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DGAP-HV: WESTGRUND Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.12.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: WESTGRUND Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
WESTGRUND Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 20.12.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-11-09 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
WESTGRUND Aktiengesellschaft Berlin ISIN DE000A0HN4T3 
Wertpapier-Kenn-Nr. A0HN4T Wir laden die Aktionäre 
unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen 
Hauptversammlung am Mittwoch, den 20. Dezember 2017, um 
10.00 Uhr (MEZ) im 
Sofitel Berlin Kurfürstendamm 
Augsburger Straße 41 
10789 Berlin 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts und des 
   Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
   2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist eine 
   Beschlussfassung nicht vorgesehen. Der 
   Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 
   am 20. März 2017 gemäß §§ 171, 172 AktG 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   gemäß § 172 AktG festgestellt. Die 
   Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 
   Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die 
   Feststellung des Jahresabschlusses zu 
   beschließen hat, liegen damit nicht vor. 
 
   Sämtliche vorstehenden Unterlagen liegen vom 
   Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen 
   der WESTGRUND Aktiengesellschaft, 
   Joachimsthaler Straße 34, 10719 Berlin, 
   zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.westgrund.de 
 
   unter der Rubrik 
   'investor-relations/hauptversammlung/ordentli 
   che-hauptversammlung-2017/' zugänglich und 
   liegen auch während der Hauptversammlung zur 
   Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift 
   wird jedem Aktionär auf Verlangen 
   unverzüglich und kostenlos erteilt und 
   zugesandt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Vorstand 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
4. *Bestellung des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie für eine prüferische Durchsicht 
   unterjähriger Finanzberichte für die 
   Geschäftsjahre 2017 und 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2017 und zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für eine etwaige prüferische Durchsicht 
   unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 
   2017 zu bestellen. Des Weiteren schlägt der 
   Aufsichtsrat vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. 
   KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für eine etwaige prüferische Durchsicht 
   unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 
   2018 bis zur nächsten Hauptversammlung zu 
   bestellen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   Ebner Stolz GmbH & Co. KG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
*Teilnahme, Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 79.577.995,00 
ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
eingeteilt in 79.577.995 auf den Inhaber lautende 
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus 
eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein 
Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen 
Stückaktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung somit 79.577.995. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit 
Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG sowie 
Erklärung von dessen Bedeutung)* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich unter der folgenden 
Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bei der 
 
WESTGRUND Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 (0)89 21027-289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 
126b BGB) zur Teilnahme angemeldet und als Aktionär 
legitimiert haben. Die Anmeldung muss bis zum Ablauf 
des 13. Dezember 2017 (24:00 Uhr, MEZ) unter der 
vorstehend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse zugehen. 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts ist des Weiteren der Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich, der sich 
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 
d.h. auf den 29. November 2017 (0:00 Uhr, MEZ) beziehen 
muss. Der Nachweis hat in Textform (§ 126b BGB) in 
deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen und muss 
bei der vorstehend genannten Adresse, Telefax-Nummer 
oder E-Mail-Adresse bis zum Ablauf des 13. Dezember 
2017 (24:00 Uhr, MEZ) eingehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen 
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich - 
neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit 
dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der (vollständigen oder teilweisen) 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; 
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch kein Aktionär 
sind, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien 
erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es 
sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat 
keine Bedeutung für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben 
genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt 
der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an 
die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die zugeschickten 
bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten 
sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine 
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung* 
 
Die Aktionäre können sich in der Hauptversammlung und 
bei der Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte, 
z. B. durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl 
vertreten lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung 
sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär 
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), sofern 
nicht Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute, 
Unternehmen und Personen bevollmächtigt werden. Bei 
Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 
AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen 
sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei 

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November 09, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

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