FRANKFURT (Dow Jones)--Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport und der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) ist mit einem Vergleich beendet worden. Details der Vereinbarung über Schadensersatz nannten die Fluglotsengewerkschaft und die Fraport AG allerdings nicht. Die juristische Auseinandersetzung geht auf einen Streik der Fluglotsen aus dem Frühjahr 2012 zurück, Fraport hatte von der Gewerkschaft Schadensersatz in Millionenhöhe gefordert.
"Die einvernehmliche Regelung zwischen der Fraport und der GdF bewegt sich weit unterhalb der ursprünglichen Klageforderung", wurde Matthias Maas, Chef der Fluglotsengewerkschaft, in einer Mitteilung zitiert. Die Vereinbarung enthalte zudem Regelungen zur zukünftigen Ausgestaltung der Beziehungen der beiden Parteien. Sie sei damit "zugleich auch ein Ausdruck des in den letzten Jahren gewachsenen Vertrauens in die gemeinsame Tarifpartnerschaft". Über die einzelnen Inhalte des Vergleichs sei Stillschweigen vereinbart worden.
"Es ist ein Zeichen der Professionalität von beiden Seiten, wenn nach fünf Jahren gerichtlicher Auseinandersetzung und dem vielfach beachteten Urteil im Juli letzten Jahres nun eine einvernehmliche und für beide Seiten tragbare Lösung gefunden wurde", sagte Fraport-Arbeitsdirektor Michael Müller. Auch er sprach von einem wachsenden Vertrauen.
Das Bundesarbeitsgericht hatte den Streik aus dem Februar 2012 vor knapp einem Jahr als rechtswidrig eingestuft und Fraport Schadensersatz in ungenannter Höhe zugesprochen. Damals erklärten die Richter, die GdF habe die Friedenspflicht nicht eingehalten. Zur Beurteilung der Schadensersatzansprüche wurde das Verfahren an das hessische Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Fraport hatte rund 5 Millionen Euro gefordert.
Die Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und dem MDAX-Konzern hat unabhängig von dem Ausgang der Verfassungsbeschwerde Bestand, die die GdF beim Bundesverfassungsgericht "wegen der Verletzung ihres verfassungsmäßigen Grundrechts auf Streik" führt. Die Gewerkschaft will möglicherweise auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Auch für diesen Fall haben sich die Parteien auf die Bestandskraft ihres Vergleichs geeinigt.
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July 14, 2017 05:02 ET (09:02 GMT)
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