Zürich (ots) - Der Bund mischt sich ein in den Streit um eine
E-Mail-Pflicht bei Decathlon. «Der Eidgenössische Datenschutz- und
Öffentlichkeitsbeauftragte wird Decathlon kontaktieren und auf die
Rechtslage in der Schweiz aufmerksam machen», sagt ein Sprecher zur
«Handelszeitung».
Hintergrund ist die neue Praxis von Decathlon, wonach Kunden ihre
E-Mail-Adresse oder ihren Namen angeben müssen, wenn sie Ware im
Laden in Neuenburg kaufen. Das verstösst laut Auffassung von
Datenschützer Adrian Lobsiger gegen die hiesige Rechtsordnung. Das
Schweizer Gesetz verlange, dass ein Konsument darüber entscheiden
könne, ob er Angaben zu seiner Person machen möchte oder nicht, sagt
der Sprecher von Lobsiger.
Die strittige Praxis hat Decathlon Ende Januar eingeführt. Es ist
eine Weltpremiere. In keinem der über 1000 Decathlon-Läden auf der
Welt fordert der Sportartikelgigant persönliche Informationen von
seinen Kunden für einen Kauf im Laden. Mit der Aktion will Decathlon
laut eigenen Angaben die Kundenbeziehung stärken.
Der französische Sportartikelhersteller sieht kein Problem in der
E-Mail-Pflicht. Er glaubt nicht, dass die neue Praxis gegen die
Schweizer Rechtsordnung verstösst. Ein Sprecher sagt zur
«Handelszeitung»: «Bis heute hat sich kein Kunde bei Decathlon
beschwert.»
Originaltext: Handelszeitung
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100009535
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Nähere Auskunft erhalten Sie unter Tel.: 058 269 22 90
E-Mail-Pflicht bei Decathlon. «Der Eidgenössische Datenschutz- und
Öffentlichkeitsbeauftragte wird Decathlon kontaktieren und auf die
Rechtslage in der Schweiz aufmerksam machen», sagt ein Sprecher zur
«Handelszeitung».
Hintergrund ist die neue Praxis von Decathlon, wonach Kunden ihre
E-Mail-Adresse oder ihren Namen angeben müssen, wenn sie Ware im
Laden in Neuenburg kaufen. Das verstösst laut Auffassung von
Datenschützer Adrian Lobsiger gegen die hiesige Rechtsordnung. Das
Schweizer Gesetz verlange, dass ein Konsument darüber entscheiden
könne, ob er Angaben zu seiner Person machen möchte oder nicht, sagt
der Sprecher von Lobsiger.
Die strittige Praxis hat Decathlon Ende Januar eingeführt. Es ist
eine Weltpremiere. In keinem der über 1000 Decathlon-Läden auf der
Welt fordert der Sportartikelgigant persönliche Informationen von
seinen Kunden für einen Kauf im Laden. Mit der Aktion will Decathlon
laut eigenen Angaben die Kundenbeziehung stärken.
Der französische Sportartikelhersteller sieht kein Problem in der
E-Mail-Pflicht. Er glaubt nicht, dass die neue Praxis gegen die
Schweizer Rechtsordnung verstösst. Ein Sprecher sagt zur
«Handelszeitung»: «Bis heute hat sich kein Kunde bei Decathlon
beschwert.»
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