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Dow Jones News
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DGAP-HV: Sartorius Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Sartorius Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.04.2018 in Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 Göttingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Sartorius Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Sartorius Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 05.04.2018 in Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 
Göttingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-02-22 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Sartorius Aktiengesellschaft Göttingen ISIN 
DE0007165607 und ISIN DE0007165631 Einladung zur 
Ordentlichen Hauptversammlung 2018 
 
Wir laden die Aktionäre der Sartorius 
Aktiengesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung 
2018 ein: Donnerstag, 5. April 2018, 10.00 Uhr (MESZ), 
Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 Göttingen 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Sartorius Aktiengesellschaft und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Sartorius 
   Aktiengesellschaft und den Konzern jeweils 
   mit dem darin eingeschlossenen erläuternden 
   Bericht des Vorstands zu den Angaben 
   gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
   sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 
 
   Die genannten Unterlagen sind im Internet 
   veröffentlicht unter der Adresse: 
 
   *www.sartorius.de/hauptversammlung* 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der Sartorius 
   Aktiengesellschaft* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 141.864.793,40 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   Zahlung einer Dividende   = EUR 
   von je EUR 0,50 pro       17.106.112,00 
   dividendenberechtigter 
   Stammstückaktie 
   Zahlung einer Dividende   = EUR 
   von je EUR 0,51 pro       17.429.794,68 
   dividendenberechtigter 
   Vorzugsstückaktie 
   Vortrag auf neue Rechnung EUR 107.328.886,72 
   Insgesamt:                EUR 141.864.793,40 
 
   Falls sich die Zahl der 
   dividendenberechtigten Aktien bis zum 
   Zeitpunkt der Beschlussfassung über die 
   Verwendung des Bilanzgewinns ändern sollte, 
   wird ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt 
   werden. Die Dividende ist am 10. April 2018 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für ihre jeweiligen 
   Amtszeiten im Geschäftsjahr 2017 Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre 
   jeweiligen Amtszeiten im Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 5. 
   April 2018 endet die Amtszeit des 
   Aufsichtsratsmitglieds Dr. Guido Oelkers. Dr. 
   Guido Oelkers wurde anstelle des verstorbenen 
   Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Dres. h.c. 
   Arnold Picot mit Beschluss des Amtsgerichts 
   Göttingen vom 6. November 2017 bis zum Ende 
   der nächsten Hauptversammlung als Vertreter 
   der Anteilseigner in den Aufsichtsrat 
   bestellt. Daher hat in der Hauptversammlung 
   am 5. April 2018 eine Ergänzungswahl 
   gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung der 
   Sartorius Aktiengesellschaft stattzufinden. 
 
   Der Aufsichtsrat der Sartorius 
   Aktiengesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 
   1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 
   MitbestG aus je sechs Mitgliedern der 
   Anteilseigner und der Arbeitnehmer und 
   gemäß § 96 Abs. 2 S. 1 AktG zu 
   mindestens 
   30 % aus Frauen (also mindestens vier) und zu 
   mindestens 30 % aus Männern (also mindestens 
   vier) zusammen. Diese Mindestanteile sind vom 
   Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn 
   nicht gemäß § 96 Abs. 2 S. 3 AktG die 
   Seite der Anteilseigner- oder 
   Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung 
   widerspricht. Die Anteilseigner- und die 
   Arbeitnehmervertreter haben jeweils die 
   Getrennterfüllung beschlossen. Der 
   Aufsichtsrat ist damit sowohl auf der Seite 
   der Anteilseignervertreter als auch auf der 
   Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils mit 
   mindestens zwei Frauen und mindestens zwei 
   Männern zu besetzen. Diese Mindestanteile 
   werden unabhängig vom Ausgang der 
   Ergänzungswahl bereits erfüllt. 
 
   Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 4 der 
   Satzung der Sartorius Aktiengesellschaft für 
   die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen 
   Mitglieds, folglich den Zeitraum bis zur 
   Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das vierte 
   Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
   von Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot 
   beschließt; hierbei wird das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit begonnen 
   hat, nicht mitgerechnet. 
 
   Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner 
   nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
   Auf Empfehlung des Nominierungsausschusses 
   schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Dr. Guido 
   Oelkers als Vertreter der Anteilseigner mit 
   einer Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in 
   den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit dem 
   Kompetenzprofil des Aufsichtsrats und den 
   Zielen, die dieser sich für seine 
   Zusammensetzung gegeben hat. 
 
   Dr. Guido Oelkers, Wollerau, Schweiz, ist 
   President & CEO der Swedish Orphan Biovitrum 
   AB (publ), Stockholm, Schweden. 
 
   Dr. Guido Oelkers ist nicht Mitglied in 
   anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   zwischen Dr. Guido Oelkers und der Sartorius 
   Aktiengesellschaft, deren Konzernunternehmen, 
   den Organen der Sartorius Aktiengesellschaft 
   oder einem wesentlichen an der Sartorius 
   Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär keine 
   maßgebenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen im Sinne von Ziff. 
   5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex. 
 
   Der Lebenslauf von Dr. Guido Oelkers, der 
   auch eine Übersicht über die 
   wesentlichen Tätigkeiten neben dem 
   Aufsichtsratsmandat enthält, findet sich in 
   der Anlage zu dieser Einladung. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts 2018* 
 
   Auf Empfehlung des Auditausschusses schlägt 
   der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, 
   zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie zum Prüfer für die prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2018 
   zu wählen. 
 
*II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
der Einberufung* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat 
die Gesellschaft 74.880.000 auf den Inhaber lautende 
nennwertlose Stückaktien, aufgeteilt in je 37.440.000 
Stammaktien und stimmrechtslose Vorzugsaktien, 
ausgegeben. Die Anzahl der Stimmrechte zu diesem 
Zeitpunkt beträgt 37.440.000. Teilnahmeberechtigt sind 
68.388.292 Stückaktien, da 3.227.776 Stamm- und 
3.263.932 Vorzugsaktien von der Gesellschaft gehalten 
werden; aus ihnen stehen der Gesellschaft keine Rechte 
zu. 
 
*III. Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
1. *Teilnahmeberechtigung* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind 
   diejenigen Stamm- und Vorzugsaktionäre und 
   zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen 
   Stammaktionäre berechtigt, die sich 
   spätestens bis zum Ablauf des *29. März 2018 
   (24.00 Uhr (MESZ)) *unter der nachfolgend 
   genannten Adresse angemeldet haben. Die 
   Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) 
   und muss in deutscher oder englischer Sprache 
   erfolgen. 
 
   Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre 
   Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in 
   Textform durch das depotführende Institut 
   erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz 
   erforderlich, der sich auf den Beginn des 
   *15. März 2018 (0.00 Uhr (MEZ), sog. 
   Nachweisstichtag) *zu beziehen hat und der 
   Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 
   *29. März 2018 (24.00 Uhr (MESZ)) *unter der 
   nachfolgend genannten Adresse zugegangen sein 
   muss. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 
   126b BGB) und muss in deutscher oder 
   englischer Sprache erstellt sein. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung 
   des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. 
   Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang 
   des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
   des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
   einher. Auch im Fall der vollständigen oder 
   teilweisen Veräußerung des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 22, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)

Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist 
   für die Teilnahme und den Umfang des 
   Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich; das 
   heißt, Veräußerungen von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
   Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen 
   und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes sind an folgende 
   Anmeldeadresse zu übermitteln: 
 
   Sartorius Aktiengesellschaft 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
 
   oder per Fax: 089.889.690.633 
   oder per E-Mail: sartorius@better-orange.de 
2. *Stimmrechtsvertretung* 
 
   Vorzugsaktionäre sind in der Hauptversammlung 
   nicht stimmberechtigt. Die folgenden 
   Erläuterungen zur Stimmrechtsvertretung 
   gelten daher ausschließlich für die 
   Stammaktionäre. 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen möchten, können 
   ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. 
   durch eine depotführende Bank, eine 
   Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene von 
   der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person 
   ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall 
   einer Stimmrechtsvertretung sind eine 
   fristgerechte Anmeldung des betreffenden 
   Aktienbestands und ein Nachweis des 
   Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
   Bestimmungen erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
   der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126b BGB). Die Erteilung der Vollmacht kann 
   gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber 
   der Gesellschaft erfolgen. Bevollmächtigt ein 
   Aktionär mehr als eine Person, kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen 
   gleichgestellte Institute oder Unternehmen 
   (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder 
   Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG, 
   insbesondere Aktionärsvereinigungen, genügt 
   es jedoch, wenn die Vollmachtserklärung vom 
   Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten 
   wird; dabei muss die Vollmachtserklärung 
   vollständig sein und darf nur mit der 
   Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
   enthalten. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung 
   kann dadurch geführt werden, dass der 
   Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung 
   die Vollmacht an der Einlasskontrolle 
   vorweist. Für eine Übermittlung des 
   Nachweises per Post oder per Fax verwenden 
   Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die 
   in Ziffer III.1. genannte Anmeldeadresse; als 
   elektronischen Übermittlungsweg bietet 
   die Gesellschaft an, den Nachweis der 
   Bevollmächtigung per E-Mail an folgende 
   E-Mail-Adresse zu übersenden: 
 
    *sartorius@better-orange.de* 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter 
   bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur 
   Erteilung der Vollmacht das Formular zu 
   verwenden, welches die Gesellschaft hierfür 
   bereithält. Es wird den ordnungsgemäß 
   angemeldeten Personen zusammen mit der 
   Eintrittskarte zugesendet und kann auch auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    *www.sartorius.de/hauptversammlung* 
 
   heruntergeladen werden. Es kann zudem unter 
   der in Ziffer III.1. genannten Anmeldeadresse 
   postalisch, per Fax oder per E-Mail 
   angefordert werden. 
 
   Die Sartorius Aktiengesellschaft bietet ihren 
   Stammaktionären auch in diesem Jahr an, von 
   der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von 
   der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im 
   Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden 
   aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die 
   von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter nicht zur 
   Stimmrechtsausübung befugt. Die Vollmacht und 
   Weisungen sind in Textform zu erteilen. 
 
   Formulare zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter werden jeder 
   Eintrittskarte beigefügt. Sie können zudem 
   unter der in Ziffer III.1. genannten 
   Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per 
   E-Mail angefordert werden. Sie stehen ferner 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    *www.sartorius.de/hauptversammlung* 
 
   zum Herunterladen bereit. 
 
   Aktionäre, die die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigen möchten, werden aus 
   organisatorischen Gründen gebeten, die 
   Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis 
   zum *4. April 2018 (Eingang bei der 
   Gesellschaft)* postalisch, per Fax oder per 
   E-Mail an die in Ziffer III.1. genannte 
   Anmeldeadresse zu übermitteln. 
 
   Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter werden mit 
   Übersendung der Eintrittskarte 
   übermittelt. Diese Informationen sind auch im 
   Internet unter 
 
    *www.sartorius.de/hauptversammlung* 
 
   veröffentlicht. 
3. *Verfahren für die Abgabe durch Briefwahl* 
 
   Aktionäre können ihre Stimme, ohne an der 
   Hauptversammlung teilzunehmen, durch 
   Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des 
   Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur 
   diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren 
   Anteilsbesitz gemäß Ziffer III.1. 
   nachgewiesen und sich rechtzeitig angemeldet 
   haben. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl 
   erfolgt schriftlich, in Textform oder in 
   elektronischer Form und muss spätestens bis 
   zum Ablauf des *4. April 2018 (24.00 Uhr 
   (MESZ))* bei der Gesellschaft eingegangen 
   sein. Formulare zur Stimmabgabe im Wege der 
   Briefwahl werden der Eintrittskarte 
   beigefügt. Aktionäre senden diese bitte an 
   die in Ziffer III.1. genannte Anmeldeadresse 
   zurück. 
 
   Ein Formular zur Stimmabgabe im Wege der 
   Briefwahl kann auch auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
    *www.sartorius.de/hauptversammlung* 
 
   heruntergeladen werden. Es kann zudem unter 
   der in Ziffer III.1. genannten Adresse 
   postalisch, per Fax oder per E-Mail 
   angefordert werden. Auf dem Formular finden 
   Aktionäre weitere Hinweise zur Briefwahl. 
   Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, ihnen 
   gleichgestellte Institute oder Unternehmen 
   (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder 
   Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG, 
   insbesondere Aktionärsvereinigungen, können 
   sich der Briefwahl bedienen. Rechtzeitig 
   abgegebene Briefwahlstimmen können bis zum 
   Ablauf des *4. April 2018 (24.00 Uhr (MESZ))* 
   schriftlich, in Textform oder elektronisch 
   unter der in Ziffer III.1. genannten Adresse 
   geändert oder widerrufen werden. Entscheidend 
   ist der Eingang bei der Gesellschaft. 
4. *Weitere Rechte der Aktionäre* 
 
   *a) Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 
   Abs. 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
   anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
   erreichen, können verlangen, dass Gegenstände 
   auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 S. 1 
   i.V.m. Abs. 1 AktG). Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft 
   zu richten. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. 
 
   Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 
   2 i.V.m. Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie 
   seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
   Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien 
   sind und dass sie die Aktien bis zur 
   Entscheidung des Vorstands über den Antrag 
   halten. Bei der Berechnung dieser Frist sind 
   §§ 70 und 121 Abs. 7 AktG zu beachten. 
 
   Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum 
   Ablauf des *5. März 2018 (24.00 Uhr (MEZ))* 
   unter folgender Anschrift zugehen: 
 
   Sartorius Aktiengesellschaft 
   Vorstand 
   Otto-Brenner-Straße 20 
   37079 Göttingen 
 
   *b) Anträge von Aktionären und Wahlvorschläge 
   nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
   Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag 
   von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem 
   bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß 
   § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge von 
   Aktionären zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
   Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG sind 
   ausschließlich zu richten an: 
 
   Sartorius Aktiengesellschaft 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
 
   oder per Fax: 089.889.690.633 
   oder per E-Mail: sartorius@better-orange.de 
 
   Anderweitig adressierte Anträge werden nicht 
   berücksichtigt. Zugänglich zu machende 
   Anträge von Aktionären zur Tagesordnung 
   werden einschließlich des Namens des 
   Aktionärs und einer Begründung des Antrags 
   unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet 
   unter 
 
    *www.sartorius.de/hauptversammlung* 
 
   veröffentlicht, sofern die Anträge mit 
   Begründung bis spätestens zum Ablauf des *21. 
   März 2018 (24.00 Uhr (MEZ))* bei der 

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February 22, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)

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