Themen heute:
Toyota hat die fairsten Werkstätten /// Unfall im Homeoffice - wer zahlt?
1.
Toyota Werkstätten setzen Maßstäbe: Hier werden Kunden besonders fair behandelt. Die Vertragspartner des japanischen Automobilherstellers wurden jetzt vom Deutschen Institut für Service-Qualität gemeinsam mit dem Nachrichtensender n-tv mit dem Deutschen Fairness-Preis 2017 ausgezeichnet.
In der bevölkerungsrepräsentativ angelegten Verbraucherbefragung über ein Online-Panel wurden 45.000 Kunden zu ihrer Zufriedenheit mit 500 Unternehmen aus diversen Branchen in drei Leistungsbereichen befragt: Preis-Leistungs-Verhältnis, Zuverlässigkeit (der Produkte, Dienstleistungen, Unternehmensaussagen) und Transparenz (über Preisbestandteile und Vertragsleistungen). Die Befragten konnten jeweils ein Unternehmen pro Kategorie bewerten, zu dem sie in den vergangenen zwölf Monaten Kontakt hatten.
"Unseren Werkstätten wurde erneut ein hervorragendes Zeugnis ausgestellt. Dass die Kunden selbst über die Qualität unserer Partner urteilen, macht diese Auszeichnung umso wertvoller," sagt man bei Toyota.
Die deutschen Toyota Partner hatten bereits im Sommer dieses Jahres mit einem ausgezeichneten Service überzeugt: Im aktuellen "Germany Customer Service Index" (CSI) des Marktforschungsinstituts J.D. Power landete die japanische Automobilmarke auf einem starken zweiten Platz. Die Toyota Kunden zeigten sich überdurchschnittlich zufrieden mit ihrem Autohaus - zufriedener als die Fahrer deutscher Volumen- und aller Premiummarken.
2.
Auf dem Weg zur Kaffeemaschine gestolpert und dabei den Arm gebrochen: Arbeitnehmer sind bei einem Arbeitsunfall gesetzlich versichert - sofern sie sich zu diesem Zeitpunkt im Unternehmen aufgehalten haben. Doch wer ganz oder teilweise im Homeoffice arbeitet, genießt diesen Versicherungsschutz nur eingeschränkt, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Für Heimarbeiter hängt der Versicherungsschutz vor allem davon ab, wo genau der Unfall passiert. "Wer sich unmittelbar am heimischen Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin verletzt, für den gilt auch zu Hause die gesetzliche Unfallversicherung", sagt man beim R+V-Infocenter. "Dabei handelt es sich um eine betrieblich bedingte Tätigkeit oder um den Arbeitsweg."
Anders sieht es aus, wenn sich der Arbeitnehmer einen Kaffee aus der Küche holt und sich dabei verletzt. "Das ist dann kein Arbeitsunfall, weil er in diesem Moment keine versicherte Beschäftigung ausgeübt hat", warnt man. Denn die Küche zählt zum privaten Lebensbereich. Für alle Risiken, die davon ausgehen, hafte nicht der Arbeitgeber, sondern der Versicherte selbst. Wer direkt im Unternehmen arbeitet, ist dagegen im gesamten Firmengebäude versichert.
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