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Dow Jones News
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(3)

Global Blockchain Technologies Corp.: Sensation - Global Blockchain entwickelt exklusiv Blockchain Software für den Playboy!

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-Media / 2018-05-31 / 07:57 
 
*Unternehmen: Global Blockchain Technologies.* 
*WKN: *A2JST8 [1] 
 
*Anlass des Berichts: Update* 
 
*Empfehlung: Strong Buy* 
 
*Sensation - Global Blockchain entwickelt exklusiv Blockchain Software für 
den Playboy!* 
 
Heute erreichen uns sensationelle Neuigkeiten unseres Top-Picks Global 
Blockchain (WKN A2JST8) [2]. Global Blockchain (WKN A2JST8) [2] wird 
exklusiv für Playboy Enterprises Inc. ("Playboy") ein digitales Wallet 
entwickeln. Nutzer des Playboy.tv Web Media Portal können in Zukunft durch 
das Aufrufen von bestimmten Inhalten, so genannte Vice Industry Token 
("VIT") verdienen und in ihr Wallet einbuchen. Ein Zuschauer verdient so 
z.B. durch das Ansehen eines Videos "Geld" in Form der Krypto Währung VIT. 
 
*Global Blockchain verbindet die Blockchain mit realen Anwendungen* 
 
Vereinfacht gesagt schafft Global Blockchain (WKN A2JST8) [2] für den 
Playboy eine digitale Geldbörse als Schnittstelle, in der die Krypto Währung 
des Vice Industry Token ("VIT") eingebucht werden kann und diese 
gleichzeitig mit dem Webportal des Playboys verknüpft wird. 
 
Den Nutzern wird ein bestimmter Prozentsatz an Krypto-Währung (Tokens) als 
Gegenleistung für ihre Aktionen zugeteilt. Zu diesen Aktionen gehören das 
Ansehen von Videos, das Erstellen von Kommentaren und das Platzieren von 
Abstimmungen wie "Likes" und "Dislikes". Nutzer des Playboy.tv können 
VIT-Tokens für diese Aktionen verdienen - und sie können sie für 
Premium-Inhalte und Abonnements auf der Playboy.tv-Plattform wieder 
ausgeben. 
 
Für die Zukunft sind noch weitere zusätzliche Verwendungen für den VI-Token 
geplant. 
 
"_Wir sehen im Vice Industry Token einen enormen Wert, weil er die Art und 
Weise, in der sich die Medienwelt verändert hat, annimmt_", sagt Reena 
Patel, die Chief Operations, Licensing und Media Officer für Playboy ist. 
"_Es ging von Pay-to-View vor Zeiten des Internets zu Free-to-View mit dem 
Internet. Freier Inhalt war anfangs sehr populär - aber als das Internet 
damit gesättigt wurde, enthüllte es, was die wahre heiße Ware war ... 
die menschliche Aufmerksamkeit. Vice Industry Token erkennt dies, indem es 
seine Nutzer nur dafür bezahlt, Videos zu schauen, wie sie auf Playboy.tv zu 
sehen sind."_ 
 
*Global Blockchain - Exklusive Vorreiter in der Entwicklung des Wallets* 
 
Global Blockchain (WKN A2JST8) [2] hat sich die exklusive Zusammenarbeit mit 
dem Playboy gesichert. Das bedeutet, dass der Playboy Global Blockchain (WKN 
A2JST8) [2] als einzigen strategischen Partner für die Planung und 
Durchführung der Integration ihrer ersten Blockchain Software ausgewählt 
hat. Playboy möchte von der Erfahrung des Managements der Global Blockchain 
(WKN A2JST8) [2] im Blockchain- und Kryptosektor profitieren. 
 
Shidan Gouran - Präsident und CEO von BLOC sagte zur Zusammenarbeit mit dem 
Playboy: 
 
"Menschliche Aufmerksamkeit ist ein äußerst wertvolles Gut, und 
Medienunternehmen sind heutzutage zu sehr darauf fokussiert, Anzeigen zu 
verkaufen, um das zu realisieren. Zwischen Facebook, Instagram, Twitter, 
YouTube und jeder anderen Medienplattform suchen alle verzweifelt nach der 
begrenzten Ressource, auf die sich die Menschen konzentrieren. Da Playboy.tv 
in der Lage sein wird, Leute nur dafür zu bezahlen, Videos mit dem Vice 
Industry Token anzusehen, wird das die Plattform weit voranbringen und die 
Zuschauerzahlen von Playboy.tv und die Nutzung von VIT deutlich erhöhen." 
 
*Die Zusammenarbeit mit dem Playboy ist ein großer Erfolg für Global 
Blockchain *(WKN A2JST8) [2]*. So baut der Playboy auf die reichhaltige 
Erfahrung des Managements der Global Blockchain *(WKN A2JST8) [2]*. Dieses 
Vertrauen ist so groß, dass Global Blockchain *(WKN A2JST8) [2]*auch 
der exklusive Partner zur Entwicklung des neuen digitalen Wallets sein 
wird.* 
 
*Der Auftrag des Playboy zeigt einmal mehr, dass Global Blockchain *(WKN 
A2JST8) [2] *vom einstigen reinen Krypto-Mining Unternehmen zu einem Big 
Player für den gesamten Blockchain- und Kryptobereich geworden ist. Das 
bedeutet auch, dass die zukünftige Entwicklung des Unternehmens nicht mehr 
nur an dem Kurs des Bitcoins oder anderer Kryptowährungen zu bemessen ist.* 
 
*Global Blockchain *(WKN A2JST8) [2]*hat sich mittlerweile durch seine breit 
aufgestellten Unternehmensbereiche von der Volatilität der Kryptowährungen 
emanzipiert!* 
 
*Unserer Meinung nach ist eine Neubewertung der Global Blockchain *(WKN 
A2JST8) [2] *nur noch eine Frage der Zeit. Verpassen Sie also nicht die 
Chance, sich noch rechtzeitig zu positionieren!* 
 
LINK zu unserer Erstvorstellung mit allen Hintergrundinformationen! [3] 
 
True Research ist ein Produkt der 
 
BlackX GmbH Schwetzingerstr. 3 
 
69190 Walldorf 
 
E-Mail: info@true-research.de * Webseite: https://true-research.de/ [4] 
 
*Rechtliche Hinweise/Disclaimer der BlackX GmbH* 
 
Diese rechtlichen Hinweise gelten für die Veröffentlichung und Tätigkeit der 
BlackX GmbH. Sie sind vor dem Lesen der Veröffentlichungen zur Kenntnis zu 
nehmen und sind anwendbar. 
 
*1. Allgemeine Angaben* 
 
Die Domain "True-Research.de" ist eine Marke der BlackX GmbH, Schwetzinger 
Str. 3, 69190 Walldorf. Die BlackX GmbH kann auch unter anderen Marken 
Veröffentlichungen vornehmen. 
 
BlackX GmbH hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen 
im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 
oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der 
Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher "Finanzanalysen") der Bundesanstalt 
für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gemäß § 34c WpHG angezeigt. 
Die Pflichten der BlackX GmbH regeln sich primär nach den §§34b, 34c WpHG, 
der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 
2016/958. 
 
*2. Vergütung und Hinweis auf mögliche und bestehende Interessenskonflikte:* 
 
Die BlackX GmbH erhält für die Vorbereitung, die Verbreitung und 
Veröffentlichungen ihrer Publikationen sowie für andere Dienstleistungen 
eine Vergütung. Diese Vergütung kann durch die Unternehmen über die die 
BlackX GmbH Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen 
verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die 
besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dadurch besteht ein 
Interessenkonflikt BlackX GmbH. Dieser kann zunächst dadurch begründet 
werden, dass die BlackX GmbH im Interesse ihres Auftraggebers ihre 
Ausführungen vornehmen könnte. 
 
Die Auftraggeber oder ihnen nahestehende Personen bzw. Unternehmen können 
zum Zeitpunkt dieser Beauftragung Aktien des besprochenen Unternehmens 
halten und können daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung 
interessiert sein. Sie können aber auch daran interessiert sein, dass der 
Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger 
erwerben wollen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls 
der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere 
wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen 
Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es 
sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung 
haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur 
geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. 
 
BlackX GmbH, deren Mitarbeiter oder Gesellschafter sowie Personen bzw. 
Unternehmen die an der Erstellung der Veröffentlichungen beteiligt sind 
können zum Zeitpunkt der Veröffentlichung direkt oder indirekt Aktien an dem 
Unternehmen über welche im Rahmen der Internetangebote berichtet wird. Dies 
ist regelmäßig der Fall. Dies begründet ebenfalls eine 
Interessenkollision. Solche Beteiligungen können erhöht oder verkauft 
werden, wobei insbesondere von einer erhöhten Handelsliquidität profitiert 
werden würde. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann 
zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. 
 
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und 
Artikel 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU) 
2016/958: 
 
Gemäß § 85 Wertpapierhandelsgesetz und Finanzanalyseverordnung besteht 
u. a. die Verpflichtung, bei einer Finanzanalyse auf mögliche 
Interessenkonflikte in Bezug auf das analysierte Unternehmen hinzuweisen. 
Ein Interessenkonflikt wird insbesondere vermutet, wenn das die Analyse 
erstellende Unternehmen 
 
an dem Grundkapital des analysierten Unternehmens eine Beteiligung von mehr 
als 5% hält, 
* in den letzten zwölf Monaten Mitglied in einem Konsortium war, das die 
Wertpapiere des analysierten Unternehmens übernommen hat, die Wertpapiere 
des analysierten Unternehmens aufgrund eines bestehenden Vertrages betreut, 
 
in den letzten zwölf Monaten aufgrund eines bestehenden Vertrages 
Investmentbanking-Dienstleistungen für das analysierte Unternehmen 
ausgeführt hat, aus dem eine Leistung oder ein Leistungsversprechen 
hervorging, 
* mit dem analysierten Unternehmen eine Vereinbarung zu der Erstellung der 
Finanzanalyse getroffen hat, und mit diesem verbundene Unternehmen 
regelmäßig Aktien des analysierten Unternehmens 
* oder von diesen abgeleitete Derivate handeln, oder der für dieses 
Unternehmen zuständige Analyst sonstige bedeutende finanzielle Interessen in 
Bezug auf das analysierte Unternehmen haben, wie z.B. die Ausübung von 
Mandaten beim analysierten Unternehmen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 31, 2018 01:56 ET (05:56 GMT)

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