Bad Marienberg - Die außerordentliche Hauptversammlung der Strabag AG vom 24.03.2017 hatte beschlossen, die Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 300,00 Euro je Aktie aus dem Unternehmen hinauszudrängen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.:Den vollständigen Artikel lesen ...