Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen Antrag des mitangeklagten Immobilienmaklers Ernst Karl Plech, der die Zuständigkeit von Richterin Marion Hohenecker für den Buwog-Prozess kippen wollte, zurückgewiesen. Damit bleibt Hohenecker Richterin in dem bevorstehenden Wirtschaftsstrafverfahren, in dem Ex-Finanzminister ...Den vollständigen Artikel lesen ...