BERLIN (Dow Jones)--Die höchsten deutsche Richter müssen über eine weitere Klage in Sachen Atomkraft entscheiden. Der Zweckverband Oberschwäbischer Elektrizitätswerke (OEW) reichte Verfassungsbeschwerde gegen das Anfang des Jahres beschlossene sogenannte Nachhaftungsgesetz ein. Über den Zweckverband OEW kontrollieren neun oberschwäbische Landkreise gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg den Stromkonzern ENBW.
Das Nachhaftungsgesetz sieht vor, dass auch die Mehrheitsgesellschafter eines Stromkonzerns schlussendlich für den Abriss der Kernkraftwerke und die Verpackung des strahlenden Mülls gerade stehen müssen.
Im Falle einer ENBW-Pleite verlören die hinter dem Zweckverband stehenden Landkreise nicht nur ihr Kapital, sondern wären gezwungen, auch noch Geld für den Rückbau nachzuschießen. "Diese Regelung ist aus Sicht der OEW grundgesetzwidrig", erklärte der Zweckverband. Faktisch sei der Verband durch das Gesetz rückwirkend in die Haftung einer Kapitalgesellschaft einbezogen worden. Damit würde die grundgesetzliche Selbstverwaltungsgarantie der Landkreise ausgehebelt.
Eigentlich war die Nachhaftung beschlossen worden, um die Atomkonzerne nicht aus der Verantwortung zu entlassen, wenn sie das Atomgeschäft verkaufen oder sich umstrukturieren. Die Bundesregierung reagierte mit dem Gesetz auf einen entsprechenden Vorstoß des Energieversorgers Eon.
Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com
DJG/chg/rio
(END) Dow Jones Newswires
December 12, 2017 08:18 ET (13:18 GMT)
Copyright (c) 2017 Dow Jones & Company, Inc.