptversammlung gestellte Anträge. Die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter nehmen keine Weisungen zur Stellung von Anträgen zur 
   Tagesordnung an. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von 
   der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird jeder Eintrittskarte 
   beigefügt. Dieses steht auch auf unserer Homepage unter 
 
   http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html 
 
   zum Download zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls 
   in Textform übermittelt werden. 
 
   Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits 
   vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen 
   Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 17. 
   August 2017, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang), postalisch, per Telefax oder per 
   E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln: 
 
   bmp Holding AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49-(0)89-30903-74675 
   E-Mail: bmp-hv2017@computershare.de 
 
   Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die sich fristgerecht zur 
   Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
   vorstehenden Bestimmungen geführt haben und zur Hauptversammlung erschienen 
   sind, an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch noch in 
   der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte 
   zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch auf unserer Homepage unter 
 
   http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html 
 
   einsehbar. 
4. *Rechte der Aktionäre (§ 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG)* 
 
   a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach 
      § 122 Abs. 2 AktG 
 
      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
      Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 
      500.000,00 Euro (das sind 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, 
      dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
      werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft 
      zu richten und muss bei der Gesellschaft spätestens am 18. Juli 2017, 
      24.00 Uhr (MESZ), eingehen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
      oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Anträge von Aktionären zur 
      Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG sind 
      ausschließlich an die folgende Adresse zu richten: 
 
      bmp Holding AG 
      Der Vorstand 
      Schlüterstraße 38 
      10629 Berlin 
      Telefax: +49-(0)30-20305-555 
 
      Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen finden sich auf der 
      Internetseite der Gesellschaft unter 
 
      http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html 
   b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
      Der Vorstand wird etwaige Anträge gegen einen Vorschlag von Vorstand 
      und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß 
      § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zur Wahl von 
      Aufsichtsratsmitgliedern oder des Abschlussprüfers gemäß § 127 
      AktG von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG nur zugänglich 
      machen, wenn sie der Gesellschaft bis spätestens zum 03. August 2017, 
      24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Diese Anträge und/oder Wahlvorschläge von 
      Aktionären sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten: 
 
      bmp Holding AG 
      - Hauptversammlung - 
      Schlüterstraße 38 
      10629 Berlin 
      Telefax: +49-(0)30-20305-555 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 11, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

Anderweitig adressierte Anträge und/oder Wahlvorschläge werden nicht 
      berücksichtigt. 
 
      Fristgerecht unter vorstehenden Adressen eingehende Anträge und 
      Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des Namens des 
      Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
      Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse 
 
      http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html 
 
      veröffentlicht. 
 
      Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen finden 
      sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
      http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html 
   c) Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
      In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom 
      Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, 
      soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung 
      erforderlich ist. 
 
      Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre finden 
      sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
      http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html 
5. *Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der 
   Gesellschaft* 
 
   Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung im 
   Investor Relations Bereich unserer Homepage unter 
 
   http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html 
 
   zugänglich. 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 
   126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls unter 
 
   http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html 
 
Berlin, im Juli 2017 
 
*bmp Holding AG* 
 
_- Der Vorstand -_ 
 
*Anlage* 
 
*Lebenslauf Dott. Michele Puller* 
 
Geburtsjahr:        1948 
Staatsbürgerschaft: Italienisch 
Wohnort:            Bergkamen 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
seit 01.02.2004 Steilmann Holding AG i.I., 
                Vorsitzender des Vorstands 
1991-2004       Radici Gruppe (Deufil GmbH, 
                Radici Chimica GmbH, Radici 
                Trading GmbH); Geschäftsführer 
1973-1998       Protecter & Gamble Italien, 
                Marketing 
 
*Ausbildung:* 
 
Università degli Studi di Roma 'La Sapienza' 
- Studium der Statistik- und Demografiewissenschaften - 
 
Abschluss: Dott., Juni 1973 
 
Dott. Puller ist Gründungsmitglied der Vereinigung der italienischen Unternehmer. Im 
Jahr 2004 wurde er vom Präsidenten der italienischen Republik zum 'Cavaliere del 
Lavoro' ernannt. 
 
2017-07-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate 
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: bmp Holding AG 
             Schlüterstraße 38 
             10629 Berlin 
             Deutschland 
E-Mail:      ir@bmp.com 
Internet:    http://www.bmp-holding.de 
ISIN:        DE000A2E3772 
WKN:         A2E377 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 
             Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, 
             Stuttgart, Tradegate Exchange, Warschau 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
591701 2017-07-11 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 11, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

Großer Dividenden-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Der kostenlose Dividenden-Report zeigt ganz genau, wo Sie in diesem Jahr zuschlagen können. Das sind die Favoriten von Börsenprofi Dr. Dennis Riedl
Jetzt hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.