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DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.08.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Constantin Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.08.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-07-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Constantin Medien AG Ismaning - WKN 914720 - 
- ISIN DE0009147207 - Wir laden hiermit unsere 
Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
am Mittwoch, dem 23. August 2017, um 10:00 Uhr in den 
Räumen des Hilton Munich Park, Am Tucherpark 7, 80538 
München, stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung* 
ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
    und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
    Dezember 2016, des zusammengefassten 
    Konzernlage- und Lageberichts sowie des 
    Berichts des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
    aufgestellten Jahresabschluss und 
    Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
    Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
    Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
    daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
    Beschlussfassung vorgesehen. 
2.  *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
    das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
    folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
    a) _'Dem Mitglied des Vorstands Fred Kogel 
       wird für das Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt.'_ 
    b) _'Dem Mitglied des Vorstands Olaf 
       Schröder wird für das Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt.'_ 
    c) _'Dem Mitglied des Vorstands Dr. Peter 
       Braunhofer wird für das Geschäftsjahr 
       2016 Entlastung erteilt.'_ 
    d) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
       Hanns Beese wird für das Geschäftsjahr 
       2016 Entlastung erteilt.'_ 
    e) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
       Leif Arne Anders wird für das 
       Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_ 
3.  *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
    für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
    folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
    a) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr. 
       Dieter Hahn wird für das Geschäftsjahr 
       2016 Entlastung erteilt.'_ 
    b) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Andrea 
       Laub wird für das Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt.'_ 
    c) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Stefan 
       Collorio wird für das Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt.'_ 
    d) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats 
       Jean-Baptiste Felten wird für das 
       Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_ 
    e) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jan P. 
       Weidner wird für das Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt.'_ 
    f) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Arne 
       Rees wird für das Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt.'_ 
    g) _'Dem ehemaligen Mitglied des 
       Aufsichtsrats Dr. Bernd Kuhn wird für das 
       Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_ 
4.  *Wahl des Abschlussprüfers und des 
    Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2017* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
    Beschluss zu fassen: 
 
    _'Die PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München wird 
    zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
    für das Geschäftsjahr 2017 bestellt.'_ 
 
    Der Aufsichtsrat stützt seinen Wahlvorschlag 
    auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
5.  *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
    Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 
    23. August 2017 endet die Amtszeit der 
    Aufsichtsratsmitglieder Dr. Dieter Hahn und 
    Jean-Baptiste Felten. Der Aufsichtsrat der 
    Gesellschaft besteht gemäß § 5 Abs. 1 der 
    Satzung in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG 
    aus sechs Mitgliedern, die von der 
    Hauptversammlung gewählt werden. Die 
    Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
    gebunden. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende 
    Beschlüsse zu fassen: 
 
    a) 'Herr Dr. Dieter Hahn, Geschäftsführender 
       Gesellschafter der KF 15 GmbH und der DHV 
       GmbH mit Sitz in München, wohnhaft in 
       München, wird zum Mitglied des 
       Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit 
       beginnt nach Ablauf der ordentlichen 
       Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. 
       August 2017 und endet mit Ablauf der 
       Hauptversammlung, die über die Entlastung 
       für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
       Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
       Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
       beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
    b) 'Herr Jean-Baptiste Felten, 
       Geschäftsführer der Felten & Compagnie AG 
       mit Sitz in Wilen, Schweiz, wohnhaft in 
       Wilen, Schweiz, wird zum Mitglied des 
       Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit 
       beginnt nach Ablauf der ordentlichen 
       Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. 
       August 2017 und endet mit Ablauf der 
       Hauptversammlung, die über die Entlastung 
       für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
       Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
       Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
       beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
    Der Aufsichtsrat stützt seine Wahlvorschläge 
    auf die Empfehlung des Nominierungs- und 
    Rechtsausschusses. 
 
    Herr Dr. Dieter Hahn ist im Zeitpunkt der 
    Bekanntmachung der Einberufung dieser 
    Hauptversammlung Mitglied außerdem in 
    folgenden gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien: 
 
    * Vorsitzender des Aufsichtsrats der bitop 
      AG, Witten 
    * Beirat der BNK Service GmbH, München 
    * Präsident des Verwaltungsrats der KF 15 
      Suisse AG, Luzern, Schweiz 
    * Verwaltungsrat der Nikita II S.A., 
      Luxemburg, Luxemburg 
    * Verwaltungsrat der Tosca II S.A., 
      Luxemburg, Luxemburg 
 
    Herr Jean-Baptiste Felten ist im Zeitpunkt der 
    Bekanntmachung der Einberufung dieser 
    Hauptversammlung Mitglied außerdem in 
    folgenden gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien: 
 
    * Präsident des Verwaltungsrats der Hans 
      Naegeli AG, Berlingen, Schweiz 
    * Präsident des Verwaltungsrats der Felten & 
      Compagnie AG, Wilen b. Wollerau, Schweiz 
 
    Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 
    5 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
    werden die persönlichen und geschäftlichen 
    Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zum 
    Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und 
    einem wesentlich an der Gesellschaft 
    beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt: 
 
    * Herr Dr. Dieter Hahn ist Geschäftsführer 
      der KF 15 GmbH, welche rd. 18,08% der 
      Aktien der Constantin Medien AG hält. 
      Ferner ist er Geschäftsführer der DHV 
      GmbH, welche weitere rd. 6,67% der Aktien 
      der Constantin Medien AG hält. 
      Außerdem hält Herr Dr. Dieter Hahn 
      persönlich Aktien der Constantin Medien 
      AG. Ferner obliegt der KF 15 GmbH die 
      Geschäftsführung der 
      Rechtsverfolgungsgemeinschaft ehemaliger 
      Gesellschafter der Formel Eins - 
      Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, an 
      welcher u.a. die KF 15 GmbH und die 
      Constantin Medien AG als Gesellschafter 
      beteiligt sind. 
6.  *Bestätigung der Entlastung der Mitglieder des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2015* 
 
    Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG 
    hat am 10. November 2016 folgenden 
    Beschlussvorschlägen des Vorstands und des 
    Aufsichtsrats zugestimmt: 
 
    a) _'Dem Mitglied des Vorstands Fred Kogel 
       wird für das Geschäftsjahr 2015 
       Entlastung erteilt.'_ 
    b) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
       Bernhard Burgener wird für das 
       Geschäftsjahr 2015 keine Entlastung 
       erteilt.'_ 
    c) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
       Antonio Arrigoni wird für das 
       Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ 
 
    Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG 
    hat am 10. November 2016 folgendem 
    Beschlussvorschlag des Vorstands und des 
    Aufsichtsrats nicht zugestimmt: 
 
    d) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
       Hanns Beese wird für das Geschäftsjahr 
       2015 Entlastung erteilt.'_ 
 
    Gegen die vorgenannten Beschlüsse haben 
    Aktionäre der Constantin Medien AG 
    Anfechtungsklagen erhoben. 
 
    Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
    folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
    a) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene Entlastung 
       von Herrn Fred Kogel wird gemäß § 
       244 Satz 1 AktG bestätigt.' 
    b) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene 
       Nichtentlastung von Herrn Bernhard 
       Burgener wird gemäß § 244 Satz 1 
       AktG bestätigt.' 
    c) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene Entlastung 
       von Herrn Antonio Arrigoni wird 
       gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' 
    d) 'Die am 10. November 2016 durch die 

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July 17, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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