Das Sozialgericht (SG) Düsseldorf erkannte einen Verkehrsunfall während eines privaten Sonntagsspaziergangs als Arbeitsunfall an. Der 60-jährige Kläger befand sich zum Zeitpunkt des Unfalls in einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, wo ihm Bewegung zur Gewichtsreduzierung nahegelegt wurde. Beim Überqueren ...Den vollständigen Artikel lesen ...