Von Olaf Ridder
FRANKFURT (Dow Jones)--Im Gerichtsverfahren um Siemens-Kraftwerksturbinen, die entgegen den Russland-Sanktionen der EU auf die Halbinsel Krim gelangt sind, ist der Münchner Technologiekonzern bislang nicht erfolgreich. Ein Gericht in Moskau wies den Antrag von Siemens zurück, den Kaufvertrag mit dem russischen Abnehmer Technopromexport für nichtig zu erklären. Das bestätigte ein Konzernsprecher.
Er wies jedoch darauf hin, dass über eine gleichgelagerte Klage von Siemens Gas Turbines Technologies gegen den Abnehmer der Turbinen noch nicht entschieden und insofern der Versuch, den Vertrag rückabzuwickeln und die Turbinen zurückzubekommen, noch nicht gescheitert sei. Siemens Gas Turbines Technologies ist ein russisches Joint Venture, das die vier Gasturbinen 2016 für einen Kraftwerksneubau am Schwarzen Meer geliefert hatte.
Die Siemens-Turbinen waren im Sommer nach einer angeblichen Pleite des ursprünglichen Projekts auf der Krim aufgetaucht. Russland hat die Halbinsel 2014 von der Ukraine annektiert. Nach den gültigen EU-Sanktionen gegen Russland dürfen europäische Unternehmen dort keine Geschäfte machen.
Laut Siemens war eine solche Lieferung in dem Kaufvertrag ausgeschlossen. Im August war der DAX-Konzern vor dem Moskauer Gericht bereits mit dem Versuch gescheitert, die Gasturbinen per einstweiliger Verfügung beschlagnahmen zu lassen. Jetzt wies das Gericht nach Berichten von Medien die Klage von Siemens sowie eine Gegenklage von Technopromexport gegen Siemens ab.
Die Begründung der Gerichtsentscheidung liege bislang nicht vor, sagte der Siemens-Sprecher. Die Klage von Siemens Gas Turbines Technologies werde am 10. Januar verhandelt.
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December 14, 2017 09:53 ET (14:53 GMT)
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