(Wiederholung: Im zweiten Satz des zweiten Absatzes wurde im Wort "Recht" ein überflüssiges "s" entfernt.)
BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Die Schadenersatzklage eines VW
Die Klage des VW-Kunden, der den Kaufpreis seines Diesel-Modells von etwa 41 000 Euro erstattet haben wollte, wies die Kammer ab. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei der verwendeten Software zwar um eine unzulässige Abschalteinrichtung, die gegen geltendes Recht verstößt. Aus dem Einbau resultiere jedoch kein Schadensersatzanspruch, da Typgenehmigung und damit die Zulassung des Fahrzeugs weiterhin Bestand habe. Die Kläger kündigten an, gegen dieses Urteil vorzugehen. Man werde den Instanzenweg ausschöpfen, sagte Hausfeld-Anwalt Christopher Rother./bch/DP/stb
ISIN DE0007664039
AXC0189 2017-08-31/13:50